Google Bewertungen sammeln
Bewertungen entstehen, wenn Sie danach fragen. Mit einem festen Ablauf, einem direkten Link und einer kurzen Bitte sammeln Sie echte Bewertungen, ohne gegen Googles Regeln zu verstossen.

Wie bekomme ich mehr?
Mehr Google-Bewertungen bekommen Sie, indem Sie jeden Kunden nach Abschluss des Auftrags um eine ehrliche Bewertung bitten und ihm dafür einen direkten Link oder QR-Code geben. Den Link erstellen Sie im Google-Unternehmensprofil über «Rezensionen lesen» und «Mehr Rezensionen erhalten». Erlaubt ist jede Bitte ohne Gegenleistung und ohne Vorgabe zum Inhalt. Verboten sind laut Google Rabatte oder Geschenke für eine Bewertung, das gezielte Fragen nur zufriedener Kunden und Druck, die Bewertung noch vor Ort zu schreiben.
Grundlage sind die Hilfeseiten von Google zu Tipps für mehr Rezensionen, zum Link und QR-Code für Rezensionen, zu fehlenden Rezensionen und die Richtlinien für Beiträge auf Google Maps, alle abgerufen am 28. Oktober 2026. Die Quellen stehen am Ende der Seite.
Bewertungslink erstellen
So holen Sie den direkten Link und den QR-Code aus Ihrem Profil. Sie müssen dafür mit dem Google-Konto angemeldet sein, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet.
| Schritt | Was Sie tun |
|---|---|
| 1. Profil öffnen | Suchen Sie in Google nach Ihrem Firmennamen, während Sie im Verwaltungskonto angemeldet sind. Ihr Unternehmensprofil erscheint mit den Verwaltungsfunktionen. |
| 2. Link anfordern | Wählen Sie «Rezensionen lesen» und danach «Mehr Rezensionen erhalten». Google zeigt den Link und einen QR-Code. |
| 3. Link kopieren | Wählen Sie «Kopieren». Speichern Sie den Link an einem Ort, auf den alle im Team zugreifen. |
| 4. QR-Code speichern | Den QR-Code können Sie laut Google derzeit nur im Browser am Computer erzeugen, nicht auf dem Handy. Mit der rechten Maustaste auf den Code klicken und das Bild speichern. |
| 5. Selbst testen | Öffnen Sie den Link auf einem Handy, das nicht in Ihrem Firmenkonto angemeldet ist. Er sollte direkt zum Bewertungsfenster führen. |
Kunden brauchen ein Google-Konto, um eine Rezension zu schreiben. Laut Google kann das auch ein Konto mit einer E-Mail-Adresse sein, die nicht von Gmail ist. Das hilft bei Kunden, die sagen, sie hätten kein Google.
Wie sieht das für Ihren Betrieb aus?
Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.
Wo die Bitte hingehört
Google nennt selbst mehrere Wege, über die Sie den Link teilen können. Die Spalte rechts sagt, worauf Sie jeweils achten sollten.
| Kanal | Wann und worauf achten |
|---|---|
| Persönlich bei der Übergabe | Fragen ist erlaubt und wirkt am persönlichsten. Geben Sie den Link oder eine Karte mit QR-Code mit, statt neben dem Kunden zu warten. Google verbietet, Kunden zu drängen, die Bewertung noch vor Ort zu schreiben. |
| Dankeschön-E-Mail | Google nennt sie ausdrücklich. Ein Satz mit Link nach Abschluss des Auftrags, getrennt von Rechnung und Mahnwesen. |
| SMS oder WhatsApp | Google nennt WhatsApp als Weg. Passt für Kunden, mit denen Sie ohnehin so schreiben, etwa Handwerkskunden. |
| Beleg oder Rechnung | Google nennt Belege als Ort für Link oder QR-Code. Unaufdringlich, wirkt aber schwächer als eine direkte Bitte. |
| QR-Code im Geschäft | An der Theke, im Wartebereich, im Fahrzeug oder auf dem Übergabeprotokoll. Der Code lädt ein, er setzt niemanden unter Druck. |
| Ende eines Chats | Google nennt das Ende einer Chatinteraktion. Sinnvoll, wenn Sie Anfragen über einen Chat auf der Website beantworten. |
Wann, wen, wie oft
Drei Fragen entscheiden, ob aus der Bitte eine Bewertung wird. Die Antworten sind unsere Einschätzung, die Regeln dahinter stammen von Google.
Kurz nach dem Abschluss
Solange die Erfahrung frisch ist, fällt das Schreiben leicht und die Bewertung enthält Details. Beim Handwerk ist das die Übergabe, in der Praxis der Abschluss der Behandlung, im B2B der Projektabschluss.
Alle Kunden, ohne Auswahl
Google verbietet, gezielt nur zufriedene Kunden zu fragen oder negative Bewertungen zu verhindern. Wer alle fragt, ist auf der sicheren Seite und bekommt ein glaubwürdiges Bild.
Einmal, höchstens eine Erinnerung
Eine Bitte und bei Bedarf eine freundliche Erinnerung nach einigen Tagen. Mehr wirkt aufdringlich und kann als Druck verstanden werden.
Vorlagen für Ihre Bitte
Passen Sie die Texte an Ihren Betrieb und den Auftrag an. Kein Text schlägt vor, was der Kunde schreiben oder wie viele Sterne er geben soll. Genau das verlangt Google.
| Situation | Vorlage |
|---|---|
| Satz bei der Übergabe | «Ihre ehrliche Meinung hilft uns und anderen Kunden. Wenn Sie mögen, schreiben Sie uns später eine kurze Bewertung auf Google. Ich lasse Ihnen die Karte mit dem Link hier.» |
| E-Mail nach dem Auftrag | «Grüezi Herr Meier, die Arbeiten an Ihrem Bad sind abgeschlossen, vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn Sie zwei Minuten Zeit haben, würden wir uns über eine ehrliche Bewertung auf Google freuen. Der Link führt direkt zum Bewertungsfenster. Freundliche Grüsse, Peter Beispiel» |
| SMS oder WhatsApp | «Guten Tag Frau Keller, danke für den Auftrag. Falls Sie mögen, hier der direkte Link für eine kurze Bewertung auf Google. Freundliche Grüsse, Peter Beispiel» |
| B2B nach Projektabschluss | «Guten Tag Frau Steiner, mit der Abnahme ist unser Projekt abgeschlossen. Für andere Unternehmen in der Region ist Ihre Erfahrung mit uns eine wichtige Orientierung. Wir freuen uns über eine ehrliche Bewertung auf Google, der Link ist unten. Freundliche Grüsse, Anna Beispiel» |
| Eine Erinnerung | «Guten Tag Herr Meier, falls Sie noch nicht dazu gekommen sind, hier nochmals der Link für eine kurze Bewertung. Wenn Sie lieber direkt mit uns sprechen möchten, erreichen Sie mich unter dieser Nummer. Freundliche Grüsse, Peter Beispiel» |
Alle Namen sind Beispiele. Fügen Sie jeweils Ihren eigenen Bewertungslink ein.
Was erlaubt ist und was nicht
Die Grenze zieht Google in den Richtlinien für Beiträge auf Maps. Welche Folgen ein Verstoss hat, steht unter Google Bewertungen kaufen.
| Praxis | Was Google sagt |
|---|---|
| Alle Kunden mit Link oder QR-Code bitten | Erlaubt. Google empfiehlt es selbst, solange es keine Anreize gibt und Sie die Bewertung nicht beeinflussen. |
| Rabatt, Gutschein oder Geschenk für eine Bewertung | Verboten. Das gilt auch, wenn Sie den Anreiz dafür anbieten, dass jemand eine negative Bewertung ändert oder löscht. |
| Nur zufriedene Kunden fragen | Verboten. Google untersagt, gezielt um positive Bewertungen zu bitten oder negative zu verhindern. |
| Kunden vor Ort zum Schreiben drängen | Verboten. Fragen ja, aber kein Druck, die Bewertung noch im Geschäft oder auf der Baustelle zu schreiben. |
| Mitarbeitenden eine Zahl vorgeben | Verboten. Google nennt ausdrücklich, Mitarbeitende eine bestimmte Anzahl Bewertungen einholen zu lassen. |
| Bewertungen mit Namen von Mitarbeitenden erbitten | Verboten. Auch die Bitte um bestimmte Inhalte, etwa die Nennung einer bestimmten Person, ist nicht erlaubt. |
| Bewertungen von Team, Familie oder Partnern | Verboten. Google wertet das als Interessenkonflikt und entfernt solche Beiträge. |
Im Betrieb verankern
Bewertungen kommen regelmässig, wenn die Bitte zum Ablauf gehört und nicht vom guten Willen eines Einzelnen abhängt. So richten Sie das ein.
- Eine Person zuständig
- Jemand ist dafür verantwortlich, dass nach jedem Abschluss die Bitte rausgeht.
- Ohne Quote und ohne Bonus pro Bewertung, beides verstösst gegen die Richtlinien.
- Ein Link für alle
- Derselbe Link in E-Mail-Vorlage, SMS-Baustein, Signatur und auf der Karte mit QR-Code.
- Ändert sich etwas am Profil, wird der Link an allen Stellen geprüft.
- Fester Auslöser
- Die Bitte hängt an einem Ereignis, das es sowieso gibt, etwa Abnahme, Schlussrechnung oder letzter Termin.
- Wer ein CRM nutzt, kann die E-Mail dort automatisch auslösen. Mehr unter CRM für KMU.
- Laufend statt auf einmal
- Lieber jeden Monat die neuen Kunden fragen als einmal alle Kunden der letzten Jahre.
- Google wertet ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen als möglichen Manipulationsversuch. Das ist unsere Einordnung dieser Regel, Google nennt keine Grenze.
- Monatlich schauen
- Neue Bewertungen im Vergleich zu abgeschlossenen Aufträgen.
- Jede Bewertung beantworten, bei der Sie etwas Sinnvolles ergänzen können. Wie, steht unter Google-Bewertung beantworten.
Vorsicht bei Bewertungs-Tools
Viele Tools für Bewertungen fragen zuerst nach der Zufriedenheit, etwa mit Sternen oder einer Skala von 0 bis 10. Wer hoch bewertet, wird zu Google weitergeleitet, wer tief bewertet, landet in einem internen Formular. Diese Weiche heisst im Englischen Review Gating. Sie fällt genau unter das, was Google verbietet, nämlich gezielt positive Bewertungen einzuholen und negative zu verhindern.
Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf eines Tools, ob alle Kunden denselben Link zu Google sehen. Eine interne Umfrage ist erlaubt und sinnvoll, sie darf nur nicht entscheiden, wer nach einer Google-Bewertung gefragt wird. Wie Sie Zufriedenheit sauber messen, steht unter Net Promoter Score.
Mehrere Standorte
Jeder Standort hat ein eigenes Unternehmensprofil und damit einen eigenen Bewertungslink. Ein Betrieb mit Filialen in Winterthur und Frauenfeld braucht zwei Links, zwei QR-Codes und eine klare Regel, welcher Kunde welchen erhält. Sonst sammeln sich alle Bewertungen am Hauptsitz, und der zweite Standort bleibt in Google Maps leer.
Haben Sie keinen Zugriff auf das Profil, etwa weil ein früherer Partner es verwaltet, holen Sie zuerst die Inhaberschaft zurück. Ein Bewertungslink, der über Umwege erzeugt wurde, löst das Grundproblem nicht.
Bewertungen neben Google
In der Schweiz suchen viele Kunden auch auf local.ch und search.ch, und diese Verzeichnisse erscheinen in KI-Antworten. In unserer Messung nannten 17 % der ChatGPT-Antworten auf Schweizer Fragen local.ch oder search.ch als Quelle. Methode und Grenzen stehen in der Studie zur KI-Sichtbarkeit.
Für Ihren Ablauf heisst das nicht, Kunden um mehrere Bewertungen zu bitten. Eine Bitte mit einem Link ist das Richtige. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Eintrag in diesen Verzeichnissen vollständig ist und dieselben Firmendaten zeigt wie Ihr Google-Profil.
Daten Ihrer Kunden
Wer für die Bitte ein Tool oder einen SMS-Dienst nutzt, gibt Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen an einen Dienstleister weiter. Nach dem Datenschutzgesetz ist das eine Bearbeitung im Auftrag. Sie brauchen einen Vertrag mit dem Anbieter und erwähnen den Dienst in Ihrer Datenschutzerklärung.
Senden Sie die Bitte nur an Kunden, mit denen Sie tatsächlich einen Auftrag hatten, und respektieren Sie, wenn jemand keine weiteren Nachrichten möchte. Eine Bitte an gekaufte Adressen ist weder erlaubt noch sinnvoll.
Wenn Bewertungen fehlen
Ein Kunde sagt, er habe bewertet, aber im Profil ist nichts zu sehen. Laut Google werden Rezensionen zuerst auf die Richtlinien geprüft, was einige Tage dauern kann. Nach dem Zusammenführen von zwei Profilen kann es ebenfalls einige Tage dauern. Kunden mit älteren Handys oder einer veralteten Maps-App haben teils Probleme beim Absenden.
Rezensionen, die wegen eines Verstosses entfernt wurden, stellt Google nicht wieder her. Und der angezeigte Durchschnitt kann laut Google bis zu zwei Wochen brauchen, bis eine neue Bewertung eingerechnet ist.
Was Praxen beachten
Für Arzt- und Zahnarztpraxen gelten dieselben Google-Regeln, dazu kommen das Berufsgeheimnis und das Werberecht für Gesundheitsberufe. Bitten Sie alle Patientinnen und Patienten gleich, ohne Anreiz, und bestätigen Sie in Antworten nie, dass jemand bei Ihnen in Behandlung war.
Patientenstimmen in der eigenen Werbung brauchen eine eigene Einwilligung. Mehr dazu unter Praxismarketing und Zahnarzt-Marketing.
Was Bewertungen nicht leisten
Mehr Bewertungen helfen, aber sie lösen nicht jedes Problem. Diese Grenzen sollten Sie kennen.
- Sie wachsen mit dem Geschäft
Wer zehn Aufträge im Monat hat, bekommt keine fünfzig Bewertungen. Das ist normal und kein Grund nachzuhelfen.
- Sie sind nicht steuerbar
Wer alle fragt, bekommt auch kritische Stimmen. Eine Mischung wirkt laut Google oft vertrauenswürdiger.
- Sie ersetzen keine Nähe
Google berücksichtigt die Entfernung zur suchenden Person. Mehr dazu unter Google Maps Ranking.
- Sie ersetzen kein gutes Profil
Ohne passende Kategorie, Leistungen und Öffnungszeiten bringen auch viele Bewertungen weniger. Siehe Google-Unternehmensprofil.
Wer diese Seite geschrieben hat
Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen bei Website, lokaler Sichtbarkeit und Kundengewinnung und prüft für Kunden, wie sie auf Google und in KI-Antworten erscheinen.
- AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
- ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
- Geprüft28. Oktober 2026, gegen die Google-Quellen unten
«Malt Consulting hat unsere Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern weit übertroffen. Ein grosses Dankeschön an Konstantin und sein Team – aufmerksam, präzise und mit echtem Verständnis für unsere Bedürfnisse.»
Kundenstimme auf maltconsulting.ch
«Konstantin hat uns von Anfang an super beraten und die Ergebnisse die er am Anfang angedeutet hat, hat er um ein vielfaches übertroffen.»
Kundenstimme auf maltconsulting.ch
Häufige Fragen
Kurz beantwortet, mit dem Stand der Google-Hilfe vom 28. Oktober 2026.
Darf ich eine Verlosung unter allen Bewertenden machen?
Wir raten davon ab. Google verbietet Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Produkte für eine Bewertung. Eine Gewinnchance ist ebenfalls ein Anreiz, auch wenn Google Verlosungen nicht wörtlich nennt.
Was mache ich, wenn ein Kunde kein Google-Konto hat?
Ohne Google-Konto kann niemand eine Rezension schreiben. Laut Google lässt sich ein Konto aber auch mit einer bestehenden E-Mail-Adresse anlegen, die nicht von Gmail ist. Drängen Sie nicht, wenn jemand das nicht möchte.
Wie viele Bewertungen sind genug?
Eine feste Zahl nennt Google nicht. Google schreibt, dass mehr Rezensionen und positive Bewertungen das lokale Ranking verbessern können. Ein sinnvoller Massstab sind die Betriebe, die bei Ihren wichtigsten Suchen vor Ihnen stehen.
Darf ich meine Google-Bewertungen auf der Website zeigen?
Ja, als Zitat oder eingebettet. Für Bewertungen, die eine Firma über sich selbst auf der eigenen Website auszeichnet, zeigt Google in der Suche aber keine Bewertungssterne an. Mehr zum Vertrauensaufbau auf der Website unter E-E-A-T.
Darf ich zuerst intern nach der Zufriedenheit fragen?
Ja, eine interne Umfrage ist erlaubt. Sie darf aber nicht entscheiden, wer anschliessend um eine Google-Bewertung gebeten wird. Leiten Sie nur zufriedene Kunden zu Google weiter, ist das nach den Richtlinien von Google verboten.
Kann ich Bewertungen von anderen Plattformen übernehmen?
Nein, übertragen lassen sie sich nicht. Google zeigt im Profil teilweise automatisch Rezensionen von vertrauenswürdigen anderen Websites an. Darauf haben Sie keinen direkten Einfluss.
Was tun bei einer unfairen Bewertung?
Sachlich antworten und, wenn ein Richtlinienverstoss vorliegt, bei Google melden. Wann Google eine Bewertung entfernt, steht unter Google-Bewertung löschen.
Weiterlesen
Quellen
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Tipps für mehr Rezensionen», abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/3474122
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen», abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/16816815
- Google Maps, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», Abschnitte gefälschte Interaktionen und Manipulation von Bewertungen, abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, «About missing or delayed reviews», abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/10313341
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Einblick in die Bewertungen lokaler Orte und Unternehmen erhalten», abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/4801187
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern», abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/7091
- Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Kundenrezensionen verwalten», Abschnitt Rezensionen aus Drittanbieterquellen, abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/3474050
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, Art. 9 Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter, in Kraft seit 1.9.2023. fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de
- Malt Consulting, Studie zur KI-Sichtbarkeit Schweiz, eigene Messung 2026. maltconsulting.ch/ki-sichtbarkeit-studie-schweiz
- Google Search Central, «Review snippet structured data», Abschnitt zu Bewertungen über das eigene Unternehmen, Stand 8.9.2026. developers.google.com/search/docs/appearance/structured-data/review-snippet
Mehr echte Bewertungen?
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Lieber direkt? +41 78 814 14 58 oder info@maltconsulting.ch