Arztpraxis verkaufen

Den Preis bestimmt nicht der bisherige Umsatz, sondern was ein Käufer nach der Übergabe tatsächlich weiterführen kann. Wer das früh versteht, verkauft besser vorbereitet.

Konstantin Malt
Konstantin MaltGründer Malt Consulting, BWL HSG · geprüft am 30. Oktober 2026
WertInventar, Goodwill, Ertragskraft PreisKäufer, Risiken, Finanzierung Nettoerlösnach Steuern und Abgaben

Was bestimmt den Verkaufspreis?

Beim Verkauf einer Arztpraxis in der Schweiz trennen Fachleute drei Grössen. Der Wert ergibt sich aus Inventar, Goodwill und der nachhaltigen Ertragskraft. Der Preis entsteht erst in der Verhandlung und hängt von Fachrichtung, Standort, Zahl der Interessenten und Finanzierung ab. Was am Ende bleibt, bestimmen Rechtsform und Struktur des Verkaufs. Entscheidend für Käufer ist, wie viel von Umsatz, Patientenvertrauen und Zuweisungen nach Ihrem Ausscheiden erhalten bleibt.

Grundlage sind die Fachartikel von FMH Services zur Praxisbewertung (14. August 2026) und zur Praxisübergabe (13. Oktober 2025), die Mitteilung des BAG zur Eigentümerstruktur der Arztpraxen (7. Juli 2026) und die Angaben von BAG und Kanton Zürich zu Zulassung und Bewilligungen. Die Quellen stehen am Ende der Seite. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Drei Fragen vor dem Verkauf

FMH Services hält fest, dass der Wert nicht gleich dem Preis ist. Der Wert ist die Ausgangsbasis, der Preis entsteht aus Angebot und Nachfrage.

Wert

Was ist die Praxis wirtschaftlich wert?

Inventar und Goodwill bei der klassischen Praxis, eine Unternehmensbewertung bei einer AG oder GmbH. Beides erstellt eine Treuhand oder FMH Services.

Preis

Was zahlt ein Käufer wirklich?

Ein junger Hausarzt, eine Gruppenpraxis und ein Investor rechnen mit derselben Praxis unterschiedlich. Je mehr passende Käufer, desto besser die Verhandlungsposition.

Erlös

Was bleibt Ihnen nach Steuern?

Der Verkauf einer Einzelpraxis und der Verkauf von Aktien einer Praxis-AG werden steuerlich unterschiedlich behandelt, auch bei gleichem Preis.

Wie der Markt aussieht

Laut einer Studie der Universität Luzern im Auftrag des BAG gibt es in der Schweiz 14'722 Arztpraxen mit mehr als CHF 30'000 Jahresumsatz. 78 Prozent gehören Ärztinnen und Ärzten, die selbst darin arbeiten, in Einzel- oder Gruppenpraxen. Nur 4 Prozent erfüllen die Grundkriterien für eine Beteiligung von Finanzinvestoren, also AG oder GmbH mit mehreren Standorten. Solche Beteiligungen finden sich am ehesten in Radiologie, Ophthalmologie, Dermatologie, Urologie und Gastroenterologie.

Für die meisten Praxen ist der Käufer deshalb eine Ärztin, ein Arzt oder eine bestehende Gruppenpraxis. Gleichzeitig ist laut FMH-Ärztestatistik ein Viertel der Ärzteschaft 60 Jahre oder älter. Viele Praxen suchen also in den nächsten Jahren eine Nachfolge.

78 %der 14'722 Arztpraxen gehören Ärztinnen und Ärzten, die selbst darin arbeiten.

BAG, Mitteilung vom 7. Juli 2026, Studie der Universität Luzern. Laut BAG lässt sich der Anteil von Finanzinvestoren nur annähernd bestimmen, weil systematische Untersuchungen bisher fehlen.

Wie sieht das für Ihre Praxis aus?

Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.

Woraus der Praxiswert besteht

Die Methoden ergänzen sich. Keine liefert allein einen verbindlichen Marktpreis.

1 Substanzwert
Geräte, Mobiliar, IT und Vorräte. Bei Sachanlagen zählt laut FMH Services der Zeit- oder Fortführungswert, bei Vorräten der tiefere Wert von Einkaufs- und Marktwert. Der Anschaffungspreis ist nicht massgebend.
2 Goodwill
Der immaterielle Wert einer laufenden Praxis, also Standort, Ruf, eingespieltes Team und fortführbare Patientenbeziehungen. FMH Services setzt dafür einen Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre an und gewichtet ihn nach den Besonderheiten der Praxis.
3 Ertragskraft
Der nachhaltige Überschuss nach marktgerechter Entschädigung aller Arbeit, auch der Arbeit des Inhabers. Bei grösseren Praxen und Zentren ist das oft die bessere Grundlage als eine Goodwill-Quote.
4 Übertragbarkeit
Wie viel davon bleibt, wenn Sie nicht mehr behandeln. Das ist die Frage, die jeder Käufer zuerst stellt, und sie entscheidet oft mehr als die Methode.

Ertragswert und Goodwill dürfen nicht doppelt gezählt werden. Wer den Wert aus dem Ertrag ableitet, hat Geräte und Goodwill darin bereits berücksichtigt.

Arztlohn oder Unternehmensgewinn

Der häufigste Bewertungsfehler ist, den Gewinn der Einzelpraxis mit dem Gewinn des Unternehmens zu verwechseln. Ein Teil davon ist Ihr Lohn für die eigene ärztliche Arbeit, und den muss ein Käufer ersetzen.

Rechenbeispiel einer EinzelpraxisCHF pro Jahr
Umsatz900'000
Betriebskosten ohne Entschädigung des Inhabers− 540'000
Überschuss vor Entschädigung des Inhabers360'000
Marktgerechte Kosten einer angestellten Ärztin für dieselbe Arbeit, inklusive Arbeitgeberkosten− 280'000
Bereinigter Unternehmensgewinn vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern80'000

Alle Beträge dienen der Veranschaulichung und sind keine Durchschnittswerte für Schweizer Praxen.

Für eine Käuferin, die selbst in der Praxis arbeitet, ist diese Praxis attraktiv, weil sie zugleich ein Einkommen kauft. Eine Gruppe, die eine Ärztin anstellen muss, sieht dagegen nur die CHF 80'000. Beide haben deshalb eine andere Zahlungsbereitschaft. Einen pauschalen Multiplikator, der diesen Unterschied verdeckt, sollten Sie mit Vorsicht behandeln.

Was den Preis hebt oder senkt

Die Gewichtung hängt von der Fachrichtung ab. Bei einer Hausarztpraxis zählen Kontinuität und Nachfolge, bei geräteintensiven Praxen Investitionsbedarf und Auslastung.

BereichWertsteigerndWertmindernd
ErtragStabiler Überschuss nach marktgerechtem ArztlohnGewinn entsteht fast nur durch die Arbeit des Inhabers
PatientenAktive Patienten aus mehreren Zugangswegen, laufend neue PatientenPatienten kommen allein wegen der Person des Inhabers
ZuweiserBreite, dokumentierte Beziehungen zur PraxisFast alle Zuweisungen über persönliche Kontakte des Verkäufers
TeamErfahrene, stabile MPA und eine zweite Ärztin oder ein zweiter ArztHohe Fluktuation, alle Entscheide beim Inhaber
InfrastrukturGewartete Geräte, exportierbare PraxissoftwareErsatzinvestitionen stehen kurz bevor
StandortLanger Mietvertrag, gute ErreichbarkeitMietvertrag läuft bald aus
ZahlenSaubere Buchhaltung, Leistungsstatistik, InvestitionsplanPrivate Kosten vermischt, Belege fehlen
AuftrittWebsite und Google-Profil zeigen die Praxis, nicht nur den InhaberOnline ist die Praxis kaum auffindbar

Wer Arztpraxen kauft

Der Käufertyp verändert den Preis so stark wie die Zahlen. Wer früh weiss, wer als Käufer in Frage kommt, kann die Praxis gezielt darauf vorbereiten.

KäuferMotivWorauf er achtet
Ärztin oder Arzt, der sich selbstständig machtEigene Praxis mit laufendem BetriebFinanzierbarkeit, eigenes Einkommen, Zulassung
Bisheriger PraxispartnerAnteile übernehmenKennt Betrieb und Risiken, verhandelt entsprechend
Gruppenpraxis oder ÄrztezentrumKapazität und Einzugsgebiet ausbauenGemeinsame Infrastruktur, planbare ärztliche Kapazität
Grössere medizinische GruppeRegionale oder fachliche ErweiterungVergleichbare Kennzahlen, Management ohne Inhaber
FinanzinvestorRenditeCashflow nach vollständigen Arztlöhnen, unabhängige Führung

Ob und in welcher Struktur nicht ärztliche Eigentümer eine Praxis betreiben können, regelt das kantonale Recht. Die ärztliche Fachverantwortung muss in jedem Fall gesichert sein.

Was TARDOC verändert

Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Arztpraxen ambulante Leistungen über TARDOC oder über die Ambulanten Pauschalen ab, TARMED gilt nicht mehr. Pro Behandlung gilt das eine oder das andere, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die erste Aktualisierung der Tarife ist laut BAG auf den 1. Januar 2027 geplant, danach jährlich.

Für den Verkauf heisst das, Ergebnisse der Jahre 2023 bis 2025 entstanden noch unter TARMED. Ein Käufer wird die Zahlen von 2026 sehen wollen, nach Leistungen aufgeschlüsselt. Bereiten Sie diese Auswertung vor, statt den alten Durchschnitt fortzuschreiben.

Was die Zulassung bedeutet

Wer eine Praxis kauft, übernimmt damit nicht Ihre persönliche Zulassung zur Grundversicherung. Ärztinnen und Ärzte brauchen dafür grundsätzlich drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet (Art. 37 KVG). Für vier Fachgebiete der Grundversorgung gilt bei drohender Unterversorgung bis Ende 2027 eine Ausnahme, deren Verlängerung im Parlament beraten wird.

Dazu können Kantone die Zahl der Zulassungen pro Fachgebiet und Region begrenzen (Art. 55a KVG). Klären Sie mit dem Kanton, ob die geplante Nachfolge zulässig ist, bevor über den Preis verhandelt wird.

Recht und Bewilligungen prüfen

Diese Punkte entscheiden darüber, ob ein Verkauf überhaupt vollzogen werden kann. Klären Sie sie mit Kanton, Treuhand und Anwalt.

  • Betriebsbewilligung
    • Erbringt eine AG oder GmbH die Leistungen in eigenem Namen, braucht sie im Kanton Zürich eine Betriebsbewilligung, auch wenn die angestellten Ärzte eine eigene Berufsausübungsbewilligung haben.
    • Eine fachverantwortliche Ärztin oder ein Arzt mit Zürcher Bewilligung muss in der Geschäftsführung mitwirken. Die Bearbeitung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen ab vollständigem Gesuch, der Betrieb darf vorher nicht starten.
  • Röntgenanlage
    • Die Bewilligung des BAG erlischt beim Wechsel des Bewilligungsinhabers, also auch bei einer Praxisübergabe.
    • Der neue Inhaber stellt ein neues Gesuch oder beantragt die Übernahme über das Radiation Portal Switzerland.
  • Patientendossiers
    • Patienten sind keine Ware. Der Nachfolger darf Krankengeschichten erst einsehen, wenn die Patientin oder der Patient einverstanden ist.
    • Der rechtliche Leitfaden der FMH beschreibt dafür das Zwei-Schränke-Prinzip, freigegebene und nicht freigegebene Dossiers werden getrennt aufbewahrt, auch elektronisch.
    • Auswertungen für den Käufer vor dem Kauf nur zusammengefasst und ohne Namen.
  • Personal
    • Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, ausser die Mitarbeitenden lehnen ab (Art. 333 OR).
    • Laut FMH Services ist es nicht erlaubt, Personal zu kündigen, damit der Käufer es neu anstellt. Ferienguthaben und Überstunden gehören in die Prüfung.
  • Mietvertrag
    • Für die Übertragung einer Geschäftsmiete braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters, die er nur aus wichtigem Grund verweigern darf (Art. 263 OR).
    • Eine kurze Restlaufzeit senkt den Wert, auch bei guten Zahlen.
  • Kaufvertrag
    • Schriftlich, mit Inventarliste als Anhang, Übergabedatum und Zahlungsmodalitäten.
    • FMH Services empfiehlt, auch zu regeln, wer zahlt, wenn zwischen Unterzeichnung und Übergabe ein Gerät ausfällt oder eine Partei arbeitsunfähig wird.

Steuern beim Praxisverkauf

Zwei Angebote mit demselben Preis können zu einem ganz anderen Nettoerlös führen. Die Struktur gehört deshalb vor die Preisverhandlung, nicht danach.

ThemaEinzelpraxisPraxis-AG oder GmbH
Was verkauft wirdInventar und Goodwill, also der BetriebAktien oder Stammanteile (Share Deal) oder nur der Betrieb (Asset Deal)
Besteuerung beim VerkäuferRealisierte stille Reserven sind Einkommen, AHV-Beiträge können anfallenKapitalgewinn aus Aktien im Privatvermögen ist grundsätzlich steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG), mit Ausnahmen
SonderregelBei definitiver Aufgabe nach dem 55. Altersjahr oder wegen Invalidität werden die stillen Reserven der letzten zwei Geschäftsjahre getrennt besteuert (Art. 37b DBG)Wer kurz vorher die Einzelfirma steuerneutral in eine AG umgewandelt hat, riskiert bei einem Verkauf innert fünf Jahren eine Nachbesteuerung (Art. 19 Abs. 2 DBG)
Schulden und RisikenBleiben grundsätzlich beim Verkäufer, soweit nicht übertragenBeim Share Deal gehen laut FMH Services die ganze Gesellschaft und alle Schulden auf den Käufer über

Weitere Ausnahmen wie indirekte Teilliquidation und Transponierung prüft Ihre Treuhand. FMH Services weist zudem darauf hin, dass ein zu tiefer Aktienpreis von der Steuerbehörde als verdeckte Schenkung gewertet werden kann.

Ablauf eines Praxisverkaufs

FMH Services empfiehlt, eine Übernahme wenn möglich ein bis eineinhalb Jahre vorher anzugehen. Steuer- und Strukturfragen brauchen nach unserer Einschätzung oft mehrere Jahre Vorlauf. Die Phasen unten sind ein Planungsmodell.

ZeitpunktWas passiert
Zwei bis drei Jahre vorherAbhängigkeit vom Inhaber senken, zweite Ärztin oder zweiten Arzt einbinden, Rechtsform und Steuern mit der Treuhand prüfen
Ein bis zwei Jahre vorherJahresrechnungen bereinigen, Investitionen planen, Mietvertrag sichern, Zulassungsfragen mit dem Kanton klären
Sechs bis zwölf Monate vorherBewertung erstellen lassen, anonymes Kurzprofil, passende Käufer ansprechen, Vertraulichkeit vereinbaren
Drei bis sechs Monate vorherAbsichtserklärung, Prüfung durch den Käufer, Finanzierung, Bewilligungen, Kaufvertrag
Übergabe und danachPersonal informieren, Patienten und Zuweiser vorstellen, IT und Abrechnung überführen, vereinbarte Einarbeitung

Angebote richtig vergleichen

Ein höherer Preis auf dem Papier ist nicht automatisch das bessere Angebot. Drei Angebote über je CHF 500'000 als Beispiel.

AngebotZahlungWichtigstes Risiko
ACHF 500'000 bei VollzugVor allem, dass der Vollzug scheitert
BCHF 350'000 sofort, CHF 150'000 in Raten über drei JahreZahlungsfähigkeit des Käufers
CCHF 350'000 sofort, bis CHF 150'000 abhängig von späteren ErgebnissenOb die Ziele erreicht werden und wer sie beeinflusst

Beispielwerte zur Veranschaulichung. Ein erfolgsabhängiger Kaufpreisteil darf keine Anreize für medizinisch unnötige Behandlungen schaffen und braucht eine genaue Definition im Vertrag.

Wobei wir Sie unterstützen

Malt Consulting ist keine Treuhand, keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Praxisvermittlung. Bewertung, Verträge und Bewilligungen gehören zu diesen Fachleuten. Wir arbeiten an dem Teil des Werts, der an der Nachfrage hängt.

Konkret heisst das, wir zeigen auf, woher Ihre Patienten heute kommen, lösen Zuweiserbeziehungen von Ihrer Person, damit die Praxis sie behält, und bauen einen Auftritt mit Website, Google-Profil und Sichtbarkeit in KI-Antworten, der die Praxis und das Team zeigt. Das kann einem Käufer belegen, dass die Nachfrage nicht mit Ihnen geht. Ob und wie stark sich das im Preis zeigt, hängt von Käufer und Verhandlung ab und lässt sich nicht garantieren.

Wann es nicht passt

  • Der Verkauf steht in wenigen Wochen an

    Nachfrage und Zuweiser lassen sich nicht kurzfristig von der Person lösen. Dann zählen Vertrag und Übergabe.

  • Sie suchen eine Bewertung

    Dafür sind FMH Services oder eine Treuhand mit Erfahrung im Gesundheitswesen die richtige Adresse.

  • Die Praxis ist voll ausgelastet

    Mehr Nachfrage bringt dann wenig. Wichtiger ist, dass sie dokumentiert und übertragbar ist.

Häufige Fehler beim Verkauf

Die meisten Fehler entstehen nicht im Vertrag, sondern weil die Vorbereitung zu spät beginnt.

  • Umsatz mit Wert verwechseln

    Ein hoher Umsatz sagt wenig, wenn er vor allem aus Ihrer eigenen Arbeit entsteht.

  • Zulassung zu spät klären

    Kann der Nachfolger nicht wie geplant abrechnen, scheitert der Verkauf trotz Einigung über den Preis.

  • Steuern erst nach der Einigung prüfen

    Dann ist die Struktur oft schon festgelegt.

  • Nur einen Käufer ansprechen

    Ohne Alternative fehlt die Verhandlungsposition.

  • Patientendaten offenlegen

    Namen und Krankengeschichten haben in einer Kaufprüfung nichts verloren.

  • Abrupt aufhören

    Ohne Einführung bei Team, Patienten und Zuweisern geht Vertrauen verloren, das der Käufer bezahlt hat.

Konstantin Malt, Gründer von Malt Consulting

Wer diese Seite geschrieben hat

Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen und Arztpraxen bei Positionierung, Website und Kundengewinnung. Die Angaben zu Recht, Steuern und Bewilligungen auf dieser Seite stammen aus den genannten Primärquellen und ersetzen keine Beratung durch Treuhand oder Anwalt.

  • AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
  • ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
  • Geprüft30. Oktober 2026, gegen die Quellen unten

Häufige Fragen zum Praxisverkauf

Kurz beantwortet, mit dem Stand der genannten Quellen.

Wie viel ist meine Arztpraxis wert?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bei der klassischen Praxis besteht der Wert aus Inventar und Goodwill, den FMH Services als Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre ansetzt und nach den Besonderheiten der Praxis gewichtet. Bei einer AG oder GmbH braucht es eine Unternehmensbewertung. Der tatsächliche Preis entsteht erst in der Verhandlung.

Kann ich meinen Patientenstamm verkaufen?

Nein. Der Goodwill bildet den wirtschaftlichen Wert etablierter Beziehungen ab, aber Patienten wählen ihre Ärztin oder ihren Arzt frei. Krankengeschichten darf der Nachfolger erst mit Einwilligung einsehen.

Übernimmt der Käufer meine Zulassung oder ZSR-Nummer?

Nicht automatisch. Die Zulassung zur Grundversicherung ist an die Person gebunden und setzt unter anderem drei Jahre Tätigkeit an einer Schweizer Weiterbildungsstätte voraus. Ob die geplante Nachfolge im Kanton zulässig ist, sollte vor dem Vertrag geklärt sein.

Muss der Käufer mein Personal übernehmen?

Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten über, ausser die Mitarbeitenden lehnen ab (Art. 333 OR). Kündigen und neu anstellen lassen ist laut FMH Services nicht erlaubt.

Wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?

FMH Services empfiehlt, eine Übernahme wenn möglich ein bis eineinhalb Jahre vorher anzugehen. Wer die Rechtsform ändern oder die Abhängigkeit von der eigenen Person senken will, braucht deutlich mehr Zeit, etwa wegen der fünfjährigen Sperrfrist nach einer Umwandlung in eine AG.

Was ist, wenn ich keinen Käufer finde?

Mögliche Wege sind eine schrittweise Nachfolge mit einer Partnerin oder einem Partner, die Integration in eine Gruppenpraxis oder eine geordnete Schliessung. In jedem Fall müssen Patientenversorgung, Dossiers, Personal und Verträge sauber geregelt sein.

Weiterlesen

Quellen

  1. FMH Services, «Der Wert einer Praxis», Stand 14.8.2026. fmhservices.ch/fachartikel/der-wert-einer-praxis
  2. FMH Services, «Praxisübernahme / Praxisübergabe», Stand 13.10.2025. fmhservices.ch/fachartikel/praxisuebernahme--praxisuebergabe
  3. Bundesamt für Gesundheit, «Arztpraxen und Apotheken in der Schweiz, wie viele gibt es und wem gehören sie?», Mitteilung vom 7.7.2026, Studie der Universität Luzern. bag.admin.ch
  4. FMH, Medienmitteilung zur FMH-Ärztestatistik 2025, 15.4.2026. fmh.ch
  5. Bundesamt für Gesundheit, «TARDOC und Ambulante Pauschalen», abgerufen am 30.10.2026. bag.admin.ch/de/tardoc-und-ambulante-pauschalen
  6. Bundesamt für Gesundheit, «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht», abgerufen am 30.10.2026. bag.admin.ch/de/ausnahmen-von-der-dreijaehrigen-taetigkeitspflicht
  7. Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, «Betriebsbewilligung», abgerufen am 30.10.2026. zh.ch
  8. Bundesamt für Gesundheit, «Medizinische Röntgenanlagen», abgerufen am 30.10.2026. bag.admin.ch/de/medizinische-roentgenanlagen
  9. FMH und SAMW, Rechtlicher Leitfaden für die Praxis, Kapitel 3.5 Krankengeschichte, abgerufen am 30.10.2026. leitfaden.fmh.ch
  10. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Art. 37 und 55a. fedlex.admin.ch
  11. Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 263 und 333. fedlex.admin.ch
  12. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11, Art. 16 Abs. 3, 19 Abs. 2 und 37b. fedlex.admin.ch

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Zuletzt geprüft am 30. Oktober 2026 von Konstantin Malt · Malt Consulting, Winterthur