Zahnarztpraxis kaufen
Ob Sie eine Zahnarztpraxis kaufen oder verkaufen, entscheidend ist nicht der Umsatz, sondern wie viel Ertrag nach dem Wechsel des Inhabers erhalten bleibt.

Was beim Praxiskauf zählt
Eine Zahnarztpraxis ist für einen Käufer so viel wert, wie sie nach dem Wechsel des Inhabers weiterhin verdient. Neben Einrichtung und Geräten zählt der Goodwill, also der Wert des Patientenstamms, der mit der Praxis übergeht. Er hängt laut SSO von Umsatz, Standort, Patientenstruktur, Auslastung und Arbeitspensum des Inhabers ab. Wer verkauft, sollte mindestens zwei Jahre Vorlauf einplanen. Steuern, Bewilligungen, Personal und der Umgang mit Patientendaten sind dabei genauso wichtig wie der Preis.
Grundlage sind der Ratgeber der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO zur Praxisübergabe, die Angaben der SSO zum Zahnarzttarif, die Vorgaben des Kantons Zürich zur Betriebsbewilligung, des BAG zu Röntgenanlagen sowie OR, DBG und DSG, abgerufen am 30. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Bewertung, Steuer- oder Rechtsberatung.
Woraus der Praxiswert besteht
Wert und Preis sind nicht dasselbe. Der Wert ist die Ausgangslage für die Verhandlung, den Preis bestimmen Angebot, Nachfrage und Finanzierung des Käufers.
- 1 Infrastruktur
- Behandlungseinheiten, Röntgen, Sterilisation, IT, Mobiliar und Vorräte, bewertet nach Zustand und Restnutzung, nicht nach dem Kaufpreis von damals.
- 2 Goodwill
- Der Wert des Patientenstamms, der mit der Praxis übergeht. Die SSO nennt als Einflussfaktoren Umsatz der letzten Jahre, Standort, Patientenstruktur, Auslastung und Arbeitspensum des Inhabers.
- 3 Ertragskraft
- Was nach marktgerechter Entlöhnung der zahnärztlichen Arbeit, nach Löhnen, Miete, Labor und nötigen Ersatzinvestitionen übrig bleibt.
- 4 Übertragbarkeit
- Wie viel davon bleibt, wenn der bisherige Inhaber nicht mehr behandelt. Hier entscheidet sich, ob ein hoher Gewinn auch ein hoher Wert ist.
Mitglieder der SSO können ihre Praxis über die SSO schätzen lassen. Die Schätzung berücksichtigt Infrastruktur und Goodwill. Laut SSO ist eine Praxis auf dem Land ohne Konkurrenz in der Nähe nicht schlechter als eine in der Stadt, und auch eine kleine Praxis mit tiefen Kosten kann sehr gut rentieren.
Wie sieht das für Ihre Praxis aus?
Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.
Inhaberlohn ist kein Gewinn
Der häufigste Bewertungsfehler ist, den Überschuss eines Inhabers mit dem Gewinn der Praxis gleichzusetzen. Behandelt der Inhaber selbst, steckt in seinem Überschuss vor allem sein eigener Lohn. Ein Käufer, der dafür eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt anstellen muss, kann diesen Teil nicht als Ertrag rechnen.
Ein Käufer, der selbst in der Praxis arbeiten will, rechnet anders. Er kauft zugleich einen Arbeitsplatz und einen Betrieb. Darum bezahlen eine junge Zahnärztin und eine Dentalgruppe für dieselbe Praxis oft nicht denselben Preis.
| Rechenbeispiel Einzelpraxis | CHF pro Jahr |
|---|---|
| Umsatz | 1'500'000 |
| Personal ohne Inhaber | −580'000 |
| Labor, Material, Fremdleistungen | −270'000 |
| Raumkosten | −100'000 |
| Administration, IT, übrige Kosten | −150'000 |
| Überschuss vor Inhaberlohn | 400'000 |
| Marktgerechter Lohn für die zahnärztliche Arbeit inkl. Arbeitgeberkosten | −220'000 |
| Bereinigter Betriebsertrag (EBITDA) | 180'000 |
Frei gewählte Zahlen zur Veranschaulichung, keine Durchschnittswerte. Wer den bereinigten Ertrag mit einem Faktor multipliziert, erhält eine Grössenordnung, aber keinen Marktpreis. Für Schweizer Zahnarztpraxen gibt es keine öffentlich verfügbare Sammlung abgeschlossener Verkaufspreise.
Was den Wert erhöht oder senkt
Diese Punkte prüft ein sorgfältiger Käufer zuerst. Sie gelten auch als Arbeitsliste für alle, die in einigen Jahren verkaufen wollen.
| Faktor | Wertsteigernd | Wertmindernd |
|---|---|---|
| Abhängigkeit vom Inhaber | Mehrere Behandler, Umsatz verteilt | Der Inhaber erbringt den Grossteil des Umsatzes |
| Aktive Patienten | Viele Patienten mit Besuch in den letzten 12 bis 24 Monaten | Grosse Kartei, aber wenige aktive Patienten |
| Recall und Dentalhygiene | Verlässlicher Recall, gut ausgelastete Dentalhygiene | Kontrollen nur, wenn Patienten selbst anrufen |
| Neupatienten | Stetiger Zugang über mehrere Wege, auch über Google | Kaum neue Patienten, nur Empfehlungen |
| Team | Stabile Dentalhygiene, Assistenz und Empfang | Schlüsselpersonen vor dem Absprung |
| Infrastruktur | Gewartet, aktuelle Hygieneanforderungen erfüllt | Investitionsstau in den nächsten drei bis fünf Jahren |
| Mietvertrag | Lange Restlaufzeit oder Verlängerungsoption | Auslaufender Vertrag ohne Ersatzfläche |
| Pensum | Volle Öffnungszeiten bis zum Verkauf | Nur noch zwei Tage pro Woche offen |
Laut SSO sollte das Pensum in den letzten Jahren vor der Übergabe nicht stark sinken. Wer kürzertreten will, stellt besser eine Assistenzzahnärztin oder einen Assistenzzahnarzt an. Grosse Investitionen kurz vor dem Verkauf haben zwei Seiten, weil sie den Preis und damit die Finanzierung für junge Käufer erhöhen.
Wer Zahnarztpraxen kauft
Nicht jeder Käufer bewertet nach denselben Kriterien. Das bestimmt, welcher Preis und welches Übergabemodell realistisch sind.
| Käufer | Motiv | Worauf er achtet |
|---|---|---|
| Junge Zahnärztin, junger Zahnarzt | Schritt in die Selbständigkeit | Finanzierbarkeit und eigenes Einkommen |
| Bestehende Einzelpraxis | Kapazität oder zweiter Standort | Patienten und Personal, die übergehen |
| Regionale Gruppenpraxis | Wachstum in der Region | Passung ins bestehende Netz |
| Dentalgruppe oder Kette | Ausbau eines Netzes | Übertragbarer Ertrag, Team, Standort |
| Interne Nachfolge | Kontinuität | Vertrauen und schrittweiser Einstieg |
Der Markt konsolidiert sich, die Mehrheit der Praxen ist aber weiter unabhängig. Ein Beispiel ist die Migros-Tochter Medbase. Sie betreibt mit zahnarztzentrum.ch eine Gruppe mit 43 Standorten in der Deutschschweiz und hat im August 2026 die Mehrheit an Ardentis mit 20 Zahnkliniken in der Romandie übernommen, wobei die bisherige Geschäftsleitung bleibt. Colosseum Dental nennt auf der eigenen Website 45 Praxen in der Schweiz und spricht Inhaber an, die ihre Praxis verkaufen wollen. Ob eine Gruppe eine bestimmte Praxis kaufen würde, hängt von Standort, Grösse und Strategie ab.
Asset Deal oder Share Deal
Die Struktur des Verkaufs bestimmt, was der Käufer übernimmt und was dem Verkäufer nach Steuern bleibt. Sie gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Verhandlung.
| Asset Deal | Share Deal | |
|---|---|---|
| Was verkauft wird | Einzelne Werte wie Geräte, Einrichtung, Software, Telefonnummer und Domain | Aktien oder Stammanteile einer Praxis-AG oder GmbH |
| Altlasten | Gezielter abgrenzbar, mit gesetzlichen Ausnahmen | Bleiben in der Gesellschaft, die der Käufer übernimmt |
| Verträge | Übertragung oft nur mit Zustimmung, etwa des Vermieters | Die Gesellschaft bleibt Vertragspartei |
| Steuern beim Verkäufer | Bei der Einzelfirma sind stille Reserven und Goodwill grundsätzlich Einkommen | Verkauf aus dem Privatvermögen grundsätzlich steuerfreier Kapitalgewinn, mit Ausnahmen |
| Finanzierung des Käufers | Vorsorgegelder können bei Aufnahme der Selbständigkeit bezogen werden | Laut SSO dürfen Gelder aus Pensionskasse und Säule 3a nicht für den Aktienkauf verwendet werden |
- Sperrfrist bei Umwandlung
- Wer eine Einzelfirma steuerneutral in eine AG umwandelt, sollte die Aktien laut SSO frühestens fünf Jahre danach verkaufen, sonst entfällt der steuerfreie Verkauf. Eine Umwandlung kurz vor dem Verkauf bringt deshalb nichts.
- Die SSO weist zudem darauf hin, dass die Suche nach einem Nachfolger nach der Umwandlung schwieriger werden kann, weil junge Käufer für Aktien keine Vorsorgegelder einsetzen dürfen.
- Aufgabe der Selbständigkeit ab 55
- Wer nach dem vollendeten 55. Altersjahr die selbständige Tätigkeit definitiv aufgibt, kann für die realisierten stillen Reserven eine gesonderte, tiefere Besteuerung erhalten (Art. 37b DBG). Die Wirkung hängt vom Kanton und von der persönlichen Lage ab.
- Ausnahmen beim Aktienverkauf
- Indirekte Teilliquidation und Transponierung können einen eigentlich steuerfreien Verkauf steuerbar machen. Das klärt eine Treuhand vor der Verhandlung, bei grösseren Beträgen oft mit einem Steuerruling.
Bewilligungen und Tarife
Wer eine Praxis kauft, übernimmt keine persönliche Bewilligung des Vorgängers. Diese Punkte gehören vor die Unterschrift.
- Berufsausübungsbewilligung
- Wer als Zahnärztin oder Zahnarzt in eigener fachlicher Verantwortung arbeitet, braucht eine Bewilligung des Kantons, in dem die Praxis liegt.
- Betriebsbewilligung bei AG und GmbH
- Im Kanton Zürich braucht eine ambulante zahnärztliche Institution, die im Namen und auf Rechnung einer AG oder GmbH arbeitet, eine Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion. Das gilt auch, wenn die angestellten Zahnärzte eine eigene Bewilligung haben. Wer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung in einer Einzel- oder Gruppenpraxis arbeitet, braucht keine.
- Die Bearbeitung dauert laut Kanton in der Regel sechs bis acht Wochen ab vollständigem Gesuch. Der Betrieb darf nicht vor der Bewilligung starten. Andere Kantone regeln das eigenständig.
- Röntgenanlagen
- Die Bewilligung des BAG gilt zehn Jahre. Wechselt der Bewilligungsinhaber, etwa bei einer Praxisübergabe, erlischt sie. Der neue Inhaber stellt ein neues Gesuch oder beantragt die Übernahme über das Radiation Portal Switzerland mit der Bewilligungs-ID des Vorgängers.
- Personal
- Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über, wenn die Angestellten nicht ablehnen (Art. 333 OR). Offene Ferien, Überstunden und Pensionskasse gehören deshalb in die Prüfung.
- Mietvertrag
- Beim Asset Deal braucht die Übertragung der Geschäftsmiete die schriftliche Zustimmung des Vermieters, die er nur aus wichtigem Grund verweigern darf (Art. 263 OR). Restlaufzeit und Optionen sind oft so wichtig wie die Geräte.
- Tarife
- Für Privatpatienten gilt der Zahnarzttarif mit einem frei wählbaren Taxpunktwert von höchstens CHF 1.70. Er muss in der Praxis angeschrieben sein und steht auf der Rechnung.
- Für Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung gilt ein Taxpunktwert von CHF 1.00, für die wenigen Leistungen der Grundversicherung weiterhin der alte Katalog mit CHF 3.10.
- Die Grundversicherung bezahlt zahnärztliche Behandlungen nur in gesetzlich bestimmten Fällen (Art. 31 KVG). Der grösste Teil wird von den Patienten selbst bezahlt. Der neue Arzttarif TARDOC betrifft die übliche Zahnmedizin nicht.
Patientendaten bei der Übergabe
Der Patientenstamm ist wirtschaftlich der wichtigste Teil des Goodwills, rechtlich aber kein Gegenstand, den man einfach mitverkauft. Patienten wählen frei, und Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert.
Nur Zahlen ohne Namen
Für die Prüfung genügen aggregierte Werte wie aktive Patienten, Neupatienten pro Jahr und Recall-Quote. Einzelne Dossiers gehören nicht in einen Datenraum.
Zugriff erst mit Zustimmung
Krankengeschichten unterstehen dem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB). Der Nachfolger sieht ein Dossier erst ein, wenn der Patient zustimmt, etwa indem er sich beim Nachfolger behandeln lässt. Die übrigen Dossiers bleiben getrennt verwahrt.
Aufbewahrung regeln
Der Vertrag hält fest, wer alte Dossiers aufbewahrt, wie Patienten informiert werden und wer bei späteren Fragen zuständig ist. Die Einzelheiten klären Sie mit SSO-Sektion oder Rechtsfachperson.
Der Ablauf eines Verkaufs
Die SSO rät, mindestens zwei Jahre einzuplanen. Ein Verkauf innert weniger Monate ist oft nicht möglich, weil auch der Käufer Zeit für Finanzierung und Businessplan braucht.
- 24 bis 18 Monate vorher
- Ziele klären, also ganz aufhören, weiterarbeiten oder schrittweise übergeben.
- Steuer- und Rechtsform mit der Treuhand prüfen, Jahresabschlüsse bereinigen.
- Altersvorsorge unabhängig vom Verkaufserlös planen. Laut SSO sollte der Erlös nicht die einzige Vorsorge sein.
- 18 bis 12 Monate vorher
- Abhängigkeit vom Inhaber senken, etwa mit einer zweiten Behandlerin oder einem zweiten Behandler.
- Mietvertrag sichern, Investitionsplan erstellen, Recall und Neupatienten messbar machen.
- 12 bis 6 Monate vorher
- Praxisschätzung, anonymes Kurzprofil, Suche über Inserate, Treuhand, SSO-Sektion, Study Club und eigenes Netzwerk.
- 6 bis 0 Monate vorher
- Gespräche, Prüfung durch den Käufer, Finanzierung, Kaufvertrag, Bewilligungen und Übergabe.
- Laut SSO verlangen sorgfältige Käufer Einsicht in Schätzung, Umsatzstatistik, Arbeits- und Mietverträge und die wichtigsten Kennzahlen. Fehlt diese Transparenz, raten Fachleute vom Kauf ab.
- Das Team wird meist informiert, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist.
- Nach der Übergabe
- Eine gemeinsame Übergangszeit kann helfen, damit Patienten bleiben. Die SSO nennt dafür höchstens zwei Jahre als sinnvollen Rahmen.
Prüfung aus Käufersicht
- Finanzen
- Drei bis fünf Jahresabschlüsse, Umsatz je Behandler, offene Forderungen, Leasing.
- Nachfrage
- Aktive Patienten, Neupatienten pro Jahr, Wiederkehr nach zwölf Monaten, Herkunft der Neupatienten.
- Betrieb
- Auslastung der Behandlungsstunden, Dentalhygiene, Recall, Laborbeziehungen, Software.
- Technik und Hygiene
- Zustand und Wartung der Geräte, Aufbereitung der Instrumente, Röntgen.
- Recht
- Bewilligungen, Arbeits- und Mietverträge, laufende Streitigkeiten, Datenschutz.
Warnsignale beim Kauf
- Der Inhaber trägt fast alles
Ein grosser Teil des Umsatzes stammt vom Verkäufer, und es gibt keinen Plan für den Übergang.
- Gewinn ohne Inhaberlohn
Der ausgewiesene Gewinn enthält keinen marktgerechten Lohn für die zahnärztliche Arbeit.
- Investitionsstau
Die Praxis rentiert, braucht aber in wenigen Jahren grössere Ersatzinvestitionen.
- Unsicherer Standort
Der Mietvertrag läuft bald aus, und eine Ersatzfläche ist nicht in Sicht.
- Team ungewiss
Dentalhygiene und Assistenz tragen den Betrieb, ihr Verbleib ist offen.
Kennzahlen für Neupatienten
Wie viel Goodwill übergeht, zeigt sich an der Nachfrage. Diese Kennzahlen helfen dem Verkäufer bei der Vorbereitung und dem Käufer in den ersten Monaten nach der Übernahme. Sie werden aggregiert und ohne Patientennamen erhoben.
| Kennzahl | Was sie zeigt |
|---|---|
| Aktive Patienten der letzten 12 Monate | Wie gross der Stamm tatsächlich ist |
| Neupatienten pro Monat und ihre Herkunft | Ob die Praxis neue Patienten auch ohne den Inhaber gewinnt |
| Recall-Quote | Wie verlässlich Kontrollen und Dentalhygiene geplant sind |
| Wiederkehr nach zwölf Monaten | Wie stark Patienten an die Praxis gebunden sind |
| Umsatz pro verfügbare Behandlungsstunde | Wie gut die Kapazität genutzt wird |
| Ausfallquote bei Terminen | Wie viel Kapazität verloren geht |
Was Malt Consulting macht
Wir sind keine Treuhand, keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Praxisvermittlung. Bewertung, Struktur, Verträge und Bewilligungen gehören zu Treuhand, Anwalt und Kanton.
Wir arbeiten an dem Teil des Praxiswerts, der an der Nachfrage hängt. Vor einem Verkauf heisst das, Herkunft der Neupatienten und Recall messbar machen und dafür sorgen, dass Website, Google-Unternehmensprofil und Sichtbarkeit in KI-Antworten die Praxis zeigen und nicht nur den Inhaber. Nach einer Übernahme begleiten wir den Wechsel von Name, Website und Profil, damit Patienten die Praxis wiederfinden und neue dazukommen. Mehr dazu unter Zahnarzt-Marketing.
Wann es nicht passt
- Die Agenda ist voll
Wenn die Praxis keine freien Termine hat, braucht es zuerst Organisation oder einen zweiten Behandler, nicht Marketing.
- Der Verkauf ist in wenigen Monaten
Nachfrage, die vom Inhaber unabhängig ist, entsteht nicht kurzfristig.
- Die Gruppe führt alles zentral
Nach einem Verkauf an eine Dentalgruppe übernimmt diese meist Auftritt und Marketing.
Grenzen dieser Seite
Ein Ratgeber ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Diese Grenzen sollten Sie kennen.
- Keine Marktpreise
Für Schweizer Zahnarztpraxen gibt es keine öffentliche Sammlung abgeschlossener Verkaufspreise. Faktoren aus dem Internet sind Richtwerte von Anbietern, kein Marktwert.
- Kantonal verschieden
Bewilligungen und Fristen regelt jeder Kanton selbst. Das Beispiel Zürich gilt nicht automatisch anderswo.
- Steuern sind persönlich
Ob ein Verkauf steuerfrei ist, hängt von Rechtsform, Kanton und persönlicher Lage ab.
- Werberegeln gelten weiter
Auch die Information der Patienten über einen Wechsel muss sachlich sein und darf nicht irreführen (Art. 40 MedBG).
Wer diese Seite geschrieben hat
Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen und Praxen bei Positionierung, Website und Patienten- bzw. Kundengewinnung und prüft, wie sie in Google und in KI-Antworten erscheinen.
- AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
- ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
- Geprüft30. Oktober 2026, gegen die Quellen unten
Häufige Fragen
Kurz beantwortet, mit dem Stand der Quellen unten.
Wie viel ist meine Zahnarztpraxis wert?
Das hängt von Infrastruktur, Goodwill und vor allem davon ab, wie viel Ertrag nach dem Wechsel bleibt. Die SSO nennt als Faktoren für den Goodwill Umsatz, Standort, Patientenstruktur, Auslastung und Arbeitspensum. Eine Schätzung über die SSO oder eine spezialisierte Treuhand ist die Grundlage, den Preis bestimmt am Schluss die Verhandlung.
Wie lange dauert ein Praxisverkauf?
Die SSO empfiehlt, sich mindestens zwei Jahre Zeit zu geben. Wer die Rechtsform ändern will, um Aktien steuerfrei zu verkaufen, muss mit fünf Jahren Sperrfrist rechnen.
Muss der Käufer das Personal übernehmen?
Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse mit den bisherigen Bedingungen auf den Käufer über, wenn die Angestellten nicht ablehnen (Art. 333 OR). Oft ist das auch im Interesse des Käufers, weil das Team die Patienten kennt.
Darf ich die Patientenkartei verkaufen?
Der Goodwill bildet den Wert des Patientenstamms ab. Patienten selbst lassen sich aber nicht verkaufen, und der Nachfolger darf Dossiers erst mit Zustimmung der Patienten einsehen. Wie das organisiert wird, gehört in den Vertrag.
Kann ich als Käufer Pensionskassengeld einsetzen?
Für den Aufbau einer selbständigen Tätigkeit ist ein Bezug möglich. Für den Kauf von Aktien einer Praxis-AG dürfen Gelder aus Pensionskasse und Säule 3a laut SSO nicht verwendet werden. Klären Sie die Finanzierung früh mit Bank und Vorsorgeeinrichtung.
Wo finde ich eine Zahnarztpraxis zum Kaufen?
Über Praxisbörsen von Dentalhändlern und Treuhandbüros, über Inserate, über die SSO-Sektion, den Study Club und das eigene Netzwerk. Viele Übergaben entstehen laut SSO über persönliche Kontakte.
Weiterlesen
Quellen
- SSO, «Die Praxis in andere Hände übergeben», abgerufen 30.10.2026. sso.ch/de/die-praxis-andere-haende-uebergeben
- SSO, «Zahnarzttarif», Revision in Kraft seit 1.1.2018, abgerufen 30.10.2026. sso.ch/de/zahnarzttarif
- Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion, «Betriebsbewilligung», mit Merkblatt für ambulante zahnärztliche Institutionen (Stand November 2023), abgerufen 30.10.2026. zh.ch, Betriebsbewilligung
- Bundesamt für Gesundheit BAG, «Medizinische Röntgenanlagen», abgerufen 30.10.2026. bag.admin.ch/de/medizinische-roentgenanlagen
- FMH Services, «Der Wert einer Praxis», 14.8.2026 (Wert und Preis, Asset und Share Deal). fmhservices.ch/fachartikel/der-wert-einer-praxis
- Obligationenrecht, Art. 263 und 333 OR, SR 220. fedlex.admin.ch, SR 220
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 37b DBG, SR 642.11. fedlex.admin.ch, SR 642.11
- Krankenversicherungsgesetz, Art. 31 KVG, SR 832.10. fedlex.admin.ch, SR 832.10
- Strafgesetzbuch, Art. 321 StGB (Berufsgeheimnis), SR 311.0, und Datenschutzgesetz, Art. 5 DSG (besonders schützenswerte Personendaten), SR 235.1. fedlex.admin.ch, SR 235.1
- Medizinalberufegesetz, Art. 40 MedBG (Berufspflichten), SR 811.11. fedlex.admin.ch, SR 811.11
- Medbase, Übernahme der Mehrheit an Ardentis, Medienberichte vom 18.8.2026 (u. a. cash.ch). cash.ch, Medbase übernimmt Mehrheit an Ardentis
- Colosseum Dental Schweiz, Website, Anzahl Praxen, abgerufen 30.10.2026. colosseumdental.ch
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