Kaltakquise in der Schweiz, was erlaubt ist und wie sie gelingt
Kaltakquise heisst, Firmen oder Personen anzusprechen, die noch keinen Kontakt mit Ihnen hatten. In der Schweiz ist das nicht grundsätzlich verboten, aber jeder Kanal hat eigene Regeln. Diese Seite fasst zusammen, was am Telefon, per E-Mail, per Brief und auf LinkedIn gilt, und zeigt, wie B2B-Kaltakquise mit einem echten Anlass in der Praxis abläuft.
Was bei der Kaltakquise in welchem Kanal gilt
Viele Ratgeber zur Kaltakquise stammen aus Deutschland und beziehen sich auf das deutsche Wettbewerbsrecht. Für Schweizer Unternehmen ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) massgebend. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Bestimmungen zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung.
| Kanal | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Telefon | Erlaubt, ausser die Nummer trägt einen Stern oder ist nicht im Verzeichnis eingetragen und es besteht keine Geschäftsbeziehung. Die angezeigte Nummer muss im Verzeichnis eingetragen sein und Ihnen gehören. | UWG Art. 3 Abs. 1 lit. u, v und w |
| E-Mail, SMS, Messenger | Massenwerbung braucht vorher eine Einwilligung, einen korrekten Absender und eine kostenlose Ablehnungsmöglichkeit. Ausnahme für eigene ähnliche Angebote an bestehende Kunden. | UWG Art. 3 Abs. 1 lit. o |
| Brief | Adressierte Werbebriefe brauchen keine Einwilligung. Wer ausdrücklich keine Werbung mehr will, wird nicht mehr angeschrieben. | DSG Art. 30 Abs. 2 lit. b |
| Einzelne, persönliche Nachrichten sind üblich. Automatisierter Versand verstösst gegen die Nutzungsbedingungen von LinkedIn und kann als Massenwerbung gelten. | UWG Art. 3 Abs. 1 lit. o, LinkedIn-Nutzervereinbarung Ziff. 8.2 | |
| Alle Kanäle | Keine besonders aggressiven Verkaufsmethoden, die die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. | UWG Art. 3 Abs. 1 lit. h |
Vorsätzliche Verstösse gegen Art. 3 UWG sind nach Art. 23 UWG auf Antrag strafbar. Dazu kommen zivilrechtliche Ansprüche und ein Schaden, der in kleinen Schweizer Märkten oft schwerer wiegt, nämlich der Ruf. Was bei E-Mails genau als Massenwerbung gilt, erklärt die Seite Cold E-Mail in der Schweiz ausführlich.
Gilt das auch für Firmen?
Das UWG spricht von «Kunden» und unterscheidet bei lit. o und lit. u nicht zwischen Privatpersonen und Firmen. Auch ein Geschäftsanschluss kann einen Stern tragen. B2B ist deshalb kein Freipass. Der Unterschied liegt eher in der Praxis. Firmen haben öfter eine öffentlich eingetragene Hauptnummer, und ein sachlicher Anruf zu einem geschäftlichen Thema wird eher erwartet als ein Werbeanruf bei einer Privatperson am Abend.
Den Sterneintrag prüfen, bevor Sie anrufen
Der Stern im Telefonverzeichnis bedeutet, dass der Inhaber keine Werbemitteilungen von Personen will, mit denen er in keiner Geschäftsbeziehung steht. Seit dem 1. Januar 2021 sind Nummern ohne Verzeichniseintrag gleichgestellt. Für die Kaltakquise heisst das, Sie dürfen nur Nummern anrufen, die eingetragen sind und keinen Stern tragen.
- Nummer im Verzeichnis suchen. Jede Nummer vor dem ersten Anruf in einem öffentlichen Telefonverzeichnis nachschlagen. Eine Nummer, die nur auf einer Website steht, ist nicht automatisch im Verzeichnis eingetragen.
- Vermerk lesen. Steht beim Eintrag der Vermerk, dass keine Werbung gewünscht ist, rufen Sie nicht an.
- Gekaufte Listen selbst prüfen. Die Verantwortung liegt bei Ihnen, nicht beim Händler. Mehr dazu unter B2B-Adressen kaufen.
- Ergebnis festhalten. Datum der Prüfung und Ergebnis im CRM notieren, damit es später nachvollziehbar ist.
- Mit eigener Nummer anrufen. Werbeanrufe mit unterdrückter oder fremder Nummer sind nach lit. v unlauter.
Kaltakquise in der Schweiz und in Deutschland
Die beiden Länder werden oft verwechselt. In Deutschland braucht ein Werbeanruf bei einer Firma nach § 7 des deutschen UWG zumindest eine mutmassliche Einwilligung, also einen konkreten Grund zur Annahme, dass der Anruf erwünscht ist. Die Schweiz kennt diese Voraussetzung am Telefon nicht. Hier entscheidet vor allem der Verzeichniseintrag. Bei E-Mail-Werbung sind beide Länder streng. Wer Schweizer Firmen anspricht, sollte deshalb Schweizer Quellen lesen und deutsche Ratgeber nicht eins zu eins übernehmen.
So läuft Kaltakquise mit Anlass in der Praxis ab
Rechtlich sauber heisst noch nicht erfolgreich. Die meisten Kaltakquise-Versuche scheitern nicht am Gesetz, sondern daran, dass die angesprochene Firma gerade keinen Grund hat, zuzuhören. Darum arbeiten wir rückwärts vom Anlass, nicht vorwärts von einer Adressliste. Die Methode dahinter heisst Signal-based Outreach.
- 01
Hypothese aufschreiben
Ein Satz, zum Beispiel «Bei Industrie-KMU, die eine Verkaufsleitung suchen, wird die Neukundengewinnung gerade neu aufgestellt». Ohne Hypothese gibt es nichts, was sich testen lässt.
- 02
Wenige passende Firmen auswählen
Branche, Grösse, Region und Entscheider aus Ihren besten bestehenden Kunden ableiten. Lieber 40 gut recherchierte Firmen als 2'000 Adressen.
- 03
Anlass mit Quelle festhalten
Stelleninserat, Eintrag im Handelsamtsblatt, neuer Standort, eigene Beobachtung zur Website. Jeder Anlass bekommt Quelle und Datum, denn Signale veralten.
- 04
Kanal pro Firma wählen
Telefon, wenn die Nummer eingetragen ist und keinen Stern trägt. Sonst ein persönlicher Brief, eine einzeln geschriebene E-Mail an die Firmenadresse oder eine Nachricht auf LinkedIn.
- 05
Kurz, mit Frage statt Pitch
Anlass nennen, eine mögliche Herausforderung als Frage formulieren, einen kleinen nächsten Schritt anbieten. Kein Produktvortrag im ersten Kontakt.
- 06
Messen und entscheiden
Nach einigen Dutzend Kontakten zählen, wie viele Gespräche entstanden sind. Funktioniert der Anlass nicht, wird die Hypothese geändert, nicht nur der Text.
Vorlagen für Telefon und E-Mail
Die Vorlagen sind Gerüste. Die eckigen Klammern füllen Sie pro Firma mit echten, geprüften Angaben. Eine Vorlage, in der nur der Firmenname ausgetauscht wird, ist keine persönliche Nachricht.
Für die nächsten Schritte nach dem Erstkontakt gibt es eigene Seiten zu Telefonakquise und zum Verkaufsgespräch.
Typische Fehler bei der Kaltakquise
- Gekaufte Liste ungeprüft abtelefonieren. Sterneinträge werden übersehen, Ansprechpersonen sind veraltet.
- Dieselbe Mail an hunderte Firmen. In der Schweiz rechtlich heikel und für die Zustellbarkeit Ihrer Domain riskant.
- Mit dem Produkt beginnen. Wer im ersten Satz erklärt, was er verkauft, gibt dem Gegenüber den einfachsten Grund aufzulegen.
- Nachfassen ohne neuen Grund. «Ich wollte nur nachfragen» ist kein Inhalt. Jede weitere Nachricht braucht etwas Neues.
- Absagen nicht sperren. Wer Nein gesagt hat und später wieder angerufen wird, erzählt das weiter.
Fragen zur Kaltakquise in der Schweiz
Ist Kaltakquise in der Schweiz erlaubt?
Ja, mit Einschränkungen. Telefonische Kaltakquise ist erlaubt, solange die Nummer im Verzeichnis eingetragen ist und keinen Stern trägt. E-Mail-Massenwerbung ohne Einwilligung ist unlauter. Adressierte Briefe sind ohne Einwilligung möglich.
Gilt der Sterneintrag auch für Firmennummern?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen privaten und geschäftlichen Anschlüssen. Trägt eine Firmennummer einen Stern oder ist sie nicht eingetragen, sollten Sie ohne bestehende Geschäftsbeziehung keinen Werbeanruf machen.
Darf ich nach einem Telefonat eine E-Mail schicken?
Wenn Ihr Gesprächspartner im Telefonat zustimmt, dass Sie ihm Unterlagen schicken, ist die E-Mail angefordert und keine unerwünschte Werbung. Halten Sie die Zustimmung im CRM fest.
Brauche ich für LinkedIn-Nachrichten eine Einwilligung?
Für eine einzelne, persönlich geschriebene Nachricht ist das in der Praxis nicht üblich. Automatisierte Serien an viele Empfänger verstossen gegen die Nutzungsbedingungen von LinkedIn und können unter die Regeln zur Massenwerbung fallen.
Was mache ich, wenn jemand keine weiteren Kontakte will?
Sofort im CRM sperren, über alle Kanäle und für alle Mitarbeitenden. Ein kurzes «Verstanden, ich melde mich nicht mehr» genügt als Antwort.
Was ist der Unterschied zwischen Kaltakquise und Warmakquise?
Bei der Kaltakquise gibt es noch keinen Kontakt. Bei der Warmakquise hat das Gegenüber schon Interesse gezeigt, etwa über eine Anfrage, einen Download oder eine Empfehlung. Einen Überblick über beide Wege gibt der Ratgeber zur Neukundengewinnung.
Belege auf dieser Seite
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. h, o, u, v, w und Art. 23, fedlex.admin.ch
- SECO, Unerbetene Werbeanrufe, seco.admin.ch
- BAKOM, Wann ist der Massenversand erlaubt?, bakom.admin.ch
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Art. 30, fedlex.admin.ch
- LinkedIn-Nutzervereinbarung, Ziffer 8.2, linkedin.com
- Schweizerische Lauterkeitskommission, Entscheid 172/20 zum Begriff der Massenwerbung
Kaltakquise, die nicht nach Kaltakquise klingt?
Im Erstgespräch schauen wir, welche Firmen für Sie wirklich passen, welcher Anlass eine Ansprache rechtfertigt und über welchen Kanal Sie sie sauber erreichen.
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