Google Ads für Arztpraxen

Suchanzeigen sind für Arzt- und Zahnarztpraxen erlaubt. Es gelten aber drei Regelwerke gleichzeitig, nämlich Googles Gesundheitsrichtlinien, das Schweizer Werberecht und der Datenschutz.

Konstantin Malt
Konstantin MaltGründer Malt Consulting, BWL HSG · geprüft am 28. Oktober 2026
Nutzbar SuchbegriffeStandortAnrufe zählen Nicht nutzbar Customer MatchEigene ZielgruppenPatientendaten

Dürfen Praxen Google Ads nutzen?

Ja. Arzt- und Zahnarztpraxen dürfen in der Schweiz Suchanzeigen schalten, etwa für Implantate, Dentalhygiene oder eine Sprechstunde in ihrer Region. Die Anzeigen müssen nach dem Medizinalberufegesetz sachlich sein und dürfen weder irreführen noch aufdringlich wirken. Google zählt Gesundheit zu den sensiblen Kategorien. Deshalb sind eigene Zielgruppen wie Patientenlisten nicht erlaubt, und Conversions aus medizinischen Leistungen dürfen nicht mit Kundendaten an Google angereichert werden.

Grundlage sind die Werberichtlinien von Google zu Gesundheit, zu personalisierter Werbung und zu Kundendaten, abgerufen am 28. Oktober 2026, sowie Art. 40 des Medizinalberufegesetzes und das SECO-Merkblatt zur Preisbekanntgabe. Diese Seite ersetzt keine rechtliche Beratung.

Was Google bei Gesundheit regelt

Googles Richtlinie zu Gesundheit und Arzneimitteln betrifft vor allem Medikamente und besondere Behandlungen. Für eine normale Praxis sind diese Punkte relevant.

1 Verschreibungspflichtige Mittel
Google schränkt Begriffe für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Anzeigen, Zielseiten und Keywords ein. In der Schweiz verbietet zudem das Heilmittelgesetz Publikumswerbung dafür. Werben Sie mit der Behandlung, nicht mit dem Präparat.
2 Experimentelle Therapien
Spekulative und experimentelle Behandlungen sowie Zell- und Gentherapien dürfen laut Google ausserhalb einer Ausnahme in den USA nicht beworben werden. Rein informative Inhalte sind erlaubt.
3 Kinderwunsch und Tests
Werbung zu Verhütung, Fruchtbarkeit und Tests auf sexuell übertragbare Infektionen ist laut Google in bestimmten Ländern eingeschränkt. Kinderwunschpraxen sollten vor dem Start den Status jeder Anzeige prüfen.
4 Personalisierte Werbung
Invasive Eingriffe wie Operationen und Injektionen, Behandlungen bei Kinderwunsch und psychische Gesundheit nennt Google ausdrücklich als sensibel. Die Liste ist nicht abschliessend. Wir behandeln deshalb jede Praxis so, als falle sie darunter.

Wie sieht das für Ihren Betrieb aus?

Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.

Was Sie nutzen dürfen

Viele Standardtipps für Google Ads gelten für Praxen nicht. Diese Übersicht zeigt, welche Funktionen nach Googles Richtlinien in Gesundheitskategorien zur Verfügung stehen.

FunktionFür Praxen
Suchbegriffe wie «Implantat Winterthur»Ja. Die Grundlage jeder Praxis-Kampagne, mit sachlichen Anzeigentexten.
Standort und UmkreisJa. Standortausrichtung bleibt erlaubt, auch in sensiblen Kategorien.
Vordefinierte Google-ZielgruppenJa. Google schliesst sensible Signale daraus laut eigener Angabe automatisch aus.
Anrufe und Formulare als ConversionJa. Gezählt wird, dass eine Anfrage einging, nicht was darin steht.
Customer Match mit PatientenlistenNein. Zielgruppen, die der Werbetreibende selbst zusammenstellt, sind in sensiblen Kategorien nicht nutzbar.
Remarketing mit eigenen ListenNein. Gilt ebenfalls als selbst zusammengestellte Zielgruppe.
Erweiterte Conversions (Enhanced Conversions)Nein. Conversions zu medizinischen Leistungen dürfen laut Google nicht für diese Messung verwendet werden.
Behandlungsdaten aus dem PraxissystemNein. Weder nach Google noch nach Datenschutz. Auswertungen bleiben in der Praxis.

Was das Werberecht verlangt

Eine Freigabe durch Google heisst nicht, dass eine Anzeige berufsrechtlich zulässig ist. In der Schweiz gelten zusätzlich diese Regeln.

Art. 40

Medizinalberufegesetz

Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte werben nur mit objektiven Angaben, die dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen und weder irreführend noch aufdringlich sind.

Preis

Preisbekanntgabe

Laut SECO gilt sie für zahnärztliche Leistungen. Wer in einer Anzeige einen Preis oder Preisrahmen nennt, muss den tatsächlich zu bezahlenden Preis angeben.

Kanton

Aufsicht und Standesregeln

Kantonale Behörden sowie FMH und SSO für ihre Mitglieder konkretisieren die Regeln. Im Zweifel dort nachfragen.

Anzeigentexte, die passen

Sachlich heisst nicht langweilig. Eine gute Praxis-Anzeige beantwortet, was die Patientin wissen will, ohne zu versprechen.

FormulierungEinordnung
«Implantate in Winterthur, Beratung und Ablauf»Eher unproblematisch. Leistung, Ort und Information.
«Neue Patienten willkommen, Termin online»Eher unproblematisch. Sachliche Auskunft zur Aufnahme.
«Garantiert schmerzfrei»Problematisch. Ein Versprechen, das sich nicht halten lässt.
«Der beste Zahnarzt der Region»Problematisch. Unbelegter Superlativ.
«Nur diesen Monat 30 % günstiger»Problematisch. Rabattdruck und künstliche Dringlichkeit.
«Implantat ab CHF …»Heikel. Bei Zahnärzten nur mit dem tatsächlich zu bezahlenden Preis nach Preisbekanntgabe.

So bauen Sie die Kampagne

Diese Punkte gelten für Zahnarztpraxen genauso wie für Facharztpraxen mit Selbstzahlerleistungen.

  • Vor dem Start
    • Klären, welche Behandlung freie Kapazität hat und welchen Deckungsbeitrag sie bringt.
    • Pro Behandlung eine eigene Seite auf der Website mit Ablauf, Dauer, Kosten oder Kostenübernahme und Qualifikation der Behandelnden.
    • Medizinische Aussagen von der verantwortlichen Fachperson freigeben lassen.
  • Aufbau
    • Eine Anzeigengruppe pro Behandlung, verlinkt auf die passende Seite.
    • Standort auf «Präsenz», also Personen im Einzugsgebiet.
    • Ausschliessende Begriffe für Jobsuchen, Studium und Selbstbehandlung.
  • Formular
    • Nur Name, Kontakt und Terminwunsch. Keine Beschwerden, Diagnosen oder Vorgeschichte über ein Marketing-Formular.
    • Schon ein Termin bei einer Praxis kann eine Gesundheitsinformation sein. Deshalb gehören Formularinhalte nicht in Analyse- oder Werbe-Tools.
  • Messung
    • Gezählt wird das Ereignis «Anfrage abgeschickt» oder ein Anruf ab einer Mindestdauer, ohne Inhalt.
    • Cookies und Tags nur mit Hinweis und Einwilligung über ein Cookie-Banner.
    • Ob aus Anfragen erschienene Patienten wurden, wertet die Praxis intern und zusammengefasst aus.

Kampagne im Alltag steuern

Nach dem Start entscheidet die laufende Steuerung. Diese Punkte unterscheiden ein Praxis-Konto von einem gewöhnlichen Werbekonto.

  • Nach Behandlung trennen
    • Implantate, Aligner, Dentalhygiene und allgemeine Zahnmedizin haben unterschiedliche Einzugsgebiete und Werte. Implantate rechtfertigen einen grösseren Umkreis als die Dentalhygiene.
    • Notfallbegriffe wie «Zahnarzt Notfall heute» nur, wenn die Praxis kurzfristig Termine frei hat.
  • Ausschliessen mit Augenmass
    • Jobs, Ausbildung, Studium, Gehalt, Selbstbehandlung und Orte ausserhalb des Einzugsgebiets ausschliessen.
    • «Kosten», «Preis» und «Notfall» nicht pauschal ausschliessen. Bei Selbstzahlerleistungen sind gerade diese Suchen oft wertvoll. Entscheiden Sie anhand des Suchbegriffsberichts.
  • Werbezeiten und Telefon
    • Anrufe aus Anzeigen nur dann ermöglichen, wenn das Telefon besetzt ist. Ein Anruf ins Leere kostet Geld und Vertrauen.
    • Gespräche nicht aufzeichnen. Am Telefon fallen fast immer Gesundheitsinformationen an.
  • Praxisname getrennt führen
    • Suchen nach dem eigenen Namen in eine eigene Kampagne, damit sie die Kosten pro Neupatient nicht schönrechnen.
    • Bei Kampagnen mit automatischer Auslieferung über alle Kanäle den Praxisnamen ausschliessen. Für Einzelpraxen ist eine fokussierte Suchkampagne meist der bessere Start.
  • Werte ehrlich setzen
    • Einer Anfrage keinen künstlich hohen Wert geben, etwa den Preis eines Implantats. Die Plattform lernt sonst auf Anfragen, die selten zu Behandlungen werden.
RechenbeispielKampagne AKampagne B
Anfragen und Kosten pro Anfrage50 Anfragen zu CHF 2020 Anfragen zu CHF 50
Erschienene Neupatienten812
Kosten pro erschienenem NeupatientenCHF 125CHF 83

Die Werte sind Annahmen zur Veranschaulichung. Sie zeigen, dass die günstigere Anfrage nicht die bessere Kampagne sein muss. Die Praxis wertet erschienene Patienten intern und zusammengefasst aus.

Was wir übernehmen

Malt Consulting richtet Google Ads für Praxen ein und betreut sie, zusammen mit den Behandlungsseiten und einer Messung, die keine Gesundheitsdaten an Google gibt. Wie Sie die Anzeigen in das gesamte Praxismarketing einordnen, steht unter Praxismarketing und für Zahnärzte unter Zahnarzt-Marketing.

Wir versprechen keine Zahl von Neupatienten. Ob Anzeigen sich rechnen, zeigt erst die Messung über einige Wochen, getrennt nach Behandlung und ohne Anfragen bestehender Patienten.

Häufige Fehler

  • Praxisname als Erfolg

    Suchen nach dem eigenen Namen sind meist bestehende Patienten, keine neuen.

  • Startseite als Ziel

    Wer nach Implantaten sucht, findet auf der Startseite keine Antwort.

  • Tracking aus dem Baukasten

    Standard-Tags senden oft Formularinhalte oder Seitentitel mit Behandlungen mit.

  • Werbung ohne Kapazität

    Wenn Termine erst in Monaten frei sind, bezahlen Sie für Anfragen, die abspringen.

Wann es nicht passt

Für manche Praxen sind Anzeigen der falsche Hebel. Das ehrlich zu klären spart Budget.

  • Die Praxis ist ausgelastet

    Dann sind Terminorganisation, Anrufannahme oder Personal der grössere Hebel als Werbung.

  • Grundversorgung ohne Selbstzahler

    Bei Leistungen, die die Grundversicherung bezahlt und die ohnehin nachgefragt sind, bringt Werbung oft wenig zusätzlich.

  • Kaum Suchnachfrage

    In kleinen Einzugsgebieten suchen manchmal nur wenige Menschen pro Monat. Dann wirken das Google-Profil und SEO stärker.

  • Keine Behandlungsseiten

    Ohne Seiten, die sachlich informieren, bleibt jede Anzeige ein teurer Klick ohne Anfrage.

Konstantin Malt, Gründer von Malt Consulting

Wer diese Seite geschrieben hat

Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen bei Positionierung, Website und Kundengewinnung und prüft für Praxen, wie Anzeigen, Website und Messung zusammenpassen.

  • AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
  • ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
  • Geprüft28. Oktober 2026, gegen die Google-Richtlinien und Rechtsquellen unten

Häufige Fragen

Kurz beantwortet, mit dem Stand der Google-Richtlinien vom 28. Oktober 2026.

Braucht eine Praxis eine Zertifizierung von Google?

Für normale Praxisleistungen in der Regel nicht. Eine Zertifizierung verlangt Google etwa für Online-Apotheken, Telemedizin mit Rezepten oder Suchtbehandlungen. Erscheint eine Anzeige als «Eingeschränkt zulässig», lohnt sich ein Blick auf den Grund.

Darf ich ehemalige Patienten erneut ansprechen?

Nicht über Google Ads. Customer Match und Remarketing mit eigenen Listen sind in sensiblen Gesundheitskategorien nicht nutzbar. Für den Recall gibt es eigene, rechtlich geklärte Wege direkt aus der Praxis.

Darf ich Preise in die Anzeige schreiben?

Zahnärzte dürfen das nur mit dem tatsächlich zu bezahlenden Preis, so verlangt es die Preisbekanntgabe. Ein «ab»-Preis, der kaum je bezahlt wird, ist irreführend. Für ärztliche Leistungen klären Sie Preisangaben am besten mit der kantonalen Gesellschaft.

Kann ich messen, wie viele Patienten aus Anzeigen kommen?

Ja, aber getrennt. Google zählt Anfragen und Anrufe ohne Inhalt. Ob daraus Termine und Behandlungen wurden, wertet die Praxis in ihrem eigenen System aus und betrachtet nur zusammengefasste Zahlen.

Lohnt sich Google Ads auch für Hausärzte?

Oft nicht für die Patientengewinnung, weil viele Hausarztpraxen eher zu wenig Kapazität als zu wenig Nachfrage haben. Für Recruiting oder neue Standorte kann es anders aussehen.

Weiterlesen

Quellen

  1. Google Werberichtlinien, «Healthcare and medicines», abgerufen 28.10.2026. support.google.com/adspolicy/answer/176031
  2. Google Werberichtlinien, «Health in personalized advertising», abgerufen 28.10.2026. support.google.com/adspolicy/answer/16701855
  3. Google Werberichtlinien, «Customer data policies», Abschnitt zu sensiblen Kategorien, abgerufen 28.10.2026. support.google.com/adspolicy/answer/7475709
  4. Google Ads Hilfe, «Location targeting options», abgerufen 28.10.2026. support.google.com/google-ads/answer/1722038
  5. Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG), SR 811.11, Art. 40. fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/537/de
  6. SECO, Merkblatt Preisbekanntgabe für zahnärztliche Dienstleistungen, April 2025, geprüft 27.10.2026. seco.admin.ch/de/broschueren-pbv

Passen Anzeigen zu Ihrer Praxis?

Im Erstgespräch klären wir, welche Behandlungen Sie ausbauen wollen, ob Kapazität frei ist und wie sich das mit sachlichen Anzeigen und sauberer Messung umsetzen lässt.

Lieber direkt? +41 78 814 14 58 oder info@maltconsulting.ch

Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026 von Konstantin Malt · Malt Consulting, Winterthur