Gruppenpraxis gründen

Eine Gruppenpraxis vereint mehrere Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach. Ob sie trägt, entscheiden Rechtsform, Bewilligungen, Verträge unter den Partnern und vor allem die Auslastung.

Konstantin Malt
Konstantin MaltGründer Malt Consulting, BWL HSG · geprüft am 30. Oktober 2026
1RechtsformGmbH, AG oder Vertrag 2BewilligungKanton und Grundversicherung 3PartnervertragLohn, Gewinn, Austritt 4AuslastungPatienten und Zuweiser

Wie gründet man eine Gruppenpraxis?

Zuerst wählen die beteiligten Ärztinnen und Ärzte das Modell, also ob sie nur Räume und Personal teilen oder gemeinsam eine Firma betreiben. Rechnet die Praxis im Namen einer GmbH oder AG ab, braucht es in vielen Kantonen eine Betriebsbewilligung für die Institution, zusätzlich zur persönlichen Bewilligung jeder Ärztin und jedes Arztes und zur Zulassung für die Grundversicherung. Parallel regelt ein Gesellschaftervertrag Lohn, Gewinn, Mitsprache und Austritt. Ob die Praxis wirtschaftlich trägt, hängt am Ende weniger an der Grösse als an der Auslastung der ärztlichen Sprechstunden.

Grundlage sind das Obligationenrecht, das KVG und die KVV, die Angaben des Kantons Zürich zu Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung, die Mitteilungen des BAG zum neuen Tarif und zur Eigentümerstruktur der Arztpraxen sowie der Leitfaden des Kantons Schaffhausen. Abgerufen am 30. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Die fünf Modelle im Vergleich

«Gruppenpraxis» ist kein Rechtsbegriff. Hinter dem Wort stehen sehr verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Laut einer Studie im Auftrag des BAG gehören 78 Prozent der 14'722 Arztpraxen mit mehr als CHF 30'000 Umsatz selbst praktizierenden Ärztinnen und Ärzten, in Einzel- oder Gruppenpraxen.

ModellWie es funktioniertPasst, wenn
PraxisgemeinschaftJede Ärztin rechnet selbst ab und bleibt wirtschaftlich selbständig. Geteilt werden Räume, Empfang, Geräte und Kosten.Sie Fixkosten senken, aber unabhängig bleiben wollen.
GemeinschaftspraxisMehrere Ärzte führen die Praxis partnerschaftlich, oft als einfache Gesellschaft, und teilen Organisation und je nach Vertrag den Gewinn.Zwei bis vier Partner sich gut kennen und gemeinsam entscheiden wollen.
Gruppenpraxis als GmbHDie Gesellschaft betreibt die Praxis und rechnet ab. Die Ärztinnen und Ärzte sind angestellt und oft zugleich Gesellschafter.Ein stabiler, kleiner Eigentümerkreis langfristig zusammenarbeitet.
Gruppenpraxis als AGWie bei der GmbH, aber Aktien lassen sich meist flexibler übertragen. Eigentum, Verwaltungsrat, Geschäftsführung und ärztliche Leitung lassen sich trennen.Weitere Partner einsteigen, Anteile schrittweise übergehen oder Standorte dazukommen sollen.
Zentrum mit mehreren StandortenEin Betreiber organisiert mehrere Praxen oder Fachgebiete unter einer Führung und Marke.Ein wiederholbares Betriebsmodell bereits an einem Standort funktioniert.

Wichtig ist die Unterscheidung, ob die Ärzte nur Infrastruktur teilen oder ob eine Gesellschaft die Leistungen selbst gegenüber Patienten und Versicherern erbringt. Davon hängen Bewilligung, Haftung und Abrechnung ab.

Wie sieht das für Ihre Praxis aus?

Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.

Welche Rechtsform passt?

Die Rechtsform bestimmt Haftung, Kapital und wie leicht Partner ein- und aussteigen. Steuerlich ist keine Form automatisch günstiger, das hängt von Kanton, Gewinn und persönlicher Lage ab.

MerkmalEinfache GesellschaftGmbHAG
MindestkapitalKeines vorgeschriebenCHF 20'000CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt
Eigene RechtspersönlichkeitNeinJaJa
Haftung für Schulden der PraxisGesellschafter persönlich und solidarischGrundsätzlich nur das GesellschaftsvermögenGrundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen
HandelsregisterNicht nötigPflicht, Gesellschafter sind eingetragenPflicht, Aktionäre grundsätzlich nicht eingetragen
Anteile übertragenNur über den VertragFormeller, oft mit ZustimmungMeist am flexibelsten
Geeignet für WachstumEher geringGutSehr gut

Die beschränkte Haftung einer GmbH oder AG schützt nicht vor der persönlichen ärztlichen Verantwortung, vor der Haftung als Organ und vor persönlichen Bürgschaften gegenüber der Bank. Für die einfache Gesellschaft stellt die FMH Vertragsmuster zur Verfügung.

Bewilligungen und Zulassung

Die häufigste Fehlannahme lautet, man gründe eine AG, stelle drei Ärzte an und könne beginnen. In der Schweiz sind mindestens vier Ebenen zu klären, bevor die erste Rechnung an einen Versicherer geht.

  • 1. Persönliche Berufsausübungsbewilligung
    • Jede Ärztin und jeder Arzt, der in eigener fachlicher Verantwortung tätig ist, braucht die Bewilligung des Kantons.
  • 2. Betriebsbewilligung der Institution
    • Im Kanton Zürich nötig, sobald Leistungen im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person wie einer GmbH oder AG erbracht werden, auch wenn die angestellten Ärzte eine eigene Bewilligung haben.
    • Nicht nötig für Einzel- oder Gruppenpraxen, deren Ärzte auf eigene Rechnung arbeiten und nur Infrastruktur teilen.
    • Ein Mitglied der Leitung muss mit gültiger Zürcher Bewilligung fachlich verantwortlich und nachweislich in die Geschäftsführung eingebunden sein.
    • Die Bearbeitung dauert laut Kanton in der Regel sechs bis acht Wochen ab vollständigem Gesuch. Der Betrieb darf vorher nicht aufgenommen werden.
  • 3. Zulassung zur Grundversicherung (OKP)
    • Ärztinnen und Ärzte brauchen grundsätzlich drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet (Art. 37 KVG). Für vier Fächer der Grundversorgung gilt bei drohender Unterversorgung eine Ausnahme bis 31. Dezember 2027, eine Verlängerung bis 2032 wird im Parlament beraten.
    • Die Institution selbst braucht im Kanton Zürich eine eigene Zulassung. Die erstmalige Zulassung kostet dort CHF 900 und dauert in der Regel sechs Wochen.
    • Verlangt sind unter anderem der Anschluss an das elektronische Patientendossier und die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV, also qualifiziertes Personal, ein Qualitätsmanagement mit Hygienekonzept, ein internes Berichts- und Lernsystem und die Ausstattung für nationale Qualitätsmessungen.
  • 4. Abrechnung und Sonderbewilligungen
    • ZSR-Nummer und gegebenenfalls K-Nummer für die Abrechnung mit den Versicherern.
    • Röntgenanlagen brauchen eine Bewilligung des BAG. Wechselt der Inhaber, erlischt sie, und es braucht ein neues Gesuch oder einen Antrag auf Übernahme.

Die Kantone können zudem die Zahl der Ärztinnen und Ärzte begrenzen, die in einem Fachgebiet oder einer Region zulasten der Grundversicherung tätig sind (Art. 55a KVG). Klären Sie das vor dem Mietvertrag. Die Angaben zu Zürich gelten nur für Zürich, andere Kantone regeln Details anders.

Was die Gründung kostet

Einen Schweizer Durchschnittspreis gibt es nicht. Ein konkretes, älteres Planungsbeispiel stammt aus dem Leitfaden des Kantons Schaffhausen vom Dezember 2016.

Position in CHFEinzelpraxisGruppenpraxis mit vier Ärzten
Innenausbau375'000875'000
Mobiliar40'000100'000
Informatik50'00090'000
Medizinische Geräte180'000220'000
Reserve25'00035'000
Total Investitionen670'0001'320'000

Quelle ist der Leitfaden zur Übernahme oder Neugründung von Hausarztpraxen im Kanton Schaffhausen, Dezember 2016, Kapitel 5.4.1. Ohne Kosten der Immobilie. Die Zahlen sind fast zehn Jahre alt und zeigen die Grössenordnung, keinen heutigen Preis. Geräte wie Röntgen lassen sich auch mieten oder leasen.

Der oft vergessene Posten

Neben den Investitionen braucht eine neue Praxis Geld für die Anlaufzeit. Löhne und Miete fallen ab dem ersten Tag an, die Zahlungen der Versicherer kommen später, und die Sprechstunden sind am Anfang selten voll. Der Finanzierungsbedarf setzt sich deshalb aus drei Teilen zusammen, den Investitionen, den Verlusten der Anlaufphase und einer Liquiditätsreserve.

Was Banken prüfen

Banken schauen auf die Bonität der Gesellschafter, unterschriebene Arbeitsverträge der Ärzte, einen vorhandenen Patientenstamm, realistische Umsätze und die Tragbarkeit von Zins und Amortisation. Eine Neugründung ohne gesicherte Ärzte ist deutlich schwerer zu finanzieren als die Übernahme einer Praxis mit belegten Zahlen.

Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit

Ein vereinfachtes, frei angenommenes Modell einer hausärztlichen Gruppenpraxis mit drei ärztlichen Vollzeitstellen. Es zeigt die Mechanik, keine Schweizer Durchschnittswerte und keine Tariferträge.

PositionCHF pro Jahr
Umsatz, 3 Vollzeitstellen zu je 550'0001'650'000
Ärztliche Löhne inkl. Arbeitgeberkosten, 3 zu je 225'000− 675'000
Medizinische Praxisassistenz, 3 Vollzeitstellen zu je 85'000− 255'000
Raumkosten, 40'000 pro Arzt− 120'000
Material, 9 % vom Umsatz− 148'500
Informatik, Verwaltung, Versicherungen, Übriges− 225'000
Ergebnis vor Abschreibungen und Zinsen (EBITDA)226'500
Abschreibungen und Zinsen− 95'000
Gewinn vor Steuern131'500, rund 8 % vom Umsatz

Die Löhne der drei Ärzte sind bereits abgezogen. Der Gewinn ist also kein zweites Arzteinkommen, sondern das, was der Gesellschaft nach allen Löhnen bleibt. Ohne Steuern und Amortisation der Kredite.

Was eine andere Auslastung bewirkt

Gleiche Kosten, nur der Umsatz pro ärztlicher Vollzeitstelle ändert sich. Die Materialkosten wachsen mit dem Umsatz, alle anderen Kosten bleiben gleich.

Umsatz pro ArztUmsatz totalEBITDAGewinn vor Steuern
450'0001'350'000− 46'500− 141'500
550'0001'650'000226'500131'500
720'0002'160'000690'600595'600

Wo die Gewinnschwelle liegt

Im Modell ist das EBITDA ab rund CHF 1,40 Mio. Umsatz positiv, das sind rund CHF 467'000 pro ärztlicher Vollzeitstelle. Mit Abschreibungen und Zinsen liegt die Schwelle bei rund CHF 1,51 Mio. oder rund CHF 502'000 pro Stelle. Der Unterschied zwischen CHF 500'000 und CHF 600'000 Umsatz pro Arzt wiegt damit viel schwerer als eine etwas tiefere Miete.

Was daraus folgt

Eine Praxis mit derselben Infrastruktur kann Verlust schreiben oder deutlich Gewinn machen. Der stärkste Hebel ist, die vorhandenen Sprechzimmer gut auszulasten, bevor ein weiterer Standort dazukommt. Das starke Szenario ist kein Normalfall, es setzt entsprechend mehr medizinisch nötige und abrechenbare Leistungen voraus und kann zusätzliches Personal verlangen.

Der neue Tarif seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ersetzen TARDOC und die ambulanten Pauschalen den TARMED. Für eine Behandlung gilt entweder TARDOC oder eine Pauschale, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die erste Anpassung der Tarifstrukturen plant das BAG per 1. Januar 2027, danach jährlich.

Plan

Nicht mit alten Zahlen rechnen

Umsätze aus TARMED-Jahren lassen sich nicht einfach fortschreiben. Der Businessplan sollte den erwarteten Leistungsmix unter dem geltenden Tarif abbilden.

Mass

Deckungsbeitrag pro Stunde

Mehr Patientenkontakte heissen nicht automatisch mehr Gewinn. Aussagekräftiger ist, was pro ärztlicher Stunde nach direkten Kosten bleibt, ohne die medizinische Indikation zu beeinflussen.

Prozess

Saubere Leistungserfassung

Vollständige und korrekte Erfassung verhindert Ertragsausfälle und spätere Korrekturen. Die Praxissoftware muss beide Tarifstrukturen beherrschen.

Der Vertrag unter den Partnern

Schwierig wird es selten bei der Gründung, sondern bei Austritt, Krankheit, Pensionierung oder unterschiedlichen Plänen für das Wachstum. Der Gesellschafter- oder Aktionärsbindungsvertrag ist oft wichtiger als die Statuten.

  • Kapital und Stimmrechte
    • Beteiligungsquoten, Einlagen und spätere Nachfinanzierung.
    • Geschäftsführung und welche Entscheide gemeinsam gefällt werden.
  • Arbeit, Lohn und Gewinn getrennt
    • Medizinische Arbeit über einen marktgerechten Lohn, Managementarbeit separat, Kapital über Gewinnanteil oder Wertentwicklung.
    • Arbeitet ein Partner 100 und der andere 40 Prozent bei je 50 Prozent Anteil, führt eine Gewinnteilung ohne vorherige Arbeitsentschädigung fast sicher zu Streit.
  • Eintritt und Austritt
    • Wie neue Ärzte Partner werden und zu welcher Bewertungsmethode Anteile gekauft und verkauft werden, vorher festgelegt.
    • Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte, unterschiedliche Regeln für ordentliche Pensionierung und für Vertragsverletzung.
    • Was gilt, wenn ein Partner die Zulassung verliert, invalid wird oder stirbt.
  • Konflikte
    • Vorgehen bei Pattsituationen und bei Finanzierungsbedarf, Konkurrenzverbot im rechtlich zulässigen Rahmen.

Variable Lohnanteile dürfen keine Anreize für medizinisch unnötige Leistungen setzen. Qualitäts-, Dokumentations- und Teamkriterien gehören deshalb ebenso hinein wie wirtschaftliche Ziele.

Standort wählen

Die höchste Kaufkraft gewinnt nicht automatisch. Eine Gemeinde mit ungedecktem Bedarf kann wirtschaftlich interessanter sein als eine Innenstadt mit dichter Versorgung. Prüfen Sie Einwohner und Altersstruktur im Einzugsgebiet, die Ärztedichte im Fachgebiet, ob Praxen in der Umgebung noch neue Patienten aufnehmen, die Erreichbarkeit mit Auto und öffentlichem Verkehr, die Nähe zu Spital und Fachärzten und ob sich Ärzte und Praxisassistentinnen für diesen Ort finden lassen.

Die Zulassungslage ist dabei kein Punkt unter vielen, sondern ein Ausschlusskriterium. Ein idealer Standort nützt nichts, wenn das geplante Angebot dort nicht zugelassen wird.

Patienten und Zuweiser gewinnen

Eine hausärztliche Gruppenpraxis lebt von Verfügbarkeit, Kontinuität und Empfehlung. Wichtig sind ein klarer Hinweis, ob neue Patienten aufgenommen werden, korrekte Profile der Ärzte, eine aktuelle Website und ein einfacher Weg zum Termin. Mehr dazu unter Praxismarketing und Google-Unternehmensprofil.

Eine fachärztliche Gruppenpraxis hängt stärker an Zuweisungen von Haus- und Fachärzten. Dort zählen schnelle Termine, verlässliche Berichte und klare Ansprechpersonen. Wie das sachlich und im Rahmen der Standesordnung geht, steht unter Zuweisermarketing. Für jede Werbung gelten die Regeln für Gesundheitsberufe, also zurückhaltend, objektiv und nicht irreführend.

Steuern und Mehrwertsteuer

Ärztliche Heilbehandlungen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 MWSTG). Die Vorsteuer auf Einkäufen für diese Leistungen lässt sich dann nicht abziehen. Das wird wichtig, wenn eine separate Managementgesellschaft der Praxis Informatik und Verwaltung verrechnet. Fällt darauf Mehrwertsteuer an, die die Praxis nicht zurückfordern kann, entsteht Zusatzaufwand.

Ebenso unterschiedlich sind Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Lohn als angestellter Gesellschafter, Gewinnsteuer der Gesellschaft und Dividenden. Lassen Sie die Struktur vor der Umsetzung von einer Treuhand mit Erfahrung im Gesundheitswesen prüfen.

Die häufigsten Fehler

  • Zulassung zu spät geprüft

    Ein Arzt kann nicht wie geplant zulasten der Grundversicherung abrechnen.

  • Zu grosse Fläche, zu frühe Geräte

    Hohe Fixkosten und gebundenes Kapital, bevor die Auslastung stimmt.

  • Keine Austrittsregel

    Ein späterer Partnerwechsel wird teuer oder blockiert die Praxis.

  • Zu wenig Liquidität

    Löhne und Miete laufen, bevor die Versicherer zahlen.

  • Umsatz statt Deckungsbeitrag steuern

    Ein unwirtschaftlicher Leistungsmix bleibt unentdeckt.

Was Malt Consulting macht

Malt Consulting ist keine Treuhand und keine Rechts- oder Steuerberatung. Gründung, Verträge, Bewilligungen und Finanzierung gehören zu Treuhand, Anwalt, Bank und Kanton. Wir arbeiten an dem Teil, der die Auslastung trägt.

Marke

Positionierung der Gruppe

Wofür die Praxis steht, welche Schwerpunkte die einzelnen Ärzte haben und wie das in Name und Auftritt sichtbar wird.

Auftritt

Website und Google

Website, Google-Unternehmensprofile für Praxis und Ärzte und Sichtbarkeit in KI-Antworten, rechtzeitig vor der Eröffnung und im Rahmen des Werberechts.

Nachfrage

Patienten und Zuweiser

Wie neue Patienten und Zuweisungen zur Praxis kommen und wie Anfragen bis zum Termin zuverlässig bearbeitet werden.

Grenzen dieser Seite

Eine Übersicht hilft beim Planen. Für die Entscheidung braucht es die Prüfung Ihres Einzelfalls.

  • Keine Rechtsberatung

    Rechtsform, Verträge und Haftung gehören zu einer Anwältin oder einem Anwalt mit Erfahrung im Medizinrecht.

  • Kantonal verschieden

    Bewilligung, Gebühren und Fristen sind am Beispiel Zürich beschrieben. Andere Kantone regeln das anders.

  • Modell statt Marktdaten

    Die Beispielrechnung beruht auf Annahmen. Ihre Zahlen hängen von Fachgebiet, Tarif, Leistungsmix und Standort ab.

  • Keine Garantie auf Auslastung

    Marketing kann Nachfrage sichtbar machen und Anfragen verbessern. Ob die Sprechstunden voll werden, lässt sich nicht zusichern.

Konstantin Malt, Gründer von Malt Consulting

Wer diese Seite geschrieben hat

Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen, darunter Arzt- und Facharztpraxen, bei Positionierung, Website und Kundengewinnung.

  • AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
  • ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
  • Geprüft30. Oktober 2026, gegen die Quellen unten

Häufige Fragen zur Gründung

Kurz beantwortet, mit dem Stand der Quellen vom 30. Oktober 2026.

Was ist der Unterschied zwischen Gruppenpraxis und Praxisgemeinschaft?

In einer Praxisgemeinschaft bleiben die Ärztinnen und Ärzte wirtschaftlich selbständig und teilen nur Räume, Personal und Kosten. In einer Gruppenpraxis im engeren Sinn führen sie die Praxis gemeinsam, oft als GmbH oder AG, die selbst abrechnet.

Braucht eine Gruppenpraxis eine Betriebsbewilligung?

Im Kanton Zürich dann, wenn die Leistungen im Namen und auf Rechnung einer GmbH oder AG erbracht werden. Arbeiten die Ärzte auf eigene Rechnung und teilen nur Infrastruktur, braucht es keine. Andere Kantone regeln das teilweise anders.

GmbH oder AG für die Arztpraxis?

Die GmbH braucht CHF 20'000 Kapital und passt zu einem kleinen, stabilen Eigentümerkreis. Die AG braucht CHF 100'000, davon mindestens die Hälfte einbezahlt, und erleichtert den schrittweisen Einstieg neuer Partner und weitere Standorte. Welche Form steuerlich besser ist, hängt vom Einzelfall ab.

Kann ein Nichtarzt eine Gruppenpraxis besitzen?

Eine Beteiligung von Nichtärzten an einer Praxisgesellschaft ist je nach Kanton möglich. Die fachliche Verantwortung muss aber eine Ärztin oder ein Arzt mit Bewilligung tragen, im Kanton Zürich eingebunden in die Geschäftsführung. Gewinnziele dürfen medizinische Entscheide nicht ersetzen.

Wie lange dauert die Gründung?

Allein die Zürcher Betriebsbewilligung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen, die OKP-Zulassung der Institution rund sechs Wochen, jeweils ab vollständigem Gesuch. Dazu kommen Umbau, Rekrutierung und Finanzierung, die meist länger brauchen. Planen Sie mehrere Monate ein und unterschreiben Sie langfristige Verträge erst, wenn die Zulassungsfragen geklärt sind.

Weiterlesen

Quellen

  1. Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, «Betriebsbewilligung», abgerufen 30.10.2026. zh.ch, Betriebsbewilligung
  2. Kanton Zürich, «Zulassung als Leistungserbringer OKP (Betriebe) beantragen», abgerufen 30.10.2026. zh.ch, Zulassung OKP Betriebe
  3. BAG, «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch, Ausnahmen dreijährige Tätigkeitspflicht
  4. BAG, «TARDOC und Ambulante Pauschalen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch, TARDOC und Ambulante Pauschalen
  5. BAG, «Arztpraxen und Apotheken in der Schweiz, wie viele gibt es und wem gehören sie?», Mitteilung vom 7.7.2026 zur Studie der Universität Luzern. bag.admin.ch, Eigentümerstruktur Arztpraxen
  6. BAG, «Medizinische Röntgenanlagen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch, Medizinische Röntgenanlagen
  7. Kanton Schaffhausen, «Leitfaden zur Übernahme oder Neugründung von Hausarztpraxen im Kanton Schaffhausen», Dezember 2016, Kapitel 5.3 und 5.4. sh.ch, Leitfaden Hausarztpraxen (PDF)
  8. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Art. 37 und 55a. fedlex.admin.ch, SR 832.10
  9. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), SR 832.102, Art. 58g. fedlex.admin.ch, SR 832.102
  10. Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 530 ff., 621, 632 und 773. fedlex.admin.ch, SR 220
  11. Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), SR 641.20, Art. 21. fedlex.admin.ch, SR 641.20

Planen Sie eine Gruppenpraxis?

Im Erstgespräch schauen wir Ihr Vorhaben an und klären, wie Marke, Website und Patientengewinnung bis zur Eröffnung bereitstehen. Rechts- und Steuerfragen gehören zu Treuhand und Anwalt.

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Zuletzt geprüft am 30. Oktober 2026 von Konstantin Malt · Malt Consulting, Winterthur