Investoren und Arztpraxen
Eine Praxisgruppe oder ein Investor kauft nicht Ihren bisherigen Gewinn, sondern den Teil davon, der ohne Sie weiterläuft. Diese Seite zeigt, wie solche Käufer in der Schweiz rechnen.

Kurz beantwortet
Ein Verkauf an eine Praxisgruppe oder einen Investor folgt einer anderen Logik als die klassische Nachfolge durch eine einzelne Ärztin. Der Käufer zieht vom Gewinn zuerst einen marktüblichen Lohn für die ärztliche Arbeit ab, die er ersetzen muss. Was bleibt, multipliziert er mit einem Faktor, der von Risiko, Wachstum und Abhängigkeit vom Inhaber abhängt. Danach werden Schulden und Liquidität verrechnet. Der höchste Preis im Angebot ist deshalb nicht automatisch das beste Angebot, entscheidend sind die Zahlung beim Vollzug, die Pflichten nach dem Verkauf und die Steuern.
Grundlage sind die Studie der Universität Luzern im Auftrag des BAG (7. Juli 2026), Fachartikel von FMH Services, Angaben von BAG und Kanton Zürich sowie die Bundesgesetze. Rechenbeispiele sind keine Marktwerte. Quellen am Ende der Seite.
Wie der Schweizer Markt aussieht
In der Schweiz gehört die grosse Mehrheit der Arztpraxen noch den Ärztinnen und Ärzten, die darin arbeiten. Die erste Untersuchung zur Eigentümerstruktur, durchgeführt von der Universität Luzern im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit, zählt 14'722 Arztpraxen mit mehr als 30'000 Franken Jahresumsatz. 78 Prozent davon besitzen selbst praktizierende Ärzte in Einzel- oder Gruppenpraxen.
Nur rund 4 Prozent erfüllen die Grundkriterien für eine Beteiligung von Private Equity, also eine AG oder GmbH mit mehreren Standorten. Reine Private-Equity-Beteiligungen sind laut Studie selbst dort selten und finden sich am ehesten in der Radiologie, Ophthalmologie, Dermatologie, Urologie und Gastroenterologie. Die Studie hält auch fest, dass es bisher keine systematischen Untersuchungen gab und der Anteil von Private Equity nur annähernd bestimmt werden kann.
Studie der Universität Luzern im Auftrag des BAG, Mitteilung vom 7. Juli 2026. Die 4 Prozent sind keine Zahl tatsächlich finanzierter Praxen.
Wie sieht das für Ihre Praxis aus?
Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.
Welche Käufer es gibt
Wichtiger als die Frage Investor oder nicht ist, was ein Käufer mit Ihrer Praxis vorhat. Daraus folgen Preis, Rolle nach dem Verkauf und Ihre medizinische Freiheit.
| Käufertyp | Was er sucht | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Ärztlich geführte Praxisgruppe | Nachfolge, gemeinsame Administration und Personal | Wie viel ärztliche Mitsprache bleibt und wer künftig führt |
| Grössere Gesundheitsgruppe | Regionale oder fachliche Ergänzung des Netzes | Ob Ihre Praxis eine echte Lücke füllt, das stärkt den Preis |
| Spital- oder Klinikgruppe | Mehr ambulante Versorgung und Zuweisung ins eigene Haus | Ob Ihre Zuweiser und Patienten diesen Weg mitgehen |
| Plattform mit Finanzinvestor | Mehrere Praxen zusammenführen und später weiterverkaufen | Rückbeteiligung, Schulden der Gruppe und der geplante Ausstieg |
| Einzelne Ärztin oder Arzt | Eigene Praxis und eigenes Einkommen | Finanzierbarkeit, oft tieferer Preis, dafür klare Nachfolge |
Ein Beispiel für einen Plattformkauf in der Schweiz ist die Übernahme der Mehrheit an der Westschweizer Zahnarztgruppe Ardentis mit 20 Kliniken durch Medbase im August 2026. Die bisherige Geschäftsleitung blieb im Amt. Ob ein Käufer aktuell einzelne Praxen kauft, hängt immer von Fachrichtung, Region und Strategie ab und muss im Einzelfall geklärt werden.
Wie Käufer den Preis rechnen
Klassisch wird eine Praxis über Inventar und Goodwill bewertet. Eine Gruppe oder ein Investor rechnet meist mit dem bereinigten Ergebnis und einem Faktor. FMH Services hält fest, dass der errechnete Wert und der erzielbare Preis nicht dasselbe sind.
Schritt 1, das bereinigte Ergebnis
Der Käufer fragt, was übrig bleibt, wenn er Sie zu marktüblichen Bedingungen ersetzt. Bei vielen Praxen ist die Inhaberin zugleich Ärztin, Geschäftsführerin und Eigentümerin. Ihr Lohn steckt im Gewinn. Ein Investor muss diese Arbeit bezahlen und rechnet sie deshalb heraus. Einmalige Sonderkosten werden zurückgerechnet.
| Rechenbeispiel Facharztpraxis | CHF |
|---|---|
| Überschuss vor Lohn des Inhabers | 500'000 |
| plus einmalige Sonderkosten | 25'000 |
| minus marktüblicher Lohn für Arzt und Leitung | 275'000 |
| Bereinigtes Ergebnis (EBITDA) | 250'000 |
Die Zahlen dienen der Veranschaulichung und sind kein Schweizer Durchschnitt. EBITDA heisst Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Schritt 2, Faktor und Kaufpreis
Das bereinigte Ergebnis wird mit einem Faktor multipliziert. Für Arztpraxen in der Schweiz gibt es keine öffentlich überprüfbare Statistik abgeschlossener Verkäufe, aus der sich ein üblicher Faktor ablesen liesse. Die Tabelle zeigt deshalb nur, wie stark der Faktor wirkt.
| Faktor | Unternehmenswert bei CHF 250'000 |
|---|---|
| 3-fach | CHF 750'000 |
| 4-fach | CHF 1'000'000 |
| 5-fach | CHF 1'250'000 |
| 6-fach | CHF 1'500'000 |
Vom Unternehmenswert zum Kaufpreis der Aktien werden Finanzschulden abgezogen und überschüssige Liquidität dazugerechnet. Bei 1,125 Millionen Unternehmenswert, 180'000 Franken Schulden und 120'000 Franken freier Liquidität bleiben vor weiteren Anpassungen 1,065 Millionen.
Rechenbeispiele, keine Zusage eines Käufers und keine Marktwerte.
Bei geräteintensiven Praxen wie Radiologie oder Augenheilkunde reicht das Ergebnis allein nicht. Ein Käufer zieht zusätzlich ab, was Ersatz von Geräten, Wartung und Leasing künftig kosten. Zwei Praxen mit gleichem Ergebnis können deshalb sehr unterschiedlich viel wert sein.
Was den Preis hebt oder senkt
Der stärkste Hebel ist, wie gut der Umsatz ohne die Person des Inhabers weiterläuft.
| Werttreiber | Stärkt den Preis | Schwächt den Preis |
|---|---|---|
| Ärzteteam | Mehrere etablierte Ärztinnen und Ärzte | Ein einziger Inhaber trägt den Umsatz |
| Herkunft der Patienten | Viele Wege, Zuweiser, Empfehlung, Google | Wenige Zuweiser, die an der Person hängen |
| Wachstum | Belegt und mit freier Kapazität möglich | Stillstand ohne Nachfolge |
| Führung | Praxis läuft ohne tägliche Präsenz des Inhabers | Alle Entscheide liegen bei einer Person |
| Infrastruktur | Gewartete, ausgelastete Geräte | Aufgeschobene Investitionen |
| Standort | Langer Mietvertrag, gute Erreichbarkeit | Mietvertrag läuft bald aus |
| Abrechnung | Saubere Dokumentation | Offene Rückforderungen und Tarifrisiken |
Ein Chirurg, der fast nur wegen seines Namens gewählt wird, verkauft etwas anderes als ein Zentrum mit fünf Chirurgen und breit verteilten Zuweisern. Im ersten Fall muss der Käufer den Chirurgen halten.
Warum eine Gruppe mehr zahlen kann
Ein strategischer Käufer rechnet nicht nur mit dem Wert Ihrer Praxis allein, sondern mit dem, was sie in seinem Netz zusätzlich bringt.
Erwartet eine Gruppe nach der Eingliederung zum Beispiel 80'000 Franken mehr Ergebnis pro Jahr durch bessere Auslastung und weniger Verwaltung, sieht sie statt 250'000 rund 330'000 Franken Ergebnis. Bei einem angenommenen Faktor von 5 wären das 1,65 Millionen statt 1 Million bei Faktor 4. Daraus entsteht Spielraum in der Verhandlung, aber nur, wenn die Vorteile tatsächlich erreichbar sind.
Plattformen mit Finanzinvestor fügen mehrere Praxen zu einer Gruppe zusammen, die als Ganzes höher bewertet werden kann. Das gelingt nicht automatisch, misslungene Eingliederung oder teure Finanzierung können den Mehrwert aufzehren. Ist Ihre Praxis ein wichtiger Baustein, sollte der Preis einen Teil davon abbilden.
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine Aussage über übliche Faktoren in der Schweiz.
Die wichtigsten Verkaufsmodelle
Die Struktur des Verkaufs ist oft so wichtig wie der Preis.
| Modell | Was geschieht | Passt, wenn |
|---|---|---|
| Vollständiger Verkauf | Käufer übernimmt 100 Prozent | Sie ganz aussteigen wollen |
| Verkauf mit Anstellung | Sie verkaufen und arbeiten angestellt weiter | Sie weniger Administration wollen |
| Mehrheitsverkauf | Käufer übernimmt die Mehrheit, Sie behalten einen Teil | Sie Kapital sichern und unternehmerisch bleiben wollen |
| Minderheitsbeteiligung | Investor kauft einen kleineren Anteil | Sie Wachstum finanzieren, aber die Kontrolle behalten wollen |
| Rückbeteiligung | Sie investieren einen Teil des Erlöses in die Käufergruppe | Sie an einen späteren Verkauf der ganzen Gruppe glauben |
| Stufenweise Nachfolge | Anteile gehen über mehrere Jahre über | Sie sich geplant zurückziehen wollen |
Eine Rückbeteiligung an einer Holding ist nicht dasselbe wie ein Anteil an Ihrer eigenen Praxis. Sie ist oft nicht frei verkäuflich und kann durch Schulden der Gruppe belastet sein. Entscheidend sind die Regeln im Aktionärbindungsvertrag.
Vertragspunkte mit grosser Wirkung
Diese Klauseln entscheiden in der Praxis oft über hohe Beträge. Sie gehören in die Hände einer erfahrenen Anwältin oder Treuhand.
- Erfolgsabhängiger Kaufpreisteil
Ein Teil wird erst bezahlt, wenn die Praxis später Ziele erreicht, auf Englisch Earn-out. Nach dem Verkauf bestimmt aber der Käufer Kosten wie Gebühren der Gruppe oder IT mit. Die Berechnung muss deshalb genau festgelegt sein, inklusive Einsichtsrecht. Ziele dürfen keine Anreize für medizinisch unnötige Behandlungen schaffen. Ist die Zahlung an Ihre weitere Arbeit gekoppelt, kann sie steuerlich als Einkommen statt als Kapitalgewinn gelten.
- Konkurrenzverbot
Der Käufer will verhindern, dass Sie nebenan neu eröffnen. Zu klären sind Gebiet, Dauer, betroffene Tätigkeiten und Ausnahmen.
- Garantien und Haftung
Der Käufer verlangt Zusicherungen zu Zahlen, Verfahren und Abrechnung. Versicherer können nach Art. 56 KVG für unwirtschaftliche Leistungen Rückforderungen stellen, das gehört in die Prüfung. Verhandelbar sind Höchstbeträge, Fristen und der Umgang mit bekannten Risiken.
- Arbeitsvertrag nach dem Verkauf
Pensum, Lohn, ärztliche Freiheit und Kündigung gehören wirtschaftlich zum Preis. Ein hoher Preis mit fünf Jahren Pflicht zur Vollzeit kann für jemanden kurz vor der Pension schlechter sein als ein tieferer ohne Bindung.
- Stichtag des Kaufpreises
Entweder wird der Preis auf eine vergangene Bilanz festgelegt und danach darf kein Geld mehr abfliessen, oder er wird am Vollzugstag nach der tatsächlichen Bilanz angepasst. Bei hohen offenen Forderungen gegenüber Krankenversicherern macht das einen spürbaren Unterschied.
Was Investoren kaufen dürfen
In der Schweiz können auch Nichtärzte an einer Praxisgesellschaft beteiligt sein. Daraus folgt aber kein Recht, ärztliche Entscheide zu steuern, und die Regeln sind kantonal verschieden.
| Ebene | Was sie regelt |
|---|---|
| Berufsausübungsbewilligung | Persönliche Erlaubnis der Ärztin oder des Arztes, in eigener fachlicher Verantwortung zu arbeiten |
| Betriebsbewilligung | Im Kanton Zürich nötig, wenn eine AG oder GmbH Leistungen im eigenen Namen erbringt, auch wenn die angestellten Ärzte eine eigene Bewilligung haben |
| Zulassung zur Grundversicherung | Erlaubnis, über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen, grundsätzlich mit drei Jahren an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte |
| Höchstzahlen | Kantone können nach Art. 55a KVG die Zahl der zugelassenen Ärzte pro Fachgebiet und Region begrenzen, seit 1. Juli 2025 nach neuer Methode |
| Röntgenbewilligung | Erlischt laut BAG beim Wechsel des Bewilligungsinhabers und muss neu beantragt oder übernommen werden |
Im Kanton Zürich muss ein Mitglied der Leitung mit Zürcher Berufsausübungsbewilligung fachlich verantwortlich und nachweislich in die Geschäftsführung eingebunden sein. Die Bearbeitung dauert laut Kanton in der Regel sechs bis acht Wochen ab vollständigem Gesuch, und der Betrieb darf nicht vor der Bewilligung starten. Wer Aktien oder Infrastruktur kauft, erhält damit keine persönliche Zulassung eines anderen Arztes.
Patientendossiers sind keine Kundendatenbank. Berufsgeheimnis und Datenschutz gelten auch im Verkauf. In der Prüfung durch den Käufer gehören Patientenzahlen deshalb zusammengefasst oder anonymisiert auf den Tisch, nicht als Einzeldaten in einen Datenraum. Für die Übergabe braucht es einen eigenen Plan zu Aufbewahrung, Zugriff und Information der Patienten.
Asset Deal oder Share Deal
Beim Asset Deal kauft der Käufer die Praxis oder ausgewählte Teile davon, die Gesellschaft bleibt beim Verkäufer. Beim Share Deal kauft er die Aktien oder Stammanteile, und die Gesellschaft geht mit allen Rechten, Schulden und Risiken über. So beschreibt es FMH Services im Fachartikel vom 14. August 2026. Arbeitsverhältnisse gehen bei einem Betriebsübergang nach Art. 333 OR grundsätzlich mit, auch beim Asset Deal.
Die Steuern im Blick
Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Aktien sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, mit Ausnahmen wie der indirekten Teilliquidation. Beim Verkauf einer Einzelfirma werden stille Reserven und Goodwill dagegen grundsätzlich als Einkommen besteuert. Wer die Praxis nach dem 55. Altersjahr definitiv aufgibt, kann eine tiefere Besteuerung des Liquidationsgewinns nach Art. 37b DBG beanspruchen. Wer eine Einzelfirma steuerneutral in eine AG umwandelt und die Aktien innert fünf Jahren verkauft, riskiert eine Nachbesteuerung. Die Struktur gehört deshalb früh mit der Treuhand geklärt, nicht erst nach der Absichtserklärung.
Was TARDOC daran ändert
Seit dem 1. Januar 2026 ersetzen TARDOC und die Ambulanten Pauschalen den alten Tarif TARMED. Pro Behandlung wird entweder nach TARDOC oder nach einer Pauschale abgerechnet, eine Kombination ist ausgeschlossen. Die erste Aktualisierung ist laut BAG per 1. Januar 2027 geplant, danach jährlich.
Für eine Bewertung heisst das, die Umsätze aus den Jahren unter TARMED lassen sich nicht einfach fortschreiben. Ein sorgfältiges Modell rechnet die wichtigsten Leistungen der Praxis unter dem neuen Tarif und zeigt Szenarien für 2027. Unsicherheit über den Tarif sollte beziffert werden, statt sie pauschal als Grund für einen tieferen Preis hinzunehmen.
Drei Angebote richtig vergleichen
| A | B | C | |
|---|---|---|---|
| Preis im Angebot | 1,1 Mio. | 1,4 Mio. | 1,6 Mio. |
| Zahlung beim Vollzug | 1,1 Mio. | 0,9 Mio. | 1,0 Mio. |
| Erfolgsabhängig | keine | 0,5 Mio. | keine |
| Rückbeteiligung | keine | keine | 0,6 Mio. |
Wird beim Angebot B nur die Hälfte des erfolgsabhängigen Teils erreicht, liegt es vor Steuern bei 1,15 Millionen. Beim Angebot C sind 600'000 Franken kein frei verfügbares Geld. Vergleichen sollten Sie den Erlös nach Steuern und Risiko, nicht die Zahl auf dem Deckblatt.
Rechenbeispiel in CHF zur Veranschaulichung.
Zehn Fragen an jeden Käufer
Diese Fragen lohnen sich in jedem Gespräch mit einer Gruppe oder einem Investor. Die letzte bringt oft am meisten.
- Strategie
- Warum ist gerade meine Praxis für Ihre Gruppe interessant?
- Welche vergleichbaren Praxen haben Sie in der Schweiz bereits eingegliedert?
- Preis
- Wie berechnen Sie das bereinigte Ergebnis, und welche Kosten der Gruppe belasten die Praxis nach dem Verkauf?
- Welcher Betrag wird beim Vollzug sicher und ohne Bedingung bezahlt?
- Wie finanzieren Sie den Kaufpreis, und gibt es dafür verbindliche Zusagen?
- Rolle nach dem Verkauf
- Welches Pensum und welche Dauer erwarten Sie von mir?
- Wer entscheidet künftig über medizinische Abläufe, Personal und Investitionen?
- Welche Rechte hätte ich mit einer Minderheits- oder Holdingbeteiligung?
- Recht und Erfahrung
- Welche Voraussetzungen müssen für alle Bewilligungen und Zulassungen erfüllt sein?
- Darf ich vertraulich mit zwei oder drei Ärzten sprechen, deren Praxis Sie übernommen haben?
Wo Malt Consulting hilft
Malt Consulting ist keine Treuhand, keine Steuer- oder Rechtsberatung und vermittelt keine Praxen. Wir begleiten keine Transaktionen. Wir arbeiten an dem Teil des Praxiswerts, der an der Nachfrage hängt, und das am besten einige Jahre vor einem Verkauf.
Konkret heisst das, wir klären mit Ihnen, woher Ihre Patienten heute kommen, und machen sichtbar, wie stark das an Ihrer Person hängt. Wir helfen, Zuweiserbeziehungen auf das ganze Team zu verteilen, wie auf der Seite Zuweisermarketing beschrieben, und bauen einen Auftritt mit Website, Google-Profil und Sichtbarkeit in KI-Antworten, der die Praxis zeigt und nicht nur Sie. Bewertung, Steuern, Verträge und Bewilligungen bleiben bei Treuhand, Anwalt und Kanton.
Nicht jede Praxis passt zu einem Investor. Bei einer kleinen, stark an der Person hängenden Hausarztpraxis ist die klassische Nachfolge durch eine Ärztin oft die bessere Lösung, und wem volle Selbstbestimmung am wichtigsten ist, ist in einer ärztlich geführten Struktur meist besser aufgehoben.
Grenzen dieser Seite
Ehrlich gesagt, was diese Seite nicht leisten kann.
- Keine Bewertung
Die Rechenbeispiele zeigen Zusammenhänge. Den Wert Ihrer Praxis bestimmt eine qualifizierte Bewertung mit Ihren echten Zahlen.
- Keine Marktfaktoren
Für die Schweiz gibt es keine öffentlich überprüfbare Statistik der Faktoren in abgeschlossenen Praxisverkäufen. Angebotene Werte sind Verhandlungssache.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung
Recht und Steuern sind vereinfacht und kantonal verschieden. Klären Sie Ihren Fall mit Anwalt, Treuhand und kantonaler Behörde.
- Stand Oktober 2026
Tarife, Zulassungsregeln und Praxis der Kantone ändern sich. Prüfen Sie Daten vor einem Entscheid an der Quelle.
Wer diese Seite geschrieben hat
Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen, darunter Arzt- und Facharztpraxen, bei Positionierung, Website und Kundengewinnung. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Primärquellen zusammen und wurde gegen sie geprüft.
- AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
- ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
- Geprüft30. Oktober 2026, gegen die Quellen unten
Häufige Fragen
Kurz beantwortet, Stand Oktober 2026.
Darf ein Investor ohne Arztdiplom eine Praxis besitzen?
Eine Beteiligung an einer Praxisgesellschaft ist je nach Kanton möglich. Die fachliche Verantwortung muss aber bei einer Ärztin oder einem Arzt mit Bewilligung liegen. Im Kanton Zürich braucht eine AG oder GmbH dafür eine Betriebsbewilligung mit einer fachverantwortlichen Person in der Leitung.
Geht meine Zulassung mit dem Verkauf auf den Käufer über?
Nein. Berufsausübungsbewilligung und Zulassung zur Grundversicherung sind persönlich. Wer die Praxis weiterführt, muss die Voraussetzungen selbst erfüllen. Kantonale Höchstzahlen nach Art. 55a KVG können eine geplante Nachfolge erschweren.
Ist der Verkauf meiner Praxis steuerfrei?
Das hängt von der Rechtsform ab. Gewinne aus privat gehaltenen Aktien sind grundsätzlich steuerfrei, mit Ausnahmen. Beim Verkauf einer Einzelfirma werden stille Reserven und Goodwill besteuert, ab dem 55. Altersjahr kann eine tiefere Besteuerung nach Art. 37b DBG gelten. Klären Sie das früh mit Ihrer Treuhand.
Was macht Malt Consulting bei einem Praxisverkauf?
Wir begleiten keine Transaktion und bewerten keine Praxen. Wir helfen, die Nachfrage einer Praxis unabhängiger vom Inhaber zu machen, mit Klarheit über die Herkunft der Patienten, breiter verteilten Zuweisern und einem Auftritt, der das Team zeigt. Ob und wie sich das auf einen Preis auswirkt, lässt sich nicht zusichern.
Weiterlesen
Quellen
- Bundesamt für Gesundheit, «Arztpraxen und Apotheken in der Schweiz, wie viele gibt es und wem gehören sie?», Studie der Universität Luzern, Mitteilung vom 7.7.2026, abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch
- FMH Services, «Der Wert einer Praxis», 14.8.2026. fmhservices.ch/fachartikel/der-wert-einer-praxis
- FMH Services, «Praxisübernahme / Praxisübergabe», 13.10.2025. fmhservices.ch/fachartikel/praxisuebernahme--praxisuebergabe
- Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, «Betriebsbewilligung», abgerufen 30.10.2026. zh.ch
- Bundesamt für Gesundheit, «Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch
- Bundesamt für Gesundheit, «Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch
- Bundesamt für Gesundheit, «Medizinische Röntgenanlagen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch
- Bundesamt für Gesundheit, «TARDOC und Ambulante Pauschalen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10, Art. 37, 55a und 56. fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11, Art. 37b, sowie ESTV Kreisschreiben Nr. 28 vom 3.11.2010 zur Besteuerung der Liquidationsgewinne. fedlex.admin.ch
- Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 333. fedlex.admin.ch
- Medbase übernimmt Mehrheit an der Westschweizer Zahnarztgruppe Ardentis, cash.ch, 18.8.2026. cash.ch
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