Google Bewertungen kaufen?

Gekaufte Bewertungen sind schnell bestellt. Sie verstossen aber gegen Googles Richtlinien und können das Profil sichtbar beschädigen. Echte Bewertungen lassen sich mit wenig Aufwand regelmässig sammeln.

Konstantin Malt
Konstantin MaltGründer Malt Consulting, BWL HSG · geprüft am 28. Oktober 2026
GekauftEcht gesammelt gegen RichtlinienEntfernung drohtWarnung im Profil erlaubtbleibt bestehenechte Kunden

Kann man Bewertungen kaufen?

Technisch ja, es gibt Anbieter dafür. Google verbietet in seinen Richtlinien für Beiträge auf Google Maps aber ausdrücklich Rezensionen, für die direkt oder in Form von Sachleistungen bezahlt wurde. Stellt Google fest, dass ein Inhaber gegen diese Regel verstösst, entfernt es die Bewertungen und kann das Unternehmensprofil einschränken, bis hin zu einem sichtbaren Warnhinweis. In der Schweiz können gekaufte Bewertungen zudem als irreführende Angaben nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gelten. Der sichere Weg ist, alle Kunden regelmässig und ohne Gegenleistung um eine ehrliche Bewertung zu bitten.

Grundlage sind die Google-Hilfeseiten zu verbotenen Inhalten auf Maps, zu Einschränkungen von Unternehmensprofilen und zu Rezensionen, abgerufen am 28. Oktober 2026, sowie das UWG in der Fassung vom 1. Januar 2025. Die Quellen stehen am Ende der Seite. Dies ist keine Rechtsberatung.

Was Google erlaubt und verbietet

Diese Übersicht folgt den Richtlinien von Google für Beiträge auf Maps. Viele Praktiken, die harmlos wirken, fallen ebenfalls darunter.

PraxisWas Google sagt
Bewertungen gegen Geld kaufenVerboten. Rezensionen, für die direkt oder in Form von Sachleistungen bezahlt wurde, sind nicht erlaubt.
Rabatt, Gutschein oder Geschenk für eine BewertungVerboten. Google nennt Zahlungen, Rabatte sowie kostenlose Waren und Dienstleistungen ausdrücklich als unzulässige Anreize.
Mitarbeitende, Familie oder Partner bewerten lassenVerboten. Google nennt eine aktuelle oder frühere Beschäftigung und vertragliche Beziehungen als Interessenkonflikt.
Nur zufriedene Kunden um eine Bewertung bittenVerboten. Google untersagt, gezielt nur positive Bewertungen einzuholen oder negative zu verhindern.
Mitarbeitenden eine Quote an Bewertungen vorgebenVerboten. Google nennt das Vorgeben einer bestimmten Anzahl von Rezensionen ausdrücklich.
Kunden einen fertigen Bewertungstext vorschlagenNicht empfohlen. Google erlaubt die Bitte um eine Bewertung nur, wenn nicht versucht wird, die Bewertung oder ihren Inhalt zu beeinflussen.
Mitbewerber negativ bewertenVerboten. Beiträge, die dem Ruf eines anderen Unternehmens schaden sollen, sind nicht erlaubt.
Alle Kunden mit Link oder QR-Code um eine ehrliche Bewertung bittenErlaubt. Google empfiehlt selbst, Kunden einen Link oder QR-Code zu geben.
Auf Bewertungen antwortenErlaubt. Google rät zu kurzen, höflichen Antworten ohne Werbung und ohne persönliche Daten.

Wie Google Fälschungen erkennt

Google prüft laut eigener Darstellung jede Rezension automatisch, bevor sie erscheint, und ergänzt das mit Prüfungen durch Mitarbeitende. Dabei geht es weniger um den einzelnen Text als um Muster. Auffällig sind etwa Konten ohne Vorgeschichte, viele Bewertungen in kurzer Zeit, Bewerter, die nie in der Nähe waren, oder Konten, die quer durch die Welt Betriebe bewerten.

Daraus folgt eine unangenehme Nebenwirkung. Schlägt das System an, verschwinden oft auch echte Bewertungen, die im selben Zeitraum eingegangen sind. Wer gekaufte und echte Rezensionen mischt, riskiert also beide.

Vorsicht bei Bewertungs-Tools

QR-Codes, NFC-Karten und Software für Bewertungsanfragen sind erlaubt, solange sie alle Kunden gleich behandeln. Heikel sind Tools, die zuerst nach der Zufriedenheit fragen und nur zufriedene Kunden zu Google weiterleiten, während Unzufriedene in einem internen Formular landen.

Genau dieses Vorfiltern untersagt Google, weil es gezielt positive Bewertungen einholt. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf eines Tools, ob alle Kunden denselben Link zu Google erhalten. Ein internes Feedbackformular ist in Ordnung, wenn es zusätzlich angeboten wird und niemanden von der Google-Bewertung fernhält.

Welche Folgen drohen

Google beschreibt diese Massnahmen auf seiner Hilfeseite zu Einschränkungen von Unternehmensprofilen. Wie lange sie dauern, nennt Google nicht genau.

  • Bewertungen werden entfernt

    Gefälschte und bezahlte Rezensionen löscht Google aus dem Profil.

  • Keine neuen Bewertungen

    Für eine bestimmte Zeit können im Profil keine neuen Rezensionen oder Bewertungen veröffentlicht werden, auch keine echten.

  • Bestehende Bewertungen unsichtbar

    Auch vorhandene Rezensionen können für eine bestimmte Zeit ausgeblendet werden.

  • Warnhinweis im Profil

    Im Unternehmensprofil kann ein Hinweis erscheinen, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Diesen sehen alle, die Ihr Profil aufrufen.

Laut Google werden Inhaber vorab per E-Mail informiert und können Einspruch einlegen. Google prüft das Profil dann erneut.

Wie sieht das für Ihren Betrieb aus?

Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.

Die Rechtslage in der Schweiz

Nach Art. 2 UWG ist jedes täuschende Verhalten unlauter, welches das Verhältnis zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst. Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG nennt ausdrücklich, wer über sich, seine Waren, Werke oder Leistungen unrichtige oder irreführende Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt.

Nach unserer Einordnung können gekaufte Bewertungen darunter fallen, weil sie Kundenerfahrungen vortäuschen, die es nicht gibt. Das gilt für die Firma, die kauft, und möglicherweise auch für den Anbieter, der sie schreibt. Wer vorsätzlich gegen Art. 3 verstösst, kann laut Art. 23 UWG auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Antrag stellen können unter anderem Mitbewerber und Kunden. Ob ein konkreter Fall unlauter ist, entscheidet ein Gericht. Rechtsprechung haben wir für diese Seite nicht ausgewertet.

Warum echte Bewertungen tragen

Google nennt für lokale Ergebnisse drei Faktoren, nämlich Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit zählt Google auch Rezensionen und schreibt, dass mehr Rezensionen und positive Bewertungen das lokale Ranking verbessern können.

Echte Bewertungen nennen zudem Leistungen, Orte und Details, die gekaufte Texte nicht kennen. Das hilft Interessenten bei der Entscheidung. Mehr zur Pflege des Profils unter Google-Unternehmensprofil.

Echte Bewertungen sammeln

Diese Punkte richten wir mit Kunden ein, die mehr Bewertungen wollen. Sie halten sich an Googles Richtlinien und brauchen keine bezahlte Software.

  • Link vorbereiten
    • Den Bewertungslink oder QR-Code direkt aus dem Google-Unternehmensprofil holen.
    • Den Link testen, damit er ohne Umweg zum Bewertungsfenster führt.
  • Alle Kunden fragen
    • Jeder abgeschlossene Auftrag bekommt dieselbe Bitte, nicht nur die zufriedenen Kunden.
    • Persönlich fragen wirkt am besten, etwa bei der Übergabe oder am Telefon.
  • Richtiger Zeitpunkt
    • Kurz nach Abschluss, solange die Erfahrung frisch ist.
    • Einmal nachfassen ist in Ordnung, dreimal nicht.
  • Fester Platz im Ablauf
    • Link in der Abschluss-E-Mail, auf der Rechnung und in der E-Mail-Signatur.
    • QR-Code an der Theke, im Fahrzeug oder auf dem Übergabeprotokoll.
  • Keine Gegenleistung
    • Kein Rabatt, kein Gutschein, kein Geschenk für eine Bewertung.
    • Wir raten auch von Verlosungen ab, weil sie als Anreiz gelten können.
  • Keine Vorgaben
    • Keine Textvorschläge, keine Sternevorgabe, keine Quote für Mitarbeitende.
    • Keine Bewertungen von Mitarbeitenden, Familie oder Geschäftspartnern.
  • Antworten
    • Auf Bewertungen kurz, höflich und mit Namen antworten, auf kritische besonders sorgfältig.
    • Unberechtigte Bewertungen melden statt streiten, siehe Google-Bewertung löschen.

Vorlagen für Bitte und Antwort

Passen Sie die Texte an Ihren Betrieb und den Auftrag an. Je konkreter, desto glaubwürdiger.

SituationVorlage
Bitte um Bewertung nach Abschluss«Grüezi Frau Muster, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit bei Ihrem Projekt. Wenn Sie einen Moment Zeit haben, freuen wir uns über eine ehrliche Bewertung auf Google. Über diesen Link kommen Sie direkt dazu. Freundliche Grüsse, Anna Beispiel»
Antwort auf eine positive Bewertung«Vielen Dank, Herr Muster, für Ihre Bewertung. Es freut uns, dass die Montage termingerecht geklappt hat. Wir sind gerne wieder für Sie da. Freundliche Grüsse, Anna Beispiel»
Antwort auf eine berechtigte Kritik«Grüezi Herr Muster, danke für Ihre offene Rückmeldung. Die Verspätung beim Termin hätte nicht passieren dürfen, dafür entschuldigen wir uns. Bitte rufen Sie mich direkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Freundliche Grüsse, Anna Beispiel»
Antwort, wenn kein Auftrag zuzuordnen ist«Grüezi, wir finden zu Ihrem Namen leider keinen Auftrag und können die Bewertung deshalb nicht zuordnen. Bitte melden Sie sich direkt bei uns, damit wir die Sache klären können. Freundliche Grüsse, Anna Beispiel»

Was Bewertungen nicht leisten

Auch echte Bewertungen sind kein Allheilmittel. Diese Grenzen sollten Sie kennen.

  • Sie ersetzen keine Nähe

    Google berücksichtigt die Entfernung zum Suchenden. Viele Bewertungen holen einen Betrieb nicht in eine Region, in der er keinen Standort hat.

  • Sie wachsen langsam

    Wer wenige Aufträge im Monat hat, sammelt auch wenige Bewertungen. Das ist normal und kein Grund, nachzuhelfen.

  • Sie sind nicht steuerbar

    Wer alle Kunden fragt, bekommt auch kritische Bewertungen. Eine gute Antwort darauf wirkt oft vertrauenswürdiger als nur fünf Sterne.

  • Sie ersetzen kein vollständiges Profil

    Ohne passende Kategorie, Leistungen, Öffnungszeiten und Website bringen auch viele Bewertungen weniger.

Konstantin Malt, Gründer von Malt Consulting

Wer diese Seite geschrieben hat

Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen bei Website, lokaler Sichtbarkeit und Kundengewinnung und richtet für Kunden das Google-Unternehmensprofil und den Ablauf für Bewertungen ein.

  • AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
  • ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
  • Geprüft28. Oktober 2026, gegen die Google-Quellen und das UWG unten

«Malt Consulting hat unsere Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern weit übertroffen. Ein grosses Dankeschön an Konstantin und sein Team – aufmerksam, präzise und mit echtem Verständnis für unsere Bedürfnisse.»

Kundenstimme auf maltconsulting.ch

«Konstantin hat uns von Anfang an super beraten und die Ergebnisse die er am Anfang angedeutet hat, hat er um ein vielfaches übertroffen.»

Kundenstimme auf maltconsulting.ch

Fragen zu gekauften Bewertungen

Kurz beantwortet, mit dem Stand der Google-Hilfe und des UWG.

Ist es verboten, Google Bewertungen zu kaufen?

Google verbietet es in seinen Richtlinien für Beiträge auf Maps. Rechtlich können gekaufte Bewertungen in der Schweiz als irreführende Angaben nach Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG gelten. Ob ein konkreter Fall unlauter ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht.

Was passiert, wenn Google gekaufte Bewertungen entdeckt?

Google entfernt die Bewertungen und kann das Profil einschränken. Dann können für eine bestimmte Zeit keine neuen Bewertungen erscheinen, bestehende werden ausgeblendet und im Profil kann ein Warnhinweis stehen. Inhaber werden per E-Mail informiert und können Einspruch einlegen.

Darf ich Kunden für eine Bewertung einen Rabatt geben?

Nein. Google nennt Zahlungen, Rabatte sowie kostenlose Waren und Dienstleistungen ausdrücklich als unzulässige Anreize. Das gilt auch, wenn der Kunde frei entscheiden darf, was er schreibt.

Dürfen meine Mitarbeitenden das Unternehmen bewerten?

Nein. Google wertet eine aktuelle oder frühere Beschäftigung als Interessenkonflikt. Mitarbeitende dürfen aber Kunden um eine ehrliche Bewertung bitten, solange ihnen keine Quote vorgegeben wird.

Sind Bewertungskarten mit NFC oder QR-Code erlaubt?

Ja, solange jede Kundin und jeder Kunde dieselbe Karte erhält und direkt zu Google gelangt. Nicht erlaubt ist ein Ablauf, der zuerst die Zufriedenheit abfragt und nur gute Rückmeldungen an Google weiterleitet.

Kann ich gekaufte Bewertungen wieder entfernen?

Eine Bewertung kann nur die Person löschen, die sie geschrieben hat, oder Google. Wer gekauft hat, sollte den Anbieter um Löschung bitten und danach ausschliesslich echte Bewertungen sammeln. Eine Garantie, dass damit eine Einschränkung des Profils ausbleibt, gibt es nicht.

Was tun gegen gefälschte Bewertungen von anderen?

Melden Sie die Bewertung über das Unternehmensprofil und antworten Sie sachlich. Wie das genau geht und wann der Rechtsweg in Frage kommt, steht unter Google-Bewertung löschen.

Weiterlesen

Quellen

  1. Google Maps-Hilfe, «Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte», Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte, Abschnitte zu gefälschten Interaktionen und Interessenkonflikten, ohne Datumsangabe, abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114
  2. Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstössen», ohne Datumsangabe, abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/14114287
  3. Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Tipps für mehr Rezensionen», ohne Datumsangabe, abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/3474122
  4. Google Unternehmensprofil-Hilfe, «Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern», ohne Datumsangabe, abgerufen am 28.10.2026. support.google.com/business/answer/7091
  5. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241, Art. 2, Art. 3 Abs. 1 Bst. b und Art. 23, Fassung Stand 1.1.2025, abgerufen am 28.10.2026. fedlex.admin.ch/eli/cc/1988/223_223_223/de
  6. Google, «How reviews on Google Maps work», The Keyword, Februar 2022, abgerufen am 29.10.2026. blog.google/products/maps/how-google-maps-reviews-work

Mehr echte Bewertungen, ohne Risiko?

Im Erstgespräch schauen wir Ihr Google-Unternehmensprofil an und besprechen, wie Sie Ihre Kunden im Alltag einfach und regelkonform um eine Bewertung bitten.

Lieber direkt? +41 78 814 14 58 oder info@maltconsulting.ch

Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026 von Konstantin Malt · Malt Consulting, Winterthur