SHAB-Publikationen erklärt

Im Schweizerischen Handelsamtsblatt stehen alle Handelsregistereinträge, Konkurse und weitere amtliche Meldungen. Hier lesen Sie, wie Sie gezielt suchen, Treffer abonnieren und eine Meldung richtig lesen.

Konstantin Malt
Konstantin MaltGründer Malt Consulting, BWL HSG · geprüft am 28. Oktober 2026
Kantonales Registernimmt den Eintrag auf EHRA in Bernprüft und genehmigt SHABpubliziert, ab jetzt wirksam Zefixzeigt den aktuellen Stand

Was ist das SHAB?

Das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB, französisch FOSC, italienisch FUSC) ist das amtliche Publikationsorgan des Bundes für das Wirtschaftsrecht. Herausgeber ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Dort erscheinen täglich Handelsregistereinträge, Konkurse, Schuldenrufe und weitere gesetzliche Bekanntmachungen. Ein Handelsregistereintrag wird mit seiner Veröffentlichung im SHAB wirksam. Das SHAB erscheint seit Ende 2017 nur noch elektronisch unter shab.ch. Alle Meldungen zu einer bestimmten Firma finden Sie dort am sichersten über deren UID-Nummer.

Grundlage sind die Angaben des SHAB zu Rubriken, Suche und Geschichte, die Nutzungsbedingungen des Amtsblattportals (Stand 7. Juni 2024), Art. 936a OR und die Handelsregisterverordnung, abgerufen am 28. Oktober 2026. Die Quellen stehen am Ende der Seite.

Die Rubriken des SHAB

Jede Meldung steht in einer Rubrik und einer Unterrubrik. Mit der Rubrik grenzen Sie eine Suche am schnellsten ein. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Rubriken mit Beispielen aus den Unterrubriken.

RubrikWas dort erscheint
HandelsregistereintragungenNeueintrag, Mutation und Löschung von Firmen. Die wichtigste Rubrik für Neugründungen und Änderungen in der Geschäftsführung.
KonkurseVorläufige Konkursanzeige, Konkurspublikation mit Schuldenruf, Einstellung, Kollokationsplan, Schluss und Widerruf des Konkurses.
NachlassverfahrenProvisorische und definitive Nachlassstundung, Schuldenruf, Bestätigung des Nachlassvertrags.
SchuldbetreibungenZahlungsbefehle, Pfändungsanzeigen, Konkursandrohungen und betreibungsamtliche Grundstücksteigerungen, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden.
LiquidationsschuldenrufeAufruf an die Gläubiger einer Gesellschaft in Liquidation, getrennt nach Rechtsform.
Weitere gesellschaftsrechtliche SchuldenrufeSchuldenrufe infolge Fusion, Spaltung, Umwandlung, Sitzverlegung ins Ausland oder Kapitalherabsetzung.
Mitteilungen an GesellschafterKapitalerhöhung, Dividende, Einladung zur Generalversammlung, Kotierung.
Bekanntmachungen nach HandelsregisterverordnungAufforderungen und Verfügungen der Handelsregisterbehörden.
Weitere RubrikenFinanzmarkt, Arbeit, Erbschaft, abhandengekommene Wertpapiere, Gerichtsentscheide, weitere Register des Bundes und Anzeigen.

Wie sieht das für Ihren Betrieb aus?

Im Erstgespräch schauen wir Ihre Ausgangslage an und sagen offen, was wir sehen und ob wir helfen können. Über 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023.

So suchen Sie im SHAB

Die Suche auf shab.ch kombiniert mehrere Filter. Diese Felder sind laut den Hilfetexten des SHAB verfügbar.

  • Rubrik und Kanton
    • Rubrik und Unterrubrik wählen, etwa Handelsregistereintragungen und Neueintrag.
    • Auf einen oder mehrere Kantone eingrenzen. Meldungen ohne Kantonszugehörigkeit fallen dabei weg.
  • Zeitraum
    • Heute, letzte 7 Tage, letzter Monat oder ein frei gewählter Zeitraum.
    • Ältere Meldungen stehen im Archiv, sofern ihre Öffentlichkeitsdauer nicht abgelaufen ist.
  • Stichwort
    • Mehrere Begriffe müssen alle in einer Meldung vorkommen.
    • Gross- und Kleinschreibung sowie Akzente spielen keine Rolle.
    • Ein Stichwort findet auch ähnliche Namen anderer Firmen, darum Treffer immer prüfen.
  • UID-Nummer
    • Der sicherste Weg zu einer bestimmten Firma, in der Schreibweise CHE-123.456.789.
    • Bis zu 200 Nummern lassen sich mit Komma getrennt eingeben.
  • Meldungsnummer
    • Findet genau eine Meldung und übersteuert alle anderen Filter.
    • Mehrere Nummern lassen sich mit Komma trennen.
  • Postleitzahl und Gemeinde
    • Sucht in den Adressen der Meldungen, nicht in der Adresse der publizierenden Stelle.
    • Gemeindegrenzen und Postleitzahlen decken sich nicht immer, darum sind Abweichungen möglich.

SHAB-Meldungen abonnieren

Mit einem Konto auf shab.ch können Sie eine Suche als Suchfilter speichern und abonnieren. Sie erhalten dann per E-Mail eine Nachricht über neue Treffer. Das Intervall folgt dem gewählten Zeitraum, bei «Heute» täglich, bei «Letzte 7 Tage» wöchentlich und bei «Letzter Monat» alle 30 Tage. Auf Wunsch kommt nur eine E-Mail, wenn es Treffer gibt.

Zusätzlich lässt sich die Gesamtausgabe abonnieren. Sie werden dann bei jeder Ausgabe per E-Mail informiert und laden sie über einen Link herunter. Das Abonnement läuft ein Jahr und kann verlängert werden.

Exportieren und archivieren

Mehrere Meldungen lassen sich gesammelt als PDF, Word oder XML beziehen. Grosse Exporte laufen im Hintergrund und brauchen eine Anmeldung.

Das Archiv enthält öffentliche Meldungen ab 1999. Ältere Ausgaben ab dem ersten Erscheinungsjahr 1883 sind digitalisiert auf E-Periodica zugänglich. Für die automatische Auswertung gibt es Schnittstellen, mehr dazu unter Zefix API und SHAB API.

Eine Meldung richtig lesen

Jede Handelsregistermeldung folgt demselben Aufbau. Wer die Bestandteile kennt, erkennt schnell, ob eine Meldung für ihn relevant ist.

1 Titel
Beginnt mit der Art des Eintrags, also «Neueintragung», «Mutation» oder «Löschung», danach folgen Firma und Sitz.
2 Meldungsnummer
Eine eindeutige Nummer, die das EHRA jeder Eintragung zuteilt. Mit ihr finden Sie die Meldung jederzeit wieder und belegen ein Signal.
3 Publikationsdatum
Das EHRA bestimmt das Datum der Publikation. Ab diesem Tag ist der Eintrag wirksam.
4 Tagesregister
Nummer und Datum des Eintrags beim kantonalen Handelsregisteramt. Dazu ein Hinweis auf die vorangehende Publikation derselben Firma.
5 Text der Meldung
Was genau eingetragen oder geändert wurde, etwa Zweck, Kapital, Adresse oder Personen mit Funktion und Zeichnungsberechtigung.
6 Rechtsgültige Fassung
Rechtsgültig ist allein das Einzelmeldungs-PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Es lässt sich über validator.ch prüfen.

Typische Formulierungen lesen

Mutationen nennen nur, was sich geändert hat. Die Bundesverwaltung verwendet dafür feste Wendungen. Wer sie kennt, erkennt den Inhalt einer Meldung in Sekunden.

Wendung in der MeldungWas sie bedeutet
Eingetragene Personen neu oder mutierendEine Person kommt neu dazu oder ihre Funktion oder Zeichnungsberechtigung ändert sich, etwa ein neuer Geschäftsführer oder ein neues Mitglied des Verwaltungsrats.
Ausgeschiedene Personen und erloschene UnterschriftenEine Person verlässt die Firma oder darf nicht mehr zeichnen. Zusammen mit der Wendung oben zeigt das einen Wechsel an der Spitze.
Firma neu, Sitz neu, Domizil neuNeuer Name, Umzug in eine andere Gemeinde oder neue Adresse in derselben Gemeinde.
Zweck neuDie Firma beschreibt ihre Tätigkeit anders, oft ein Hinweis auf ein neues Geschäftsfeld.
Aktienkapital neu, Stammkapital neuDas Kapital wurde erhöht oder herabgesetzt.
[bisher: …]In eckigen Klammern steht der alte Wert, etwa die frühere Funktion oder Kollektivunterschrift statt Einzelunterschrift. Erst der Vergleich zeigt, was sich wirklich geändert hat.
in LiquidationSteht hinter dem Firmennamen. Die Gesellschaft wurde aufgelöst und wird abgewickelt. Die Löschung folgt in einer späteren Meldung.

Zwischen dem Datum im Tagesregister und dem Publikationsdatum vergehen in der Regel einige Tage. Wer eine Meldung als Anlass für ein Gespräch nutzt, sollte das berücksichtigen. Der Beschluss, etwa ein Wechsel in der Geschäftsführung, liegt oft schon Wochen zurück.

SHAB, Zefix und Register

Die drei Angebote zeigen dieselben Firmen, aber nicht dasselbe. Für eine verbindliche Auskunft zählt jeweils eine andere Quelle.

MerkmalSHABZefixKantonales Register
Wer führt esSECO als HerausgeberEidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA) im Bundesamt für JustizHandelsregisteramt des Kantons, in dem die Firma ihren Sitz hat
Was es zeigtJede Veröffentlichung einzeln und mit DatumDen aktuellen Stand aller aktiven und der seit dem 1.1.2000 gelöschten FirmenDas Hauptregister mit Auszug, dazu Belege und Anmeldungen
RechtswirkungMassgebend, ein Eintrag wird mit der Veröffentlichung wirksamDie Daten entfalten keine RechtswirkungenStellt Auszüge aus, auf Wunsch beglaubigt
Gut fürWas hat sich wann geändert?Gibt es die Firma, wo sitzt sie, wie heisst sie?Verbindlicher Nachweis für Vertrag, Bank oder Gericht

Zefix verlinkt jede Firma auf den Auszug ihres kantonalen Registers, und jede SHAB-Meldung mit Firmenangaben verweist auf den Eintrag in Zefix. Wer Änderungen verfolgt, liest das SHAB. Wer den heutigen Stand braucht, schaut in Zefix oder in den kantonalen Auszug.

Fristen und Wirksamkeit

Ein Handelsregistereintrag durchläuft drei Stellen. Das kantonale Amt nimmt ihn ins Tagesregister auf und übermittelt ihn am selben Werktag dem EHRA. Das EHRA prüft, genehmigt und übermittelt ihn dem SHAB, teilt eine Meldungsnummer zu und bestimmt das Publikationsdatum.

Wirksam wird der Eintrag erst mit der Veröffentlichung im SHAB (Art. 936a OR). Ab dann kann niemand einwenden, er habe die Tatsache nicht gekannt (Art. 936b OR).

Fristen bei Konkursen

Konkurse und Betreibungen werden im SHAB und im kantonalen Amtsblatt bekanntgemacht. Für die Berechnung von Fristen ist die Veröffentlichung im SHAB massgebend (Art. 35 SchKG).

Im Konkurs müssen Gläubiger ihre Forderungen innert einem Monat nach der Bekanntmachung beim Konkursamt eingeben. Wer Kunden mit offenen Rechnungen hat, sollte deshalb nicht erst durch Zufall von einem Konkurs erfahren. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Wofür Firmen das SHAB nutzen

Das SHAB ist kein Werkzeug nur für Juristen. Drei Verwendungen kommen im Geschäftsalltag am häufigsten vor.

Risiko

Kunden und Lieferanten prüfen

Konkurse, Nachlassstundungen und Liquidationen von Geschäftspartnern früh erkennen und Fristen einhalten.

Vertrieb

Anlässe für Gespräche finden

Neugründungen, neue Geschäftsführungen und Fusionen zeigen Veränderungen. Wie man sie bewertet, steht unter Handelsregister als Kaufsignal.

Pflege

Stammdaten aktuell halten

Namensänderungen, neue Adressen und Löschungen ins CRM übernehmen, damit Rechnungen und Verträge stimmen.

Grenzen der SHAB-Suche

Das SHAB ist die verbindliche Quelle, aber nicht für jede Frage das richtige Werkzeug.

  • Keine Firmenliste

    Das SHAB zeigt Meldungen, keine sortierbare Liste aller Firmen einer Branche. Eine einheitliche Branchenangabe enthält das Register nicht.

  • Stichworte sind ungenau

    Eine Suche nach einem Namensteil findet auch fremde Firmen mit ähnlichem Namen. Erst die UID ordnet eine Meldung eindeutig zu.

  • Nicht alles bleibt sichtbar

    Meldungen haben eine Öffentlichkeitsdauer. Ältere Konkursmeldungen sind über die Suche nicht mehr unbegrenzt auffindbar.

  • Spiegelseiten sind keine Quelle

    Bei Google erscheinen viele SHAB-Meldungen auf Seiten privater Anbieter. Massgebend ist nur die Veröffentlichung auf shab.ch, bei Zweifeln das signierte PDF.

  • Daten aus Schnittstellen ohne Gewähr

    Laut den Nutzungsbedingungen kann die vollständige und richtige Übertragung über die API nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Konstantin Malt, Gründer von Malt Consulting

Wer diese Seite geschrieben hat

Konstantin Malt hat Malt Consulting 2023 gegründet, damals unter dem Namen Digitalwahl. Er begleitet inhabergeführte Schweizer Unternehmen bei Positionierung, Website und Kundengewinnung und setzt dabei auch Signal-based Outreach um, also Ansprache mit belegtem Anlass.

  • AusbildungBachelor in Betriebswirtschaft, Universität St. Gallen (HSG)
  • ErfahrungÜber 120 Schweizer Unternehmen betreut seit 2023
  • Geprüft28. Oktober 2026, gegen die Angaben auf shab.ch und die Gesetzestexte unten

Häufige Fragen zum SHAB

Kurz beantwortet, mit dem Stand der Angaben auf shab.ch vom Oktober 2026.

Ist das SHAB dasselbe wie das Handelsregister?

Nein. Das Handelsregister führen die Kantone, den zentralen Firmenindex Zefix führt das EHRA. Das SHAB veröffentlicht die Einträge und weitere amtliche Meldungen, ist aber selbst kein Register.

Ab wann gilt ein Handelsregistereintrag?

Mit der Veröffentlichung im SHAB (Art. 936a OR). Das Datum bestimmt das EHRA. Vorher dürfen Auszüge nur ausgestellt werden, wenn das EHRA die Eintragung genehmigt hat.

Wie finde ich alle Meldungen zu einer Firma?

Am zuverlässigsten über die UID-Nummer im Suchfeld «UID-Nummer», in der Schreibweise CHE-123.456.789. Die UID finden Sie in Zefix oder im UID-Register unter uid.admin.ch.

Kann ich mich über neue Meldungen informieren lassen?

Ja. Mit einem Konto speichern Sie eine Suche als Suchfilter und abonnieren ihn. Sie erhalten dann täglich, wöchentlich oder alle 30 Tage eine E-Mail mit neuen Treffern.

Wie prüfe ich, ob eine Meldung echt ist?

Rechtsgültig ist das Einzelmeldungs-PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die Signatur lässt sich mit dem Dienst der Bundesverwaltung unter validator.ch prüfen.

Darf ich SHAB-Daten weiterverwenden?

Laut den Nutzungsbedingungen des Amtsblattportals ja, auch zu kommerziellen Zwecken. Dabei gilt das Datenschutzrecht, die Quelle muss genannt werden, und es darf nicht der Eindruck einer amtlichen Veröffentlichung entstehen.

Weiterlesen

Wer Firmenadressen lieber kauft als selbst aus Primärquellen zusammenstellt, findet die Vor- und Nachteile unter B2B-Adressen kaufen. Wie daraus eine erste Kontaktaufnahme wird, steht unter Kaltakquise in der Schweiz.

Quellen

  1. Schweizerisches Handelsamtsblatt, Angaben «Über uns», Rubriken, Datenschutzerklärung (Stand 23.12.2024) und Hilfetexte der Suche, abgerufen am 28.10.2026. shab.ch
  2. SECO, Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Amtsblattportals, Stand 7.6.2024. amtsblattportal.ch/static/agb_de.pdf
  3. Obligationenrecht, Art. 936, 936a und 936b OR (SR 220), Fassung gültig ab 1.10.2026, abgerufen am 28.10.2026. fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
  4. Handelsregisterverordnung (HRegV, SR 221.411), Art. 8, 9, 14 und 31 bis 35, Fassung gültig ab 1.10.2026, abgerufen am 28.10.2026. fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/686/de
  5. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1), Art. 35 und 232, Fassung gültig ab 1.1.2026, abgerufen am 28.10.2026. fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de
  6. Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (VSHAB, SR 221.415), als Grundlage der AGB genannt, abgerufen am 28.10.2026. fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/78/de
  7. Bundesamt für Justiz, «Handelsregister, Zefix und Regix», veröffentlicht am 9.2.2026. bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/handelsregister.html
  8. Zefix, zentraler Firmenindex des EHRA, abgerufen am 28.10.2026. zefix.admin.ch

SHAB-Meldungen für den Vertrieb?

Im Erstgespräch schauen wir, welche Meldungen für Ihre Wunschkunden einen echten Anlass bieten und wie Sie diese regelmässig und sauber auswerten.

Lieber direkt? +41 78 814 14 58 oder info@maltconsulting.ch

Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026 von Konstantin Malt · Malt Consulting, Winterthur