Ratgeber · Vertrieb · E-Mail

Follow-up E-Mail im B2B, Vorlagen und Timing für Angebot und Erstkontakt

Kurz erklärtEine Follow-up E-Mail ist eine Nachfass-Nachricht nach einem Gespräch, einem Angebot oder einer unbeantworteten ersten Mail. Gute Follow-ups sind kurz, haben einen eigenen Grund und enden mit einer einzigen, leicht zu beantwortenden Frage. Sie helfen dem Empfänger weiter, statt um Aufmerksamkeit zu bitten. Als Richtwert fassen Sie nach einem Angebot nach drei bis fünf Werktagen nach, nach einem Termin am selben oder nächsten Tag.
Konstantin Malt, Gründer von Malt Consulting
Konstantin MaltGründer Malt Consulting, BWL HSG, über 120 Projekte mit Schweizer KMU seit 2023. Stand 27. Oktober 2026.
Warum

Warum Nachfassen über Aufträge entscheidet

Im B2B entscheidet selten jemand am Tag, an dem das Angebot eintrifft. Der Empfänger hat andere Prioritäten, muss intern abstimmen oder hat die Mail schlicht übersehen. Wer nicht nachfasst, überlässt die Entscheidung dem Zufall. Viele Angebote gehen nicht an die Konkurrenz verloren, sondern an den Alltag des Kunden.

Gleichzeitig schadet schlechtes Nachfassen. Lange Erklärungen, «ich wollte nur kurz nachfragen» und drei Fragen in einer Mail wirken bedürftig. Der Empfänger spürt, dass der Absender den Auftrag mehr braucht als er selbst. Die Haltung hinter einem guten Follow-up ist ruhig. Sie helfen, eine offene Sache abzuschliessen, egal in welche Richtung.

Timing

Wann und wie oft nachfassen

SituationErstes Follow-upZweites Follow-upDanach
Nach einem ErstgesprächAm selben oder nächsten Werktag, mit ZusammenfassungNur wenn ein vereinbarter Schritt ausbleibtNächster Schritt laut Abmachung
Nach einem AngebotNach 3 bis 5 WerktagenRund eine Woche später, mit neuem PunktAbschluss-Mail mit klarer Frage
Nach einer kalten ErstmailNach 3 bis 4 Werktagen, neuer GrundNach weiteren 4 bis 7 Tagen, kurzer AbschlussKein weiterer Kontakt ohne neuen Anlass
Nach Messe oder AnlassInnerhalb von 1 bis 2 WerktagenRund eine Woche späterWie nach einem Erstgespräch
Kunde hat «später» gesagtZum genannten ZeitpunktMit neuem Anlass nach einigen MonatenKeine Serie

Diese Abstände sind Richtwerte aus der Praxis, keine Regeln. Entscheidend ist der Abstand zur letzten Nachricht und dass jede Mail einen eigenen Grund hat. Nach einem Angebot dürfen Sie so lange nachfassen, bis eine klare Antwort vorliegt, solange die Abstände wachsen und der Ton ruhig bleibt. Bei kalten Kontakten sind höchstens zwei Follow-ups sinnvoll.

Aufbau

Was in eine gute Follow-up E-Mail gehört

  1. Ein Betreff, der den Bezug zeigt. Etwa «Angebot Wartungsvertrag Halle 3» statt «Kurze Nachfrage».
  2. Ein Satz Bezug. Worauf bezieht sich die Mail, ohne die ganze Vorgeschichte zu wiederholen.
  3. Ein neuer Grund. Eine offene Frage aus dem Gespräch, ein zusätzlicher Gedanke, eine Frist, die tatsächlich besteht.
  4. Eine Frage. Leicht zu beantworten, am besten mit einem Satz oder einem Buchstaben.
  5. Ein Ausweg. Wer Nein sagen darf, antwortet eher. Ein Nein ist eine brauchbare Information.
Vorlagen

Sieben Vorlagen zum Anpassen

01

Nach dem Erstgespräch

Betreff «Unser Gespräch vom Dienstag». Guten Tag Frau Meier, danke für das Gespräch. Wie besprochen schaue ich mir bis Freitag Ihre Zahlen zum Ersatzteilgeschäft an und schicke Ihnen eine kurze Einschätzung. Ist es richtig, dass Herr Huber beim nächsten Termin dabei ist?

02

Nach dem Angebot

Betreff «Angebot Wartungsvertrag». Guten Tag Herr Keller, sind bei Ihnen zum Angebot noch Fragen aufgekommen?

03

Mit zusätzlichem Gedanken

Guten Tag Herr Keller, mir ist zum Thema Stillstandzeiten noch ein Punkt eingefallen, der im Angebot fehlt. Die Wartung liesse sich auf die Betriebsferien im Juli legen. Wäre das für Sie ein Vorteil?

04

Wenn der Kunde still ist

Guten Tag Herr Keller, ich habe von Ihnen nichts mehr gehört. Wie möchten Sie mit dem Angebot weitergehen?

05

Klare Abschlussfrage

Guten Tag Herr Keller, haben Sie sich entschieden, das Thema anders anzugehen, oder ist es bei Ihnen gerade nur eine Frage des Zeitpunkts? Beides ist für mich in Ordnung, dann kann ich es entsprechend ablegen.

06

Nach Messe oder Anlass

Betreff «Unser Austausch am Stand». Guten Tag Frau Brunner, Sie hatten am Stand nach Lösungen für kleine Losgrössen gefragt. Ich habe Ihnen zwei Beispiele zusammengestellt. Soll ich sie Ihnen schicken oder kurz am Telefon zeigen?

07

Nach einer kalten Erstmail

Guten Tag Herr Gerber, ein Punkt zu meiner letzten Nachricht, den ich nicht erwähnt hatte. Bei zehn Suchen nach Ihrer Hauptleistung in Ihrer Region erschien Ihre Website auf keiner ersten Seite. Ein Buchstabe als Antwort genügt. A) Gerne mehr dazu. B) Gerade nicht der richtige Zeitpunkt. C) Kein Bedarf, bitte nicht mehr kontaktieren.

Namen, Themen und der Messwert in Vorlage 07 sind Beispiele. Ein Messwert gehört nur in die Mail, wenn Sie ihn tatsächlich erhoben haben. Wie eine kalte Erstmail in der Schweiz aufgebaut wird und was rechtlich gilt, steht auf der Seite Cold E-Mail Schweiz.

Vermeiden

Formulierungen, die Antworten verhindern

StattBesser
«Ich wollte nur kurz nachfragen, ob Sie meine Mail erhalten haben.»«Sind zum Angebot noch Fragen aufgekommen?»
«Ich möchte nicht stören, aber …»Direkt zum Punkt, ohne Entschuldigung
Drei Fragen in einer MailEine Frage, die übrigen im Gespräch
«Das Angebot gilt nur noch heute.»Nur echte Fristen nennen, mit Grund
Ein langer Absatz zur VorgeschichteEin Satz Bezug, der Rest steht im Angebot
Messen

Kennzahlen für das Nachfassen

Öffnungsraten eignen sich schlecht als Kennzahl. Seit Apple mit dem E-Mail-Datenschutz Inhalte vorab lädt, werden viele Mails als geöffnet gezählt, die niemand gelesen hat. Bildblocker und Sicherheitsprogramme verfälschen die Zahl zusätzlich.

Aussagekräftiger sind Kennzahlen pro Kontakt oder pro Angebot. Antwortquote = Kontakte mit Antwort / angeschriebene Kontakte. Entscheidquote nach Angeboten = Angebote mit klarer Antwort, ob Ja oder Nein / versendete Angebote. Ein Rechenbeispiel. Von 30 Angeboten im Quartal haben 21 eine klare Antwort, das sind 70 Prozent. Die übrigen neun sind offen, und genau dort liegt Ihr Nachfass-Potenzial.

Damit nichts vergessen geht, hilft eine feste Regel im CRM. Wird ein Angebot als versendet markiert, entsteht automatisch eine Aufgabe zum Nachfassen. Wie sich solche Abläufe einrichten lassen, beschreibt die Seite Vertriebsautomatisierung.

Recht

Was in der Schweiz gilt

Nach einem Gespräch oder auf ein angefragtes Angebot dürfen Sie nachfassen, die Geschäftsbeziehung besteht ja bereits. Anders ist es bei kalten Kontakten. Das UWG verlangt für Massenwerbung per E-Mail grundsätzlich eine Einwilligung, eine korrekte Absenderangabe und eine einfache Abmeldemöglichkeit. Automatisch versendete Follow-up-Serien an kalte Adressen können darunter fallen. Wer nicht mehr kontaktiert werden möchte, wird sofort und dauerhaft gesperrt. Im Zweifel lohnt sich eine juristische Abklärung.

Häufige Fragen

Fragen zur Follow-up E-Mail

Wann schicke ich eine Follow-up E-Mail nach einem Angebot?

Als Richtwert nach drei bis fünf Werktagen. Haben Sie im Gespräch einen Entscheidungstermin vereinbart, fassen Sie kurz danach nach. Wenige Stunden nach dem Versand nachzusetzen wirkt drängend.

Wie oft darf ich nachfassen?

Nach einem Angebot so lange, bis eine klare Antwort vorliegt, mit wachsenden Abständen und jedes Mal mit einem eigenen Grund. Bei kalten Kontakten höchstens zwei Follow-ups, danach nur mit einem neuen, echten Anlass.

Welcher Betreff eignet sich?

Ein Betreff, der den Bezug zeigt, etwa das Thema des Angebots oder das Datum des Gesprächs. Kurz genug, dass er auf dem Handy vollständig lesbar ist. Reisserische Betreffzeilen schaden im B2B dem Vertrauen.

Soll ich Follow-ups automatisieren?

Die Erinnerung ja, den Text meistens nicht. Ein CRM kann Aufgaben zum richtigen Zeitpunkt anlegen. Die Mail selbst wirkt besser, wenn sie auf das konkrete Gespräch eingeht. Bei kalten Kontakten ist automatischer Versand in der Schweiz zudem rechtlich heikel.

Was tun, wenn nie eine Antwort kommt?

Eine letzte kurze Mail mit klarer Frage schicken, etwa ob das Thema anders gelöst wurde oder nur der Zeitpunkt nicht passt. Kommt danach nichts, legen Sie das Angebot mit Verlustgrund «kein Entscheid» ab und notieren einen Termin, an dem ein neuer Anlass geprüft wird.

Quellen

Grundlagen dieser Seite

  • Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. o, fedlex.admin.ch
  • Schweizerische Lauterkeitskommission, Entscheid 172/20 zum Begriff der Massenwerbung
  • Apple, E-Mail-Datenschutz auf dem iPhone verwenden, support.apple.com
  • Abstände und Vorlagen sind Richtwerte und Beispiele aus der Vertriebspraxis, keine gemessenen Benchmarks

Wie viele Angebote liegen bei Ihnen gerade unbeantwortet?

Im Erstgespräch schauen wir, wie Ihr Nachfassen heute abläuft und wie es sich im CRM so festhalten lässt, dass kein offenes Angebot vergessen geht.

Lieber direkt? +41 78 814 14 58 oder info@maltconsulting.ch

Stand: 27. Oktober 2026 · Malt Consulting, Winterthur