Praxisübernahme Schweiz
Wer eine Arztpraxis übernimmt, kauft Inventar, Goodwill und ein eingespieltes Team. Entscheidend ist, wie viel davon nach dem Wechsel weiter funktioniert.

Was kostet eine Praxisübernahme?
Einen festen Preis gibt es in der Schweiz nicht. Der Kaufpreis setzt sich klassisch aus dem Inventar und dem Goodwill zusammen. FMH Services berechnet den Goodwill als Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre und gewichtet ihn nach den Besonderheiten der Praxis. Zum Kaufpreis kommen Kosten für IT, Anpassungen, Beratung und eine Reserve für die ersten Monate. Ob sich eine Übernahme lohnt, hängt weniger vom Preis ab als davon, wie viel Umsatz nach dem Wechsel erhalten bleibt.
Grundlage sind die Fachartikel von FMH Services vom 13. Oktober 2025 und 14. August 2026, Informationen des BAG und des Kantons Zürich sowie die Gesetze KVG und OR, abgerufen am 30. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine treuhänderische, steuerliche oder rechtliche Beratung.
Woraus die Kosten bestehen
Wer nur den Kaufpreis finanziert, kann trotz einer gesunden Praxis in den ersten Monaten knapp bei Kasse sein. Diese Positionen gehören ins Budget.
| Position | Was dahintersteht |
|---|---|
| Inventar | Geräte, Mobiliar, IT und Vorräte. FMH Services setzt bei Sachanlagen den Zeit- oder Fortführungswert an, bei Vorräten den tieferen Wert aus Einkaufs- und Marktwert. |
| Goodwill | Der immaterielle Wert, also Ruf, Standort, Organisation und eingespieltes Team. Er ist kein garantierter Patientenstamm, denn Patienten wählen ihre Ärztin oder ihren Arzt frei. |
| Ersatz und Anpassungen | Geräte, die bald ersetzt werden müssen, Umbau, Barrierefreiheit, Brandschutz. |
| IT und Daten | Praxissoftware, Lizenzen, Schnittstellen zur Abrechnung und die Übernahme der Daten. |
| Beratung | Bewertung, Treuhand, Vertrag und Steuerfragen. |
| Personal | Übernommene Ferien- und Überstundenguthaben, allenfalls eine Zeit mit doppelter Besetzung. |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, Krankentaggeld, Sach- und Betriebsunterbruch. |
| Betriebskapital | Löhne, Miete und Material, bevor die ersten Zahlungen der Versicherer eingehen. |
Modellbeispiel einer Hausarztpraxis
Die Beträge dienen der Veranschaulichung und sind keine Marktwerte. Sie zeigen nur, wie weit Kaufpreis und Kapitalbedarf auseinanderliegen können.
| Position | Modellbetrag |
|---|---|
| Inventar und Geräte | CHF 150'000 |
| Goodwill | CHF 90'000 |
| Kaufpreis | CHF 240'000 |
| Anpassungen und kleinere Renovation | CHF 35'000 |
| IT, Software und Datenübernahme | CHF 18'000 |
| Bewertung, Treuhand und Vertrag | CHF 12'000 |
| Betriebskapital für die ersten Monate | CHF 60'000 |
| Kapitalbedarf | CHF 365'000 |
Wie sieht das für Ihre Praxis aus?
Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.
Wie der Praxiswert entsteht
FMH Services hält fest, dass der berechnete Wert nicht dasselbe ist wie der Preis. Der Preis entsteht aus Angebot und Nachfrage, der Wert ist die Ausgangsbasis für die Verhandlung.
- 1 Substanzwert
- Was die Geräte und die Einrichtung heute noch wert sind, gemessen an Zustand, Restnutzungsdauer und Leasingverträgen, nicht am ursprünglichen Kaufpreis.
- 2 Goodwill
- Ein Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre, gewichtet nach den Merkmalen der Praxis. Ein hoher Goodwill ist eher plausibel, wenn Patienten regelmässig wiederkommen und die Praxis nicht nur an einer Person hängt.
- 3 Ertragskraft
- Was nach einer marktgerechten Entlöhnung der ärztlichen Arbeit übrig bleibt. Der Gewinn des bisherigen Inhabers ist zum grossen Teil sein eigener Arbeitslohn.
- 4 Übertragbarkeit
- Wie viel von Umsatz und Nachfrage nach dem Ausscheiden des Inhabers bleibt. Diese Frage entscheidet oft mehr über den richtigen Preis als jede Formel.
Warum Gewinn nicht gleich Wert ist
Ein Beispiel zur Veranschaulichung. Eine Praxis erwirtschaftet CHF 230'000 im Jahr, bevor der Inhaber für seine eigene ärztliche Arbeit entlöhnt ist. Kostet eine gleichwertige ärztliche Arbeitskraft CHF 200'000, bleiben nur CHF 30'000 als Überschuss des Betriebs. Der Rest ist Arbeitseinkommen und kein Unternehmensgewinn.
Für eine Ärztin, die selbst in der Praxis arbeiten will, kann die Übernahme trotzdem attraktiv sein. Sie kauft dann vor allem einen Arbeitsplatz mit bestehender Infrastruktur. Für eine Gesellschaft, die eine Ärztin anstellen muss, sieht die Rechnung ganz anders aus.
Bei AG und GmbH
Ist die Praxis als AG oder GmbH organisiert, genügt die Sicht aus Inventar und Goodwill nicht. Laut FMH Services gehören dann das gesamte Eigenkapital, stille Reserven und latente Steuern in die Bewertung. Ein zu tiefer Aktienpreis kann von der Steuerbehörde als verdeckte Schenkung gewertet werden.
Achten Sie darauf, dass ein Ertragswert nicht noch einmal um denselben Goodwill erhöht wird. Sonst wird derselbe Wert doppelt bezahlt.
So finanzieren Sie die Übernahme
Meist werden mehrere Bausteine kombiniert. Die Bank prüft nicht nur die Zahlen der Praxis, sondern ob Sie sie unter den neuen Bedingungen weiterführen und den Kredit zurückzahlen können.
| Baustein | Vorteil | Was Sie bedenken sollten |
|---|---|---|
| Eigenmittel | Keine Zinsen und keine Raten | Bindet privates Vermögen |
| Bankkredit | Übernahme ohne volle Eigenfinanzierung | Prüfung der Bonität, Amortisation, Sicherheiten |
| Darlehen der Verkäuferin oder des Verkäufers | Verkleinert die Lücke am Anfang | Laufzeit, Zins und Rang gegenüber der Bank klar regeln |
| Leasing | Verteilt die Kosten grosser Geräte | Laufende Verpflichtung und höhere Gesamtkosten |
| Betriebskredit | Puffer für Löhne, Miete und Material | Kann teurer oder kündbar sein |
| Gestaffelter Kaufpreis | Verteilt das Risiko auf mehrere Zeitpunkte | Zahlungstermine, Sicherheiten und Folgen eines Verzugs festhalten |
Rechnen Sie den Schuldendienst durch
Ein Beispiel zur Veranschaulichung mit angenommenen Werten. Ein Bankkredit von CHF 225'000, linear über sechs Jahre amortisiert, kostet im ersten Jahr CHF 37'500 Amortisation. Bei einem angenommenen Zins von 4 % kommen bis zu CHF 9'000 Zins dazu, zusammen also rund CHF 46'500. Dazu kommen die Raten eines Verkäuferdarlehens.
Diesen Betrag muss die Praxis nach allen Kosten, nach Ihrem eigenen Lohn, nach Steuern und nach den nötigen Investitionen erwirtschaften.
Planen Sie den schlechten Fall
Banken schauen auf das Verhältnis von verfügbarem Cashflow zu Zins und Amortisation. Bleiben in einem Jahr CHF 90'000 für einen Schuldendienst von CHF 60'000, liegt das Verhältnis bei 1,5. Eine feste Mindestgrösse für alle Banken gibt es nicht.
Fragen Sie sich vor allem, ob die Finanzierung noch trägt, wenn der Umsatz im ersten Jahr spürbar tiefer liegt, eine MPA ausfällt und ein grösseres Gerät ersetzt werden muss.
Bewilligungen und Zulassung
Mit der Praxis übernehmen Sie keine persönlichen Bewilligungen. Diese Ebenen müssen vor dem Vollzug getrennt geklärt sein. Den Weg zur eigenen Bewilligung beschreibt die Seite Arztpraxis eröffnen ausführlich.
- Berufsausübungsbewilligung
- Ihre persönliche Bewilligung des Kantons für die ärztliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung.
- Betriebsbewilligung
- Im Kanton Zürich nötig, wenn die Praxis Leistungen im Namen und auf Rechnung einer AG oder GmbH erbringt, auch wenn die angestellten Ärztinnen und Ärzte eine eigene Bewilligung haben. Eine Einzel- oder Gruppenpraxis auf eigene Rechnung braucht sie nicht.
- Eine fachverantwortliche Person mit Zürcher Bewilligung gehört nachweislich in die Geschäftsführung. Die Bearbeitung dauert laut Kanton in der Regel sechs bis acht Wochen ab vollständigem Gesuch, und der Betrieb darf vorher nicht starten.
- Zulassung zur Grundversicherung
- Grundsätzlich mindestens drei Jahre Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte (Art. 37 KVG).
- Bei drohender Unterversorgung können Kantone für Allgemeine Innere Medizin, Praktische Ärzte, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Ausnahme machen. Diese gilt laut BAG bis 31. Dezember 2027, eine Verlängerung ist im Parlament in Beratung.
- Kantone können die Zahl der Zulassungen nach Fachgebiet und Region beschränken (Art. 55a KVG). Klären Sie das vor dem Kaufvertrag schriftlich mit dem Kanton.
- Abrechnung
- Eine eigene Nummer im Zahlstellenregister (ZSR). Die Nummer der bisherigen Praxis berechtigt Sie nicht automatisch zur Abrechnung.
- Röntgen und weitere Anlagen
- Beim Wechsel des Bewilligungsinhabers erlischt laut BAG die Bewilligung einer medizinischen Röntgenanlage. Sie stellen ein neues Gesuch oder beantragen die Übernahme über das Radiation Portal Switzerland, mit der Bewilligungs-ID der bisherigen Inhaberin.
Asset Deal oder Share Deal
Diese Wahl bestimmt, welche Risiken Sie übernehmen und wie der Kaufpreis steuerlich behandelt wird. Lassen Sie sie vor der Unterschrift von einer Treuhand mit Erfahrung im Gesundheitswesen prüfen.
| Frage | Asset Deal | Share Deal |
|---|---|---|
| Was wird gekauft? | Die Praxis mit ausgewählten Vermögenswerten. Eine allfällige Gesellschaft bleibt bei der Verkäuferseite. | Die Aktien oder Stammanteile der AG oder GmbH, mit allen Schulden. |
| Alte Verpflichtungen | Gezielter abgrenzbar, aber nicht vollständig, etwa beim Personal. | Bleiben in der Gesellschaft, also bei Ihnen als neuer Eigentümerin. |
| Verträge | Müssen einzeln übertragen werden, die Geschäftsmiete nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 263 OR). | Bleiben bei derselben Gesellschaft, vorbehaltlich besonderer Klauseln. |
| Prüfaufwand | Fokus auf die übernommenen Werte und Verträge. | Umfassende Prüfung der ganzen Gesellschaft. |
In beiden Fällen gilt beim Übergang eines Betriebs Art. 333 OR. Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über, sofern die Mitarbeitenden den Übergang nicht ablehnen. FMH Services weist darauf hin, dass Kündigen durch die Verkäuferseite und neu Einstellen durch die Käuferseite nicht erlaubt ist.
Was Sie vor dem Kauf prüfen
Eine gute Prüfung schaut nicht nur auf Bilanz und Inventar, sondern darauf, ob die medizinische Versorgung nach dem Wechsel stabil weiterläuft.
- Finanzen
- Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre und die Monatsumsätze des laufenden Jahres.
- Einmalige Erträge und Kosten, offene Forderungen, Leasing und Verbindlichkeiten.
- Ergebnis nach einer marktgerechten Entlöhnung der ärztlichen Arbeit.
- Patienten
- Wie viele Patienten in den letzten zwölf Monaten tatsächlich behandelt wurden, statt wie viele in der Datenbank stehen.
- Wie viele Neupatienten pro Monat dazukommen und wie viele nur wegen der bisherigen Ärztin kommen.
- Alle Auswertungen zusammengefasst und anonymisiert, ohne Einsicht in einzelne Krankengeschichten.
- Zuweiser
- Bei Fachpraxen der Anteil der Patienten, die über Hausärzte und andere Fachärzte kommen.
- Ob diese Zuweisungen der Praxis gelten oder vor allem der Person des Inhabers.
- Team
- Arbeitsverträge, Pensen, Ferienguthaben, Überstunden und Pensionskasse.
- Wer für den Betrieb unverzichtbar ist und bleiben will.
- Infrastruktur und Standort
- Alter und Wartung der Geräte, nötige Ersatzinvestitionen in den nächsten Jahren.
- Restlaufzeit und Verlängerungsoptionen des Mietvertrags.
- Recht und Daten
- Bewilligungen, laufende Verfahren, Haftpflichtfälle.
- Ob sich Daten aus der Praxissoftware vollständig exportieren lassen.
- Auftritt
- Wer Zugriff auf Website, Domain, Google-Unternehmensprofil und Telefonnummer hat und ob diese übertragen werden.
- Wie die Praxis heute in Google und in KI-Antworten erscheint und welche Bewertungen sie hat.
TARDOC in der Bewertung
Seit dem 1. Januar 2026 gelten TARDOC und die Ambulanten Pauschalen anstelle von TARMED. Pro Behandlung wird entweder nach TARDOC oder nach einer Pauschale abgerechnet, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die erste Anpassung der Tarifstrukturen ist laut BAG auf den 1. Januar 2027 geplant, danach jährlich.
Für eine Übernahme heisst das, dass die Umsätze der Jahre bis 2025 unter einem anderen Tarif entstanden sind. Lassen Sie sich die Monatszahlen 2026 nach Leistungen zeigen, vergleichen Sie sie mit den Vorjahren und rechnen Sie für 2027 mit mehreren Szenarien statt mit einem fortgeschriebenen Durchschnitt.
Krankengeschichten
Patienten sind kein Teil des Kaufgegenstands. Der rechtliche Leitfaden von SAMW und FMH beschreibt für Krankengeschichten ohne Einwilligung das Zwei-Schränke-Prinzip. Dossiers von Patienten, die eingewilligt haben, sind zugänglich. Die übrigen werden getrennt und sicher aufbewahrt, ohne dass die Nachfolge sie einsieht. Bei elektronischen Dossiers gilt grundsätzlich dieselbe Regel.
Regeln Sie im Vertrag, wer die Dossiers aufbewahrt, wie Patienten informiert werden und wer bei späteren Anfragen zuständig ist.
Was in den Kaufvertrag gehört
Die Übergabe einer Praxis erfolgt mit einem schriftlichen Vertrag. Diese Punkte sollten darin geregelt sein.
| Bereich | Was zu regeln ist |
|---|---|
| Kaufgegenstand | Genaue Inventarliste als Anhang, Software, Rechte und Verträge. Wer die Entsorgung nicht übernommener Objekte bezahlt. |
| Kaufpreis | Anteil für Inventar und Goodwill, Zahlungszeitpunkte, allfällige Raten. |
| Bedingungen | Vollzug erst, wenn Bewilligungen, Zulassung, Finanzierung und Zustimmung der Vermieterschaft vorliegen. |
| Zeit bis zur Übergabe | Was gilt, wenn ein Gerät ausfällt oder eine Vertragspartei arbeitsunfähig wird oder stirbt. FMH Services empfiehlt, diese Fälle ausdrücklich vorzusehen. |
| Personal | Übergang der Arbeitsverhältnisse, offene Ansprüche, Information der Mitarbeitenden. |
| Krankengeschichten | Aufbewahrung, Einwilligung, Zugriff und Zuständigkeit. |
| Einarbeitung | Ob und wie lange die bisherige Ärztin mitarbeitet und Patienten sowie Zuweiser vorstellt. |
| Konkurrenzverbot | Räumlich, zeitlich und sachlich angemessen, damit es rechtlich hält. |
Häufige Fehler bei der Übernahme
Die meisten davon lassen sich mit einer sauberen Prüfung vor der Unterschrift vermeiden.
- Goodwill zu hoch bezahlt
Der Ruf hing an der bisherigen Ärztin und geht mit ihr.
- Gewinn mit Arztlohn verwechselt
Der hohe Gewinn war vor allem die eigene Arbeit des Inhabers.
- Zu wenig Reserve
Kaufpreis und Umbau sind finanziert, die ersten Monate nicht.
- Zulassung zu spät geklärt
Der Vertrag ist unterschrieben, die Abrechnung über die Grundversicherung aber noch offen.
- Team unterschätzt
Erfahrene MPA gehen und mit ihnen das Wissen über Abläufe.
- TARDOC übersehen
Die Zahlen stammen aus einem Tarif, der nicht mehr gilt.
- Kurzer Mietvertrag
Der Standort trägt den Goodwill, ist aber nicht gesichert.
- Auftritt vergessen
Website, Google-Profil und Telefonnummer laufen noch auf die bisherige Inhaberin oder zeigen veraltete Angaben.
Die ersten Monate danach
In den ersten Wochen zählt, dass Versorgung, Abrechnung, Telefon und IT ohne Unterbruch laufen. Grössere Änderungen an Abläufen, Öffnungszeiten oder am Auftritt sollten nicht alle gleichzeitig kommen, weil Patienten einer vertrauten Praxis eher treu bleiben, wenn sie sie wiedererkennen.
Sinnvoll sind wöchentlich wenige Kennzahlen, etwa Wartezeit auf einen Termin, Neupatienten, fakturierte und bezahlte Leistungen sowie der Stand der Liquidität. Am besten erheben Sie diese Werte schon vor der Übernahme, damit Sie Veränderungen später einordnen können.
Was Malt Consulting macht
Malt Consulting ist keine Treuhand und keine Praxisvermittlung. Bewertung, Steuern, Vertrag und Bewilligungen gehören zu Treuhand, Anwaltskanzlei und Kanton. Wir arbeiten am Teil des Praxiswerts, der an der Nachfrage hängt.
Konkret heisst das, Website, Google-Unternehmensprofil und Einträge auf die neue Leitung umzustellen, ohne Bewertungen und Auffindbarkeit zu verlieren, die Zuweiser sachlich zu informieren und zu verstehen, woher die Patienten heute kommen. Mehr dazu unter SEO für Ärzte. Wie viele Patienten bleiben, hängt von der medizinischen Betreuung und vom Übergang ab und lässt sich nicht garantieren.
Grenzen dieser Seite
Diese Seite gibt einen Überblick. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
- Keine Bewertung
Den Wert einer konkreten Praxis ermittelt eine Treuhand mit Erfahrung im Gesundheitswesen.
- Keine Steuer- und Rechtsberatung
Struktur, Vertrag und Steuerfolgen gehören zu Fachleuten.
- Kantone unterscheiden sich
Die Angaben zur Betriebsbewilligung gelten für den Kanton Zürich. Andere Kantone regeln das teilweise anders.
- Modellzahlen sind keine Marktwerte
Die Beispiele zeigen Zusammenhänge. Fachrichtung, Standort und Geräte verändern die Beträge stark.
Wer diese Seite geschrieben hat
Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen, darunter Arzt- und Fachpraxen, bei Positionierung, Website und Kundengewinnung.
- AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
- ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
- Geprüft30. Oktober 2026, gegen die Quellen unten
Häufige Fragen
Kurz beantwortet, mit dem Stand der Quellen vom 30. Oktober 2026.
Wie wird der Goodwill einer Arztpraxis berechnet?
FMH Services setzt einen Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre an und gewichtet ihn nach den Besonderheiten der Praxis. Ein allgemein verbindliches Verfahren gibt es nicht, und der berechnete Wert ist nicht automatisch der Preis.
Kann ich die ZSR-Nummer der bisherigen Praxis übernehmen?
Nein, nicht automatisch. Sie brauchen Ihre eigene Zulassung zur Grundversicherung und Ihre eigene Registrierung für die Abrechnung.
Muss ich das Personal übernehmen?
Beim Übergang eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR mit allen Rechten und Pflichten auf die Käuferseite über, sofern die Mitarbeitenden nicht ablehnen. Kündigen und neu Einstellen ist laut FMH Services nicht erlaubt.
Wann sollte ich mit der Übernahme beginnen?
FMH Services empfiehlt, eine Übernahme wenn möglich ein bis eineinhalb Jahre vorher anzugehen. Solche Projekte dauern oft länger als erwartet, vor allem wenn Bewilligungen oder Finanzierung offen sind.
Darf ich vor dem Kauf die Krankengeschichten einsehen?
Nein. Für die Prüfung genügen zusammengefasste und anonymisierte Auswertungen. Einsicht in einzelne Dossiers ist erst mit Einwilligung der Patienten möglich, die übrigen werden nach dem Zwei-Schränke-Prinzip getrennt aufbewahrt.
Was ändert TARDOC an der Bewertung?
Die Umsätze bis 2025 entstanden unter TARMED. Seit 2026 gilt TARDOC mit den Ambulanten Pauschalen, und auf 2027 ist die erste Anpassung geplant. Eine Bewertung sollte deshalb die Zahlen 2026 nach Leistungen auswerten und für die Folgejahre mit Szenarien rechnen.
Weiterlesen
Quellen
- FMH Services, «Praxisübernahme / Praxisübergabe», 13.10.2025, abgerufen 30.10.2026. fmhservices.ch/fachartikel/praxisuebernahme--praxisuebergabe
- FMH Services, «Der Wert einer Praxis», 14.8.2026, abgerufen 30.10.2026. fmhservices.ch/fachartikel/der-wert-einer-praxis
- Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, «Betriebsbewilligung», abgerufen 30.10.2026. zh.ch, Betriebsbewilligung
- Bundesamt für Gesundheit, «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch/de/ausnahmen-von-der-dreijaehrigen-taetigkeitspflicht
- Bundesamt für Gesundheit, «TARDOC und Ambulante Pauschalen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch/de/tardoc-und-ambulante-pauschalen
- Bundesamt für Gesundheit, «Medizinische Röntgenanlagen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch/de/medizinische-roentgenanlagen
- SAMW und FMH, Rechtlicher Leitfaden für die Praxis, Kapitel 3.5 «Krankengeschichte», abgerufen 30.10.2026. leitfaden.fmh.ch, Kapitel 3.5 (PDF)
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Art. 37 und 55a, abgerufen 30.10.2026. fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de
- Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 263 und 333, abgerufen 30.10.2026. fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Übernahme in Planung?
Im Erstgespräch schauen wir, wie die Praxis heute gefunden wird, woher ihre Patienten kommen und was es braucht, damit sie nach dem Wechsel bleiben.
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