Webdesign für Ärzte und Zahnarztpraxen in der Schweiz
Webdesign für Ärzte unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Firmenwebsite in drei Punkten. Patienten suchen Orientierung und Vertrauen statt Werbung, für Medizinalpersonen gelten besondere Werberegeln, und schon eine Terminanfrage kann eine Gesundheitsinformation sein. Auf dieser Seite zeigen wir, welche Seiten eine Arzt- oder Zahnarztpraxis braucht, was rechtlich zu beachten ist, wovon die Kosten abhängen und wie ein Projekt abläuft.
Die Seiten, die eine Praxis-Website braucht
Startseite
Was die Praxis anbietet, für wen, wo und wie man einen Termin bekommt. Telefon und Terminbutton sofort sichtbar, ohne lange Begrüssungstexte.
Behandlungsseiten
Eine Seite pro wichtige Behandlung mit Ablauf, Dauer, Kostenfaktoren oder Kostenübernahme und Antworten auf häufige Fragen.
Team
Ärztinnen, Ärzte und Praxisteam mit Ausbildung, anerkannten Titeln, Sprachen und Schwerpunkten. Für Patienten und für Google ein zentrales Vertrauenssignal.
Neupatienten und erster Termin
Ob neue Patienten aufgenommen werden, was mitzubringen ist, wie der erste Termin abläuft, Anfahrt, Parkplätze und Zugang.
Kosten und Tarife
Was die Grundversicherung übernimmt, was selbst bezahlt wird, und bei Zahnärzten der Taxpunktwert für Privatpatienten.
Termin, Kontakt und Notfall
Online-Termin über Ihr bestehendes System oder ein kurzes Formular, dazu ein klarer Hinweis, wohin man sich ausserhalb der Sprechzeiten wendet.
Karriere
MPA, Dentalassistenz und Dentalhygiene sind gesucht. Eine gute Stellenseite mit echten Einblicken hilft beim Rekrutieren.
Impressum und Datenschutz
Praxisname, Adresse und E-Mail, eine Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht und, wo nötig, ein Hinweis zu Cookies.
Was Webdesign für Ärzte anders macht
Bei einer Firmenwebsite geht es oft darum, aufzufallen. Bei einer Praxis geht es um Ruhe und Verlässlichkeit. Viele Patienten sind älter, nervös oder haben Schmerzen. Sie brauchen grosse Schrift, gute Kontraste, kurze Wege zum Telefon und eine Sprache ohne Fachjargon. Riesige Bildslider, Pop-ups und Animationen stören eher, als dass sie helfen.
Echte Fotos von Praxisräumen und Team wirken glaubwürdiger als Stockbilder lächelnder Models. Wer in einer Praxis mit mehreren Ärztinnen und Ärzten arbeitet, möchte vorher wissen, bei wem er landet. Und wer eine planbare Behandlung sucht, etwa ein Implantat oder eine ästhetische Behandlung, vergleicht mehrere Praxen und liest genau.
Darum beginnen wir nicht mit dem Design, sondern mit drei Fragen. Welche Patienten wollen Sie mehr behandeln, für welche Leistungen haben Sie Kapazität, und welche Fragen stellen Patienten am Telefon immer wieder. Daraus entsteht die Seitenstruktur.
Was bei Praxis-Websites in der Schweiz gilt
| Thema | Was gilt | Was das für die Website heisst |
|---|---|---|
| Werbung von Medizinalpersonen | Art. 40 MedBG verlangt objektive Werbung, die dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist. Dazu kommen kantonale Regeln und die Standesordnungen von FMH und SSO für deren Mitglieder. | Sachlich informieren, keine Garantien, keine unbelegten Superlative, keine Rabattaktionen, nur zustehende Titel. |
| Preise bei Zahnärzten | Die Preisbekanntgabeverordnung gilt laut SECO für zahnärztliche Leistungen. Der Taxpunktwert für Privatpatienten ist schriftlich bekanntzugeben. | Werden Preise oder Preisrahmen genannt, muss der tatsächlich zu bezahlende Preis stehen. |
| Gesundheitsdaten | Gesundheitsdaten sind nach dem Datenschutzgesetz besonders schützenswert. Laut EDÖB kann schon die Terminkommunikation Rückschlüsse auf die Gesundheit erlauben. | Formulare nur mit Name, Kontakt und Terminwunsch. Beschwerden und Vorgeschichte über sichere Wege, nicht über das Kontaktformular. |
| Datenschutzerklärung | Das Datenschutzgesetz verpflichtet zur Information, wenn Personendaten beschafft werden. | Eine aktuelle Erklärung, die Formulare, Terminsystem, Statistik und eingebundene Dienste nennt. |
| Cookies und Tracking | Das Fernmeldegesetz verlangt, über Cookies zu informieren und auf die Möglichkeit zur Ablehnung hinzuweisen. | Sparsam messen. Keine Formularinhalte oder Behandlungsinformationen an Google oder Meta senden. Mehr unter Cookie-Banner in der Schweiz. |
| Anbieterkennzeichnung | Wer online Leistungen anbietet, muss nach UWG klar über Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail informieren. | Ein Impressum mit Praxisname, Adresse, Telefon und E-Mail. |
| Patientenbilder und Erfahrungsberichte | Persönlichkeitsrecht, Berufsgeheimnis und Werberecht greifen zusammen. | Nur mit spezifischer, schriftlicher Einwilligung und nach rechtlicher Prüfung. |
Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Tracking-Setups, Preiswerbung oder Patientenbildern empfehlen wir die Prüfung durch eine Fachperson für Datenschutz oder Gesundheitsrecht. Was Ärzte in der Werbung dürfen, steht ausführlicher auf der Seite Praxismarketing in der Schweiz.
Was technisch zählt
- Lesbarkeit und Barrierefreiheit. Grosse Schrift, gute Kontraste, bedienbar mit Tastatur und Screenreader. Hintergründe auf der Seite Barrierefreie Website.
- Ladezeit am Handy. Schnelle Seiten werden seltener abgebrochen. Google nennt als Richtwert, dass der Hauptinhalt innert 2,5 Sekunden erscheinen sollte.
- Strukturierte Daten. Praxis, Ärzte, Adresse, Sprechzeiten und Behandlungen maschinenlesbar, damit Google und KI-Systeme sie richtig zuordnen.
- Mehrsprachigkeit. Wo Patienten Französisch, Italienisch oder Englisch sprechen, eigene Sprachversionen statt automatischer Übersetzung.
- Selbst pflegen. Ferienabwesenheiten, Stellvertretungen oder neue Teammitglieder ändern Sie selbst, ohne Agentur.
- Messung der richtigen Dinge. Nicht nur Besucher zählen, sondern Anfragen, Anrufe und Termine, ausgewertet im Praxissystem und ohne Patientendaten an Werbeplattformen.
Baukasten, Freelancer oder Agentur?
| Variante | Passt, wenn | Worauf achten |
|---|---|---|
| Baukasten | Sie eine kleine Praxis mit wenigen Leistungen haben und Zeit, die Seite selbst aufzubauen. | Texte, Datenschutz und rechtliche Punkte liegen ganz bei Ihnen. Begrenzte Möglichkeiten für Behandlungsseiten und Technik. |
| Vorlage eines Praxis-Software-Anbieters | Ihnen eine einfache Visitenkarte reicht. | Oft wenig Gestaltungsspielraum. Klären, ob Domain und Inhalte bei einem Wechsel mitkommen. |
| Freelancer | Sie die Inhalte selbst liefern und ein klares Briefing haben. | Erfahrung mit Werberecht und Datenschutz im Gesundheitsbereich prüfen. Wer ist bei Ausfall erreichbar? |
| Agentur oder Beratung | Sie Struktur, Texte, Design, Technik und Sichtbarkeit aus einer Hand möchten. | Wer schreibt die Texte, wer gibt medizinisch frei, gehört Ihnen am Ende alles, und wie sieht die Betreuung danach aus. |
Wir bauen Praxis-Websites mit Webflow oder WordPress. Für die meisten Praxen empfehlen wir Webflow, weil es kaum technische Wartung braucht und das Team Texte und Bilder sicher selbst ändern kann. Wenn Ihre Praxis bereits gut mit WordPress arbeitet, bleiben wir dabei. Die Unterschiede erklären wir auf der Seite Webflow oder WordPress.
Wovon die Kosten einer Praxis-Website abhängen
Einen Einheitspreis gibt es nicht. Die grössten Kostentreiber sind die Zahl der Behandlungsseiten und wer die Texte schreibt, gefolgt von professionellen Fotos von Praxis und Team, der Anbindung des Terminsystems, Mehrsprachigkeit und der Frage, ob eine bestehende Website mit vielen Seiten sauber umgezogen werden muss. Dazu kommen laufende Kosten für Hosting, Wartung und auf Wunsch Betreuung.
Sie erhalten nach dem Erstgespräch ein Angebot mit klaren Bausteinen, damit Sie sehen, welcher Teil was kostet. Allgemeine Preisrahmen für Websites in der Schweiz erklären wir auf der Seite Website-Kosten in der Schweiz.
Von der Idee zur fertigen Praxis-Website
Gespräch
Behandlungen, Zielpatienten, Kapazität und was die heutige Website nicht leistet.
Struktur und Texte
Wir schreiben, Sie geben jede medizinische Aussage fachlich frei.
Design und Umsetzung
Fotos, Termin-Anbindung, Datenschutz, Weiterleitungen von alten Adressen und Technik.
Start
Go-live, Google-Unternehmensprofil abgleichen und auf Wunsch laufende Betreuung.
Wie lange ein Projekt dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell Inhalte, Fotos und Freigaben vorliegen. Den Zeitplan erhalten Sie mit dem Angebot. Wenn Ihre bestehende Website bei Google schon gut gefunden wird, planen wir den Umzug so, dass diese Sichtbarkeit erhalten bleibt. Mehr dazu unter Website-Relaunch ohne Verlust bei Google.
Fragen zur Praxis-Website
Kann mein bestehendes Terminbuchungssystem eingebunden werden?
In den meisten Fällen ja. Gängige Online-Termin-Lösungen bieten einen Link oder ein Einbettungs-Widget, das wir in die Website integrieren. Wir prüfen dabei, welche Daten das System erfasst und wo es sie speichert.
Wer schreibt die Texte?
Wir, auf Basis eines Gesprächs mit Ihnen. Jede medizinische Aussage geben Sie vor der Veröffentlichung fachlich frei.
Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?
Das hängt vor allem von der Anzahl Behandlungsseiten, den Texten, den Fotos und der Termin-Anbindung ab. Sie erhalten nach dem Erstgespräch ein Angebot mit klaren Bausteinen.
Dürfen wir Patientenbewertungen auf der Website zeigen?
Nur mit Vorsicht. Bewertungen und Erfahrungsberichte berühren Werberecht und Berufsgeheimnis. Eigene Testimonials brauchen eine spezifische Einwilligung. Ein Link auf Ihr Google-Profil ist meist die einfachere Lösung.
Wird die neue Website bei Google gefunden?
Wir bauen sie so, dass Google jede Behandlung einer eigenen Seite zuordnen kann, und gleichen das Google-Unternehmensprofil ab. Eine bestimmte Position kann niemand garantieren. Was bei der Sichtbarkeit hilft, erklären wir unter SEO für Ärzte und SEO für Zahnärzte.
Bleibt meine Domain und meine E-Mail-Adresse?
Ja. Die Domain bleibt Ihre, und E-Mails laufen unabhängig von der Website weiter wie bisher.
Rechtsgrundlagen und Belege auf dieser Seite
- Medizinalberufegesetz (MedBG), Art. 40, fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Art. 5 lit. c und Art. 19, fedlex.admin.ch
- Fernmeldegesetz (FMG), Art. 45c, fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. s, fedlex.admin.ch
- SECO, Merkblatt Preisbekanntgabe für zahnärztliche Dienstleistungen, April 2025, seco.admin.ch
- EDÖB, Informationen zu Gesundheitsdaten und Cookies, edoeb.admin.ch
- FMH, Anhang 2 zur Standesordnung zu Art. 20 «Information und Werbung», revidiert am 8.6.2023
- Google Search Central, Core Web Vitals, developers.google.com
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