Praxisnachfolge in der Schweiz

Eine Arztpraxis zu übergeben heisst, Versorgung, Team und Patientenvertrauen in neue Hände zu geben. Wer früh plant, hat mehr Nachfolger, mehr Modelle und weniger Druck beim Preis.

Konstantin Malt
Konstantin MaltGründer Malt Consulting, BWL HSG · geprüft am 30. Oktober 2026
12345 PlanungZiele, Struktur, Steuern VorbereitungAbhängigkeiten senken SucheProfil, Ansprache, Gespräche VertragPrüfung, Bewilligungen ÜbergabePatienten, Team, Zuweiser

Was ist eine Praxisnachfolge?

Bei einer Praxisnachfolge übergibt eine Ärztin oder ein Arzt die eigene Praxis an eine Nachfolgerin, einen Partner, eine Gruppenpraxis oder ein medizinisches Unternehmen. Übertragen werden Inventar, Räume, Mitarbeitende und der wirtschaftliche Wert der Patientenbeziehungen, nicht aber die Patienten selbst und nicht die persönlichen Bewilligungen. Eine Nachfolge ist deshalb Unternehmensverkauf, Rekrutierung und Sicherung der Versorgung zugleich. Fachleute empfehlen, mindestens zwei Jahre vorher zu beginnen, bei Steuer- und Strukturfragen deutlich früher.

Grundlage sind Angaben von FMH Services, der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, des Bundesamts für Gesundheit und des Kantons Zürich sowie die einschlägigen Gesetze (KVG, OR, DBG). Die Quellen stehen am Ende der Seite. Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bewertungsberatung.

Warum das Thema drängt

Laut FMH-Ärztestatistik 2025 arbeiteten in der Schweiz 44'612 Ärztinnen und Ärzte, ein Viertel davon ist 60 Jahre oder älter. Viele Praxisinhaber werden also in den nächsten Jahren eine Lösung brauchen.

Gleichzeitig ist die ambulante Versorgung kleinteilig. Eine Studie der Universität Luzern im Auftrag des BAG zählt 14'722 Arztpraxen mit mehr als 30'000 Franken Jahresumsatz. 78 Prozent davon gehören Ärztinnen und Ärzten, die selbst darin praktizieren. Der Käufermarkt ist damit regional und nach Fachrichtung zersplittert.

Unsere Einschätzung, die keine Statistik ist, lautet so. Der knappe Faktor ist meist nicht das Kapital, sondern eine Ärztin oder ein Arzt, der die Praxis tatsächlich weiterführen will und darf.

25 %der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz sind 60 Jahre oder älter.

FMH-Ärztestatistik 2025, Medienmitteilung vom 15. April 2026.

78 %der 14'722 Arztpraxen gehören Ärztinnen und Ärzten, die selbst darin arbeiten.

Studie der Universität Luzern im Auftrag des BAG, Mitteilung vom 7. Juli 2026.

Wie sieht das für Ihre Praxis aus?

Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.

Die fünf Grundfragen

Bevor über einen Preis gesprochen wird, sollten diese Fragen beantwortet sein. Die meisten Probleme entstehen, wenn der Preis vor der Machbarkeit verhandelt wird.

FrageWarum sie zählt
Wer übernimmt?Eine Ärztin, ein Partner, eine Gruppenpraxis oder ein Unternehmen. Jeder Käufer rechnet anders und hat andere Pflichten.
Was wird übernommen?Inventar, Räume, Mitarbeitende, Verträge oder bei einer AG oder GmbH die ganze Gesellschaft.
Wie geht der Betrieb weiter?Als Einzelpraxis, in einer Gruppenpraxis, mit Anstellung oder als Teil eines Zentrums.
Welche Bewilligungen braucht es?Berufsausübung, Zulassung zur Grundversicherung und je nach Kanton und Rechtsform eine Betriebsbewilligung.
Wann und zu welchem Preis?Pensionierung, Übergangszeit, Wert, Finanzierung des Käufers und Steuern beim Verkäufer.

Zeitplan einer Nachfolge

Die SSO zitiert einen Treuhänder mit der Empfehlung, sich mindestens zwei Jahre Zeit zu geben. FMH Services rät, eine Übernahme wenn möglich ein bis eineinhalb Jahre vorher anzugehen. Die Phasen unten sind ein Planungsrahmen von uns, keine gesetzliche Frist.

PhaseWas ansteht
Mehrere Jahre vorherPersönliche Ziele und Pensionierung klären, Rechtsform und Steuerfolgen mit der Treuhand prüfen. Wer eine Einzelfirma in eine AG umwandeln will, muss die fünfjährige Sperrfrist einrechnen.
Zwei bis drei Jahre vorherPraxis übergabefähig machen. Abläufe festhalten, Abhängigkeit vom Inhaber senken, Team halten, Investitionen und Mietvertrag prüfen.
Ein bis zwei Jahre vorherProfil der Nachfolge festlegen, anonymes Praxisprofil erstellen, Bewertung einholen, erste vertrauliche Gespräche.
Sechs bis zwölf Monate vorherPrüfung durch den Käufer, Finanzierung, Bewilligungen, Vertrag mit Bedingungen und Übergabedatum.
Erste Monate danachPatienten und Zuweiser informieren, Team begleiten, Abrechnung und Technik stabil halten.

Die wichtigsten Nachfolgemodelle

Eigentum, ärztliche Verantwortung und Rückzug lassen sich zeitlich trennen. Das eröffnet mehr Lösungen als den klassischen Verkauf an einem Stichtag.

ModellSo funktioniert esPasst oft für
Direkter VerkaufEine Ärztin übernimmt die Praxis an einem vereinbarten Datum.Klassische Einzelpraxis
Stufenweise ÜbernahmeDie Nachfolge arbeitet zuerst mit und übernimmt später ganz.Grössere Praxen, längere Übergangszeit
BeteiligungEin Arzt kauft einen Anteil und wird Mitgesellschafter.Gruppen- und Gemeinschaftspraxen
Verkauf mit WeiterarbeitDer Inhaber verkauft und arbeitet befristet mit tieferem Pensum weiter.Praxen mit starker persönlicher Bindung
Verkauf an eine GruppeEin Zentrum oder eine Gruppenpraxis übernimmt Betrieb oder Gesellschaft.Praxen ohne eigene Nachfolge in der Region
Geordnete SchliessungKein Verkauf, Dossiers, Personal und Verträge werden sauber abgewickelt.Wenn keine tragfähige Nachfolge zustande kommt

Ob ein Modell zu Ihrer Praxis passt, hängt von Fachrichtung, Standort, Rechtsform und Ihren Plänen ab. Die Tabelle ist eine Übersicht, keine Empfehlung für Ihren Fall.

Asset Deal oder Share Deal

Bei einer Einzelfirma wird die Praxis verkauft. Bei einer AG oder GmbH gibt es zwei Wege, die rechtlich und steuerlich verschieden wirken.

KriteriumAsset DealShare Deal
Was wird gekauft?Die Praxis mit ihren Werten. Die Gesellschaft bleibt beim Verkäufer.Die ganze Gesellschaft oder Teile davon, mit allen Schulden.
Alte VerpflichtungenGezielter abgrenzbar, aber nicht vollständig, etwa beim Personal.Bleiben in der Gesellschaft und gehen wirtschaftlich auf den Käufer über.
VerträgeMüssen teilweise mit Zustimmung übertragen werden.Laufen grundsätzlich in der Gesellschaft weiter.
BewertungKlassisch Inventar und Goodwill.Unternehmensbewertung mit Eigenkapital, stillen Reserven und latenten Steuern.
PrüfaufwandÜbertragene Werte und Pflichten.Umfassende Prüfung der Gesellschaft.

Nach FMH Services, «Der Wert einer Praxis», 14. August 2026. FMH Services weist auch darauf hin, dass ein zu tief angesetzter Aktienpreis von der Steuerbehörde als verdeckte Schenkung gewertet werden kann.

Bewilligungen und Zulassung

Eine Praxis lässt sich kaufen, eine Zulassung nicht. Diese Ebenen sind getrennt zu prüfen, am besten vor der Unterschrift.

1 Berufsausübung
Wer fachlich eigenverantwortlich arbeitet, braucht eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Sie gilt für die Person und geht nicht mit der Praxis über.
2 Grundversicherung
Für die Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung verlangt Art. 37 KVG grundsätzlich drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet. Bei drohender Unterversorgung können Kantone Ausnahmen machen, aber nur in Allgemeiner Innerer Medizin, als Praktischer Arzt, in Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diese Ausnahme gilt laut BAG bis 31. Dezember 2027. Eine Verlängerung bis 2032 wird im Parlament beraten.
3 Höchstzahlen
Nach Art. 55a KVG können Kantone die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der Grundversicherung arbeiten, nach Fachgebiet und Region beschränken. Ob eine Nachfolge in Ihrem Kanton und Fach möglich ist, klärt man am besten schriftlich mit der Gesundheitsdirektion.
4 Betriebsbewilligung
Im Kanton Zürich braucht eine ambulante ärztliche Institution eine Betriebsbewilligung, wenn Leistungen im Namen und auf Rechnung einer AG oder GmbH erbracht werden. Eine Ärztin mit Zürcher Berufsausübungsbewilligung muss fachlich verantwortlich und in die Geschäftsführung eingebunden sein. Die Bearbeitung dauert laut Kanton in der Regel sechs bis acht Wochen ab vollständigem Gesuch, der Betrieb darf vorher nicht starten. Andere Kantone regeln das teils anders.
5 Röntgen und Spezielles
Laut BAG erlischt die Bewilligung einer medizinischen Röntgenanlage, wenn der Bewilligungsinhaber wechselt, etwa bei einer Praxisübergabe. Der neue Inhaber stellt ein neues Gesuch oder beantragt die Übernahme über das Radiation Portal Switzerland. Je nach Fach kommen Labor, Medikamentenabgabe oder weitere Bewilligungen dazu.

Patienten und Dossiers

Patientinnen und Patienten lassen sich nicht verkaufen. Sie entscheiden selbst, bei wem sie sich weiter behandeln lassen. Der Goodwill bildet nur den wirtschaftlichen Wert ab, dass viele von ihnen bleiben.

Krankengeschichten unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Bei einer klassischen Übergabe darf die Nachfolge Dossiers grundsätzlich erst einsehen, wenn die Patientin zustimmt, etwa indem sie sich beim Nachfolger behandeln lässt. Dossiers ohne Zustimmung werden getrennt und gesichert aufbewahrt. Wie lange und von wem, gehört in den Vertrag.

Personal und Mietvertrag

Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR mit Rechten und Pflichten auf den Käufer über, sofern die Mitarbeitenden nicht ablehnen. FMH Services hält fest, dass Kündigen und Wiedereinstellen nicht erlaubt ist. Ferien, Überstunden und Pensionskasse gehören deshalb in die Prüfung.

Einen Mietvertrag über Geschäftsräume kann der Mieter nach Art. 263 OR nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters übertragen. Der Vermieter darf sie nur aus wichtigem Grund verweigern. Bei einer AG bleibt die Gesellschaft Mieterin, Klauseln zum Eigentümerwechsel sind trotzdem zu lesen.

Steuern beim Verkauf

Zwischen Bruttopreis und dem Betrag, der Ihnen bleibt, können grosse Unterschiede liegen. Die Struktur sollte deshalb vor der Käufersuche stehen.

Einzelfirma

Gewinn ist Einkommen

Beim Verkauf einer Einzelpraxis werden stille Reserven und der Goodwill als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit besteuert, auch AHV-Beiträge können anfallen. Wer die selbständige Tätigkeit nach dem 55. Altersjahr endgültig aufgibt, kann nach Art. 37b DBG eine getrennte, tiefere Besteuerung des Liquidationsgewinns beanspruchen.

AG oder GmbH

Privater Kapitalgewinn

Wer Aktien aus dem Privatvermögen verkauft, erzielt in der Regel einen steuerfreien Kapitalgewinn. Es gibt Ausnahmen, etwa die indirekte Teilliquidation oder die Transponierung, die eine Treuhand im Einzelfall prüfen muss.

Umwandlung

Fünf Jahre Sperrfrist

Wer eine Einzelfirma steuerneutral in eine AG umwandelt und die Aktien früher als fünf Jahre danach verkauft, riskiert eine Nachbesteuerung. Die SSO schreibt deshalb, die Umwandlung müsse fünf Jahre vor dem Verkauf stattfinden.

Was den Praxiswert bestimmt

FMH Services betont, dass der Wert nicht gleich dem Preis ist. Der Wert ist die Ausgangsbasis aus einer Bewertung, der Preis entsteht durch Angebot und Nachfrage. Klassisch setzt sich der Wert aus dem Inventar zum Zeitwert und dem Goodwill zusammen. Den Goodwill berechnet FMH Services als Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre und gewichtet ihn nach den Besonderheiten der Praxis.

Für Käufer zählt am Ende, wie viel Ertrag nach einer marktgerechten Vergütung der ärztlichen Arbeit bleibt und wie viel davon den Wechsel übersteht. Eine Praxis, deren Umsatz fast ganz am Inhaber hängt, ist schwerer übertragbar als eine mit Team, klaren Abläufen und Patienten, die über mehrere Wege kommen. Mehr zur Bewertung für AG und GmbH finden Sie bei FMH Services.

Was TARDOC verändert

Seit dem 1. Januar 2026 rechnen ambulante Praxen mit TARDOC und den Ambulanten Pauschalen statt mit TARMED. Pro Behandlung gilt das eine oder das andere, Kombinationen sind ausgeschlossen. Laut BAG ist die erste Aktualisierung per 1. Januar 2027 geplant, danach jährlich.

Für eine Nachfolge heisst das, dass die Abschlüsse 2023 bis 2025 unter dem alten Tarif entstanden sind. Wer eine Praxis heute bewertet oder kauft, sollte die Zahlen ab Januar 2026 ansehen und für die wichtigsten Leistungen prüfen, wie sie unter dem neuen Tarif abgerechnet werden.

So finden Sie eine Nachfolge

Der beste Arzt ist nicht automatisch der passende Käufer. Eine gute Nachfolge passt medizinisch, wirtschaftlich und persönlich.

  • Profil festlegen
    • Facharzttitel, Pensum, Region, gewünschtes Modell und Finanzkraft.
    • Prüfen, ob die Person die Zulassung zur Grundversicherung erhalten kann.
  • Anonymes Praxisprofil
    • Region, Fachrichtung, Grösse, Infrastruktur und Übergabezeitpunkt, ohne identifizierende Zahlen.
    • Details erst nach Vertraulichkeitsvereinbarung.
  • Kanäle
    • Praxisbörsen der FMH und kantonaler Ärztegesellschaften, etwa der Praxismarkt der AGZ in Zürich.
    • Fachgesellschaften, Spitäler und Weiterbildungsstätten, bestehende Gruppenpraxen und das eigene Netzwerk.
  • Mehrere Gespräche
    • Mit mehreren Interessenten parallel sprechen, statt sich früh auf einen festzulegen.
    • Team und Patienten erst informieren, wenn der Ablauf feststeht.
  • Vertrag
    • Kaufgegenstand, Preis und Zahlung, Bedingungen wie Bewilligungen und Finanzierung, Personal, Dossiers, Übergangsarbeit.
    • Regeln für Fälle zwischen Unterschrift und Übergabe, etwa Reparaturen oder Arbeitsunfähigkeit, wie FMH Services empfiehlt.

Wobei Malt Consulting hilft

Malt Consulting ist keine Treuhand, keine Rechtsberatung und keine Praxisvermittlung. Bewertung, Steuern, Verträge und Bewilligungen gehören zu Treuhand, Anwalt und Kanton. Wir arbeiten an dem Teil des Praxiswerts, der an der Nachfrage hängt.

Vor dem Verkauf

Weniger Abhängigkeit vom Inhaber

Wir analysieren, woher neue Patienten heute kommen, und helfen, Zuweiserbeziehungen und Auftritt von Ihrer Person auf die Praxis zu verlagern.

Auftritt

Website, Google, KI-Antworten

Eine Website und ein Google-Profil, die das Team und die Praxis zeigen, und Sichtbarkeit in Google und in KI-Antworten, im Rahmen der Werberegeln für Ärzte.

Nach der Übernahme

Patienten halten und gewinnen

Für Nachfolger planen wir den Auftritt nach dem Wechsel, die sachliche Information von Patienten und Zuweisern und den Anfrageprozess.

Ob sich dadurch ein höherer Preis erzielen lässt, hängt von Käufern, Markt und Verhandlung ab und lässt sich nicht versprechen.

Die häufigsten Fehler

  • Zu spät anfangen

    Mit wenigen Monaten Vorlauf fehlen Zeit für Nachfolgersuche, Steuerplanung und Sperrfristen.

  • Preis nur aus dem Umsatz

    Ertrag nach Arztlohn und Abhängigkeit vom Inhaber bleiben unberücksichtigt.

  • Zulassung als übertragbar ansehen

    Die Nachfolge kann unter Umständen nicht wie geplant über die Grundversicherung abrechnen.

  • Team zu spät einbinden

    Gehen erfahrene MPA kurz nach der Übergabe, fehlt Wissen, das kein Vertrag ersetzt.

  • Dossiers unkontrolliert öffnen

    Das verletzt das Berufsgeheimnis und schadet dem Vertrauen.

Grenzen dieser Seite

  • Keine Beratung im Einzelfall

    Steuern, Verträge und Bewilligungen hängen von Kanton, Rechtsform und Fach ab und gehören zu Fachleuten.

  • Kantone regeln vieles selbst

    Die Angaben zur Betriebsbewilligung stammen aus dem Kanton Zürich. Andere Kantone können abweichen.

  • Recht ändert sich

    Die Ausnahme bei der Dreijahresregel ist befristet, und der Tarif wird 2027 angepasst. Prüfen Sie den Stand vor jedem Entscheid.

  • Zahnmedizin und Therapie

    Für Zahnärzte, Psychotherapie und Physiotherapie gelten teils andere Regeln und Tarife.

Konstantin Malt, Gründer von Malt Consulting

Wer diese Seite geschrieben hat

Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen und Arztpraxen bei Positionierung, Website und Gewinnung neuer Patienten und Kunden. Die rechtlichen und steuerlichen Angaben auf dieser Seite stammen aus den Primärquellen unten.

  • AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
  • ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
  • Geprüft30. Oktober 2026, gegen die Primärquellen unten

Häufige Fragen zur Nachfolge

Kurz beantwortet, mit dem Stand der Quellen unten.

Wann sollte ich meine Praxisnachfolge planen?

Die SSO zitiert einen Treuhänder mit mindestens zwei Jahren Vorlauf. Wer die Rechtsform ändern will, braucht wegen der fünfjährigen Sperrfrist deutlich mehr Zeit. Je früher Sie beginnen, desto mehr Modelle und Interessenten stehen offen.

Kann ich meinen Patientenstamm verkaufen?

Nein. Patienten wählen ihre Ärztin oder ihren Arzt selbst. Verkauft wird der wirtschaftliche Wert, dass ein Teil von ihnen bleibt, als Goodwill. Krankengeschichten darf die Nachfolge grundsätzlich erst mit Zustimmung der Patienten einsehen.

Übernimmt die Nachfolge meine Zulassung oder ZSR-Nummer?

Nein, nicht automatisch. Berufsausübungsbewilligung und Zulassung zur Grundversicherung sind an die Person gebunden. Die Nachfolge muss die Voraussetzungen selbst erfüllen, je nach Kanton auch unter Höchstzahlen nach Art. 55a KVG.

Muss die Nachfolge mein Personal übernehmen?

Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR auf den Käufer über, sofern die Mitarbeitenden nicht ablehnen. Kündigen und Wiedereinstellen ist laut FMH Services nicht erlaubt.

Wie wird der Goodwill berechnet?

Ein allgemein verbindliches Verfahren gibt es nicht. FMH Services geht von einem Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre aus und gewichtet ihn nach den Besonderheiten der Praxis. Der tatsächliche Preis entsteht in der Verhandlung.

Was, wenn ich keine Nachfolge finde?

Möglich sind eine Integration in eine Gruppenpraxis, der Verkauf einzelner Teile, ein reduzierter Weiterbetrieb oder eine geordnete Schliessung. In jedem Fall müssen Aufbewahrung der Dossiers, Personal und Verträge geregelt sein.

Weiterlesen

Quellen

  1. FMH, Medienmitteilung zur FMH-Ärztestatistik 2025 «Ein Viertel der Ärztinnen und Ärzte ist 60+», 15.4.2026. fmh.ch, Medienmitteilung Ärztestatistik 2025
  2. Bundesamt für Gesundheit, «Arztpraxen und Apotheken in der Schweiz, wie viele gibt es und wem gehören sie?», 7.7.2026. bag.admin.ch
  3. FMH Services, «Der Wert einer Praxis», 14.8.2026. fmhservices.ch/fachartikel/der-wert-einer-praxis
  4. FMH Services, «Praxisübernahme / Praxisübergabe», 13.10.2025. fmhservices.ch/fachartikel/praxisuebernahme--praxisuebergabe
  5. Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO, «Die Praxis in andere Hände übergeben», abgerufen 30.10.2026. sso.ch/de/die-praxis-andere-haende-uebergeben
  6. Bundesamt für Gesundheit, «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht», abgerufen 30.10.2026 (jüngster Eintrag 22.4.2026). bag.admin.ch
  7. Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, «Betriebsbewilligung», abgerufen 30.10.2026. zh.ch, Betriebsbewilligung
  8. Bundesamt für Gesundheit, «Medizinische Röntgenanlagen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch/de/medizinische-roentgenanlagen
  9. Bundesamt für Gesundheit, «TARDOC und Ambulante Pauschalen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch/de/tardoc-und-ambulante-pauschalen
  10. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Art. 37 und 55a. fedlex.admin.ch, SR 832.10
  11. Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 263 und 333. fedlex.admin.ch, SR 220
  12. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11, Art. 37b. fedlex.admin.ch, SR 642.11
  13. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), SR 311.0, Art. 321 Berufsgeheimnis. fedlex.admin.ch, SR 311.0

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Zuletzt geprüft am 30. Oktober 2026 von Konstantin Malt · Malt Consulting, Winterthur